In der Regel ist es so nach den AGBs der Zahnzusatzversicherung, dass diese erst nach einer gewissen Wartezeit auch Leistungen erbringt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Patient schnell noch eine derartige Versicherung abschließt und aus dem Versicherungstopf profitiert, auch wenn der Schaden an den Zähnen bereits schon lange vorhanden ist. Wenn die Krankenkasse dafür die Kosten übernehmen würde, dann würde dies dem Solidaritätsprinzip widersprechen, dem auch jede Zahnzusatzversicherung unterliegt. Die Frist, bis die Zahnzusatzversicherung durch die vertraglich vereinbarte (und damit vom Versicherten akzeptierte) Wartezeit Kosten übernimmt, beginnt ab dem Datum des Vertragsabschlusses und ist im Vertrag genau spezifiziert. Das bedeutet, dass für Vorschäden an den Zähnen durch die Versicherung keine Kosten übernommen werden.
Es gibt natürlich auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit.
Hier gibt es verschiedene Angebote, doch der Vergleich wird zeigen,
dass die Höhe der Kosten bzw. die beinhalteten Leistungen sich
stark von den Verträgen mit Wartezeit unterscheiden.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Je nach Tarif gibt es hier seitens des Versicherten durchaus einen
Verzicht in den ersten Monaten der Leistung doch zu verkraften bzw.
zu akzeptieren. Doch es gibt hier nicht nur Begrenzungen im Bezug
auf die Art der Leistung, sondern auch die sogenannten
Summenbegrenzungen, meist sogar über einen längeren
Zeitraum als die üblichen 8 Monate, die ein Neu-Versicherter
bei einer Zahnzusatzversicherung in Kauf nehmen muss, dass die
Versicherung keine Leistungen erbringt. Viele Summenbegrenzungen
beziehen sich nämlich auf bis zu vier oder sogar sechs Jahre.
Die Obergrenzen der Summen, die innerhalb dieser Zeit
übernommen werden, sind von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr
unterschiedlich. Dabei muss man allerdings beachten, dass auch
Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit durchaus Leistungs- bzw.
Summenbegrenzungen aufweisen können. Das bedeutet, auch wenn
eine Versicherung die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
anbietet, dass schon von Beginn an ein Anspruch auf die vollen
Leistungen besteht, die eigentlich im gewählten Tarif enthalten
sind.
Für den Fall, dass allerdings ein Unfallereignis dazu geführt hat, dass eine Zahnbehandlung oder ein Zahnersatz nötig wird, zahlt auch die Zahnzusatzversicherung, die eigentlich eine Wartezeit von 3 oder 8 Monaten hat. In diesem Fall handelt es sich nämlich um einen Notfall, weil der Patient nicht ohne Versorgung bleiben kann. Die Zahnzusatzversicherung tritt allerdings nur dann ein, wenn der Patient nicht über eine private Unfallversicherung verfügt oder der Unfallgegner über die Private Haftpflichtversicherung die Kosten nicht tragen kann (weil er keine besitzt) oder der Unfallgegner nicht ermittelbar war. Die Absicherung des Geschädigten (Versicherten der Zahnzusatzversicherung) ist aus diesem Grund stets gewährleistet und eben auch der Umstand, dass dieser so schnell wie möglich und nicht auf seine eigenen Kosten und nicht zu Lasten der GKV, einen passablen Zahnersatz erhalten kann.
Die Zahnzusatzversicherung hat allerdings grundsätzlich - wenn man sich nicht für ein Angebot ohne Wartezeit entscheidet - eine Wartezeit von 3 bzw. 8 Monaten. Die Unterschiede liegen aber nicht nur in den 5 Monaten, in denen bei den Versicherungen mit 3 Monate Wartezeit der Leistungsfall eintreten darf. Vielmehr sind es auch die Höhe der Beiträge und letztlich auch wieder Leistungs- und Summenbeschränkungen, die hier mit dem Versicherten vereinbart werden. Es ist natürlich besser schon 3 Monate nach dem Vertragsbeginn die ersten Leistungen erhalten zu können, doch wird hier der Eigenanteil an der Zahnarztrechnung dann doch höher sein, weil die Versicherung nur einen begrenzten Anteil an Kosten übernimmt, der sich wiederum auch - wie bei den Verträgen ohne Wartezeit - auf mehrere Jahre hinweg ziehen kann. Grundsätzlich ist es zwar ratsam, dass ein Vergleich angestellt wird, der sich nicht nur auf die Beitragshöhe bezieht, sondern auch darauf, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden innerhalb der ersten Jahre.
Tatsache ist, dass durch Wartezeiten verhindert werden soll, dass Patienten erst ganz kurz vor einer Behandlung eine derartige Versicherung abschließen. Abgehalten werden sollen vor allem hohe Leistungen, die dadurch entstehen, dass Patienten, die schon lange nicht mehr beim Zahnarzt waren, Leistungen daraus beziehen können und ihre gesamten Behandlungsmaßnahmen über die Versicherung abwickeln und viel Leistung zu einem geringen Preis erhalten. Das wäre nicht solidarisch denen gegenüber, die bereits schon lange in eine Versicherung dieser Art eingezahlt haben, aber bisher noch keine Leistung in Anspruch nahmen. Daher gibt es auch zu den Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit natürlich auch Gesundheitsfragen, die vom künftigen Versicherten beantwortet werden müssen.
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Michael
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Zahnersatz Kosten
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