» Privatversicherte informieren sich vor dem Einsetzen des Zahnersatzes über die Abrechnungsmodalitäten, welche die Gebührenverordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, beeinflusst.
» Laut Umfrage versuchten 45,3 Prozent der Befragten, die Gebühren beim Zahnarzt zu senken.
» Bei einer privaten Versicherung achten die Patienten darauf, dass sie den dreieinhalbfachen Satz für das Zahnarzthonorar erstattet bekommen.
» Legen die Behandelten einen Heil- und Kostenplan vor, prüft die Versicherung, welche Leistungen sie übernimmt.
» Über 61 Prozent der Patienten geben in einer Statistik an, die Rechnung ihres Zahnarztes nicht zu verstehen.
» Für Privatversicherte besteht keine Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Wer einen Zahnersatz benötigt und bei einer Privaten Krankenkasse versichert ist, der muss sich
natürlich vorher auch erst einmal über die Abrechnungsmodalitäten informieren. Dies trifft
insbesondere auf die Abrechnung zu, die der Zahnersatz natürlich an die Adresse des Privatpatienten
richtet. Maßgebend ist hier die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), wobei je nach Tarif alle
Leistungen, die der Zahnersatz erbringt im Leistungskatalog der privaten Versicherung enthalten
sind, wenn sie der Versicherte vereinbart hat. Es existieren bei den Versicherungsverträgen allerdings
eine ganze Reihe von Tarifen und fast jede Versicherung hat ihr eigenes Erstattungssystem.
45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.
Dadurch
lässt sich auch keine pauschale Aussage darüber treffen, ob eine zahnärztliche Maßnahme nun
übernommen wird oder nicht. Der Patient muss seinen Versicherungsvertrag entsprechend genau
studieren, damit er auch die Zahnersatz Versorgung wählt, die die Krankenkasse ihm dann auch
erstattet. Auf was die Versicherten achten sollten ist, dass sie auch den erhöhten Satz zu 3,5 erstattet
bekommen für diverse Zahnbehandlungen, die der Zahnarzt aber nur bei besonders schwierigen
Fällen berechnet oder wenn die Zahnbehandlung besonders viel Zeit in Anspruch nimmt. Ansonsten
rechnet der Zahnarzt in der Regel die Leistungen, die er für Privatpatienten erbringt, grundsätzlich
mit dem 2,3fachen Satz ab.
Auch wenn es sich um nichts anderes, als eine Privatleistung handelt, sollte sich der Patient
insbesondere bei Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dies ist vor allem dann
interessant, wenn er eine recht hohe Eigenbeteiligung mit der Krankenversicherung vereinbart hat.
Bei Privatpatienten ist es so, dass der Zahnarzt seinen Aufwand dafür in Rechnung stellt. Der Heil-
und Kostenplan muss allerdings nicht der PKV vorgelegt werden. Er dient nur der Kontrolle und auch
der späteren Abrechnungsprüfung. Allerdings gibt es heute auch sehr viele Versicherungen, die von
ihren Patienten einen Heil- und Kostenplan anfordern. Wenn im Vertrag die entsprechende
Behandlung nicht ausgeschlossen wurde, dann leistet die Versicherung in der Regel einen Anteil der
Kosten in Höhe des vereinbarten Tarifs abzüglich des Selbstbehalts.
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.
Wurde dieser zuvor schon
aufgebracht vom Versicherten, erstattet die Krankenkasse den vollen Betrag. Doch auch PKV-
Versicherte sollten grundsätzlich mit einer persönlichen Kostenbeteiligung an einem Zahnersatz
rechnen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist dabei für Privatversicherte nicht möglich.
Denn es handelt sich schließlich schon bei ihrer Hauptversicherung um eine private Versicherung, die
durch eine andere private Versicherung nicht aufgestockt werden kann. Dabei kann es auch
vorkommen, dass die Krankenversicherung trotz der korrekt ausgestellten Rechnung des Zahnarztes
Teile der Rechnung von der Rückerstattung ausklammert. Dies ist allerdings selten der Fall, wenn
zuvor ein Heil-und Kostenplan erstellt und vorgelegt wurde. Die Erstellung von einem Heil-und
Kostenplan erspart also Ärger bei der Abrechnung von einer Abrechnung des Zahnarztes für einen
Privatversicherten.
Da die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert, müssen die Patienten, die privat
versichert sind, die Höhe der Kosten erst einmal selbst tragen. Dies gilt natürlich auch für die
Zahnarztrechnung. Aus diesem Grund sollte der Patient immer genügend Geld auf der Seite haben,
weil auch überraschende Umstände einmal eintreten können. Die PKV zahlt nach Einreichung der
Belege dabei aber meist prompt. Doch dies ist nur dann der Fall, wenn gleich alle Unterlagen beim
Versicherer eingereicht werden. Das heißt neben der Rechnung muss auch der Zahlungsbeleg
vorgelegt worden sein. Denn dass der Patient die Rechnung erst einmal nicht bezahlt und auf die
Erstattung durch die Krankenversicherung hofft, das geht nicht.
68 % würden gerne ihre Zahnarztrechnung überprüfen lassen.
Zuvor sollte der Patient / Versicherte
natürlich eine Rechnungsprüfung durchführen. Nur so kann auch ausgeschlossen werden, dass der
Zahnarzt nicht Leistungen berechnet hat, die er gar nicht durchführte. Im Bezug auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch für Zahnbehandlungen, sieht es aber so aus, dass diese
vom Patienten selbst gezahlt werden müssen. Dabei kann aber eine Direktabrechnung mit
Apotheken vereinbart werden. Dies lohnt sich vor allem bei sehr hohen Rechnungen und für
chronisch kranke Versicherte. Doch auch hier gilt natürlich die Obergrenze - also die Höhe, die als
Selbstbeteiligung in den Beträgen vereinbart worden war. Die meisten Krankenkassen erstatten den
Betrag binnen von zwei Wochen nach der Einreichung der Unterlagen.
Ich würde generell immer empfehlen einen Preisvergleich durchzuführen, auch für Privatpatienten. Bei Zahnärzte sind sicherlich Privatpatienten sehr gerne gesehen, weil die Abrechnung mit der Versicherung vom Hörensagen schneller abgewickelt wird als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Wenn man häufiger seinen Zahnarzt für Zahnbehandlungen aufsuchen muss, sollte man die Rechnungen schon gerne mal prüfen lassen. Fragen Sie doch mal bei Ihrem Versicherer nach, ob die eine Möglichkeit zur Prüfung der Zahnarztrechnung anbieten. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass auch die Privatversicherung eine entsprechende Abteilung zur Rechnungsprüfung oder Kontrolle anbieten.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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