Kosten beim Zahnarzt

Abrechnung Zahnersatz bei Privatpatienten (PKV)


» Privatversicherte informieren sich vor dem Einsetzen des Zahnersatzes über die Abrechnungsmodalitäten, welche die Gebührenverordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, beeinflusst.

» Laut Umfrage versuchten 45,3 Prozent der Befragten, die Gebühren beim Zahnarzt zu senken.

» Bei einer privaten Versicherung achten die Patienten darauf, dass sie den dreieinhalbfachen Satz für das Zahnarzthonorar erstattet bekommen.

» Legen die Behandelten einen Heil- und Kostenplan vor, prüft die Versicherung, welche Leistungen sie übernimmt.

» Über 61 Prozent der Patienten geben in einer Statistik an, die Rechnung ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.

» Für Privatversicherte besteht keine Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.



Wer einen Zahnersatz benötigt und bei einer Privaten Krankenkasse versichert ist, der muss sich natürlich vorher auch erst einmal über die Abrechnungsmodalitäten informieren. Dies trifft insbesondere auf die Abrechnung zu, die der Zahnersatz natürlich an die Adresse des Privatpatienten richtet. Maßgebend ist hier die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), wobei je nach Tarif alle Leistungen, die der Zahnersatz erbringt im Leistungskatalog der privaten Versicherung enthalten sind, wenn sie der Versicherte vereinbart hat. Es existieren bei den Versicherungsverträgen allerdings eine ganze Reihe von Tarifen und fast jede Versicherung hat ihr eigenes Erstattungssystem.

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Dadurch lässt sich auch keine pauschale Aussage darüber treffen, ob eine zahnärztliche Maßnahme nun übernommen wird oder nicht. Der Patient muss seinen Versicherungsvertrag entsprechend genau studieren, damit er auch die Zahnersatz Versorgung wählt, die die Krankenkasse ihm dann auch erstattet. Auf was die Versicherten achten sollten ist, dass sie auch den erhöhten Satz zu 3,5 erstattet bekommen für diverse Zahnbehandlungen, die der Zahnarzt aber nur bei besonders schwierigen Fällen berechnet oder wenn die Zahnbehandlung besonders viel Zeit in Anspruch nimmt. Ansonsten rechnet der Zahnarzt in der Regel die Leistungen, die er für Privatpatienten erbringt, grundsätzlich mit dem 2,3fachen Satz ab.



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Heil- und Kostenplan erstellen lassen erspart Ärger

Auch wenn es sich um nichts anderes, als eine Privatleistung handelt, sollte sich der Patient insbesondere bei Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dies ist vor allem dann interessant, wenn er eine recht hohe Eigenbeteiligung mit der Krankenversicherung vereinbart hat. Bei Privatpatienten ist es so, dass der Zahnarzt seinen Aufwand dafür in Rechnung stellt. Der Heil- und Kostenplan muss allerdings nicht der PKV vorgelegt werden. Er dient nur der Kontrolle und auch der späteren Abrechnungsprüfung. Allerdings gibt es heute auch sehr viele Versicherungen, die von ihren Patienten einen Heil- und Kostenplan anfordern. Wenn im Vertrag die entsprechende Behandlung nicht ausgeschlossen wurde, dann leistet die Versicherung in der Regel einen Anteil der Kosten in Höhe des vereinbarten Tarifs abzüglich des Selbstbehalts.

Zahnarztrechnung verstehen
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.


Wurde dieser zuvor schon aufgebracht vom Versicherten, erstattet die Krankenkasse den vollen Betrag. Doch auch PKV- Versicherte sollten grundsätzlich mit einer persönlichen Kostenbeteiligung an einem Zahnersatz rechnen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist dabei für Privatversicherte nicht möglich. Denn es handelt sich schließlich schon bei ihrer Hauptversicherung um eine private Versicherung, die durch eine andere private Versicherung nicht aufgestockt werden kann. Dabei kann es auch vorkommen, dass die Krankenversicherung trotz der korrekt ausgestellten Rechnung des Zahnarztes Teile der Rechnung von der Rückerstattung ausklammert. Dies ist allerdings selten der Fall, wenn zuvor ein Heil-und Kostenplan erstellt und vorgelegt wurde. Die Erstellung von einem Heil-und Kostenplan erspart also Ärger bei der Abrechnung von einer Abrechnung des Zahnarztes für einen Privatversicherten.



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Rechnungen prüfen und Belege einreichen

Da die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert, müssen die Patienten, die privat versichert sind, die Höhe der Kosten erst einmal selbst tragen. Dies gilt natürlich auch für die Zahnarztrechnung. Aus diesem Grund sollte der Patient immer genügend Geld auf der Seite haben, weil auch überraschende Umstände einmal eintreten können. Die PKV zahlt nach Einreichung der Belege dabei aber meist prompt. Doch dies ist nur dann der Fall, wenn gleich alle Unterlagen beim Versicherer eingereicht werden. Das heißt neben der Rechnung muss auch der Zahlungsbeleg vorgelegt worden sein. Denn dass der Patient die Rechnung erst einmal nicht bezahlt und auf die Erstattung durch die Krankenversicherung hofft, das geht nicht.

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Zuvor sollte der Patient / Versicherte natürlich eine Rechnungsprüfung durchführen. Nur so kann auch ausgeschlossen werden, dass der Zahnarzt nicht Leistungen berechnet hat, die er gar nicht durchführte. Im Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch für Zahnbehandlungen, sieht es aber so aus, dass diese vom Patienten selbst gezahlt werden müssen. Dabei kann aber eine Direktabrechnung mit Apotheken vereinbart werden. Dies lohnt sich vor allem bei sehr hohen Rechnungen und für chronisch kranke Versicherte. Doch auch hier gilt natürlich die Obergrenze - also die Höhe, die als Selbstbeteiligung in den Beträgen vereinbart worden war. Die meisten Krankenkassen erstatten den Betrag binnen von zwei Wochen nach der Einreichung der Unterlagen.


Mein Fazit über die Abrechnung für Privatversicherte Patienten

Ich würde generell immer empfehlen einen Preisvergleich durchzuführen, auch für Privatpatienten. Bei Zahnärzte sind sicherlich Privatpatienten sehr gerne gesehen, weil die Abrechnung mit der Versicherung vom Hörensagen schneller abgewickelt wird als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Wenn man häufiger seinen Zahnarzt für Zahnbehandlungen aufsuchen muss, sollte man die Rechnungen schon gerne mal prüfen lassen. Fragen Sie doch mal bei Ihrem Versicherer nach, ob die eine Möglichkeit zur Prüfung der Zahnarztrechnung anbieten. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass auch die Privatversicherung eine entsprechende Abteilung zur Rechnungsprüfung oder Kontrolle anbieten.


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