» Laut einer Umfrage empfinden 63 Prozent der Leser von kosten-beim-zahnarzt.de die Härtefallregelung gerecht.
» Menschen, die ALG II beziehen, erhalten die Kosten für die Regelversorgung von der Krankenkasse erstattet.
» Um einen höherwertigen Zahnersatz zu erhalten, fragen die Betroffenen beim Zahnarzt beispielsweise nach einer Ratenfinanzierung.
» Zahlen die Patienten den Kredit innerhalb von sechs Monaten ab, erhalten sie diesen in der Regel zinsfrei.
» Durch das Führen eines Bonushefts erhalten die Patienten einen zusätzlichen Zuschuss der Krankenkasse in Höhe von 20 oder 30 Prozent.
» In einer Statistik finden 50 Prozent der Umfrageteilnehmer das Bonusheft beim Zahnarzt sinnvoll.
» Beim Bezug von ALG II sollten die Betroffenen vom Zahnarzt bei jeder Zahnbehandlung einen Kostenvoranschlag verlangen.
Deutschland ist ein Sozialstaat. Wenn jemand seine Arbeit verliert und längere Zeit auch keine neue
findet, dann kann er Hartz IV - bzw. ALG II - beantragen. In Deutschland gibt es allerdings nur rund 3
Millionen Arbeitslose, dafür aber 7 Millionen Hartz-IV Empfänger. Der Unterschied besteht darin,
dass die übrigen ca. 4 Millionen zwar arbeiten gehen, aber einen nur so geringen Lohne bzw. ein sehr
geringes Gehalt haben, das noch weit unter der Grundsicherung liegt.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Hierzu zählen auch die
sogenannten Unterbeschäftigten, welche man in einer Nebenstatistik zur Arbeitslosenzahl führt, die
zwar de facto arbeitslos sind, aber nicht als solche gelten, da sie an einer sogenannten
arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehme oder über 58 Jahre alt sind und innerhalb eines Jahres
kein Jobangebot erhalten haben.
Dazu zählen ferner auch Menschen, die länger als 6 Monate
krankgeschrieben sind. Diese Menschen gehören dennoch zur Solidargemeinschaft und haben
Rechte, auch was Zahnersatz angeht.
Zahnersatz ist nicht günstig, auch nicht für diejenigen, die im Monat ein sehr hohes Einkommen haben und erst recht nicht für diejenigen, die im Monat jeden Tag am Existenzminium leben. Dabei gibt es immer mehr Menschen, die zwar arbeiten, aber nur sehr wenig verdienen und gleichzeitig ALG II beziehen - was sich dann Zuschuss nennt. Doch die Kosten, die jeden Monat entstehen, sind einfach meist zu hoch, so dass bei den Banken auf dem Konto ein immer größeres Loch entsteht, das nur schwerlich zu flicken geht mit der Zeit. Wenn das Ausgaben hinzukommen, die unerwartet sind, wie zum Beispiel die Ausgaben für Zahnersatz, dann ist ein Empfänger von ALG II in der Regel an seiner Grenze was die finanziellen Mittel angeht. Die Krankenkassen der GKV zahlen maximal 50 Prozent der Regelversorgung. Das heißt auch wenn sich eine Geringverdiener für den Zahnersatz entscheidet, der als Regelversorgung vorgesehen ist, hat er noch die Hälfte der Kosten mindestens zu tragen. Doch ohne gesunde Zähne muss in Deutschland kein Mensch leben, welcher bei der GKV versichert ist. Denn wer Zahnersatz benötigt und ALG II bezieht, der erhält zwar auch nur die Kosten für die Regelversorgung erstattet, hat aber auch damit einen recht hochwertigen Zahnersatz.
Zunächst kann man den Zahnarzt direkt ansprechen, dass man die Höhe der Eigenleistung nicht auf einmal leisten kann. In diesem Fall ist eigentlich jeder Zahnarzt bereit über seine Abrechnungsstelle, die zentral ist, einen Ratenkredit zu gewähren. In der Regel sind 6 Monatsraten kein Problem. Was über eine längerer Finanzierungszeit hinausgeht, sollte man sich allerdings überlegen, über andere Stellen zu realisieren, da auch der Zahnarzt irgendwann schließlich zu seinem Geld kommen möchte. Der Zinsaufschlag ist allerdings in diesem Fall recht gering, da die Zahnärzte schließlich sich nicht auch noch über Zinsen am Patienten bereichern möchten. Wer dabei den Kredit binnen von 6 Monaten zahlt, der bekommt den Kredit vom Zahnarzt sogar kostenlos. Natürlich kann der Patient auch versuchen den Betrag, den er dem Zahnarzt schuldet binnen von 12 Monaten zurückzuzahlen. Wichtig ist, dass eine entsprechende Vereinbarung vorher getroffen wird.
Und wer ein Bonusheft hat, der kann sogar noch einmal 20 bis 30 Prozent vom Grundzuschuss
erhalten, da er über 5 bzw. 10 Jahre hinweg ja schließlich Prävention betrieben hat. Dank der
Festzuschüsse und Bonusleistungen dürfte sich in der Regel jeder leisten können einen wenn auch
nur minimalen und ästhetisch vielleicht nicht so einwandfreien Zahnersatz zu erhalten. Dabei hat
jeder Betroffene das Recht auch von einem anderen Zahnarzt ein Vergleichsangebot einzuholen.
Hinzu kommt der Härtefall, der im Rahmen der gesetzlichen Regelung natürlich derjenige erhalten
kann, der nicht so viel Gehalt erhält bzw. ALG II.
50 % der Leser finden ein Bonusheft sinnvoll und zugleich nicht notwendig.
Die Regelung besagt, dass die Krankenkasse maximal
den doppelten Festschuss zahlt für den Zahnersatz. Das heißt bei Härtefällen kann bei der
Regelversorgung eine vollständige Befreiung von der Eigenleistung erfolgen. Wenn die die
Bruttoeinnahmen des Haushalts etwas über der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegen,
dann käme auch noch der gleitende Härtefall zum Ansatz.
Der ALG II Bezieher sollte ich auf jeden Fall für alle Arten von Zahnbehandlungen einen
Kostenvoranschlag vorlegen lassen. Auch bei den Patienten, von denen sie wissen, dass sie eigentlich
jeden Cent umdrehen müssen, möchten die meisten Zahnärzte Zusatzbehandlungen durchführen,
welche allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Aus diesem Grund ist sehr
wichtig, dass der Zahnarzt darauf aufmerksam gemacht wird, dass er ALG II erhält und aus diesem
Grund nur die Regelversorgung in Frage kommt. Der Kostenvoranschlag vom Zahnarzt ist dabei bei
der einigen Krankenkassen vorzulegen, und zwa bevor eine Behandlung durchgeführt wird. Der
Krankenkasse sollte dabei die ALG II Bescheinigung, die Sozialhilfebescheinigung und gegebenenfalls
der BAföG Bescheid vorgelegt werden.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Auf diese Weise weiß die Krankenkasse auf jeden Fall
Bescheid, dass die Kosten vom Patienten nicht übernommen werden können. In der Regel schickt die
Krankenkasse dem Versicherten einen sogenannten Zuzahlungs-Befreiungsschein zu, welcher für den
Zahnarzt der Hinweis ist, dass dieser von Zuzahlungen befreit ist.
Wenn Ihnen das Prozedere für die Abwicklung bzw. die Klärung mit der Krankenkasse zu kompliziert ist, fragen Sie doch einmal bei Ihrem Zahnarzt nach. Ihr Zahnarzt wird sicherlich nicht nur Arbeitnehmer als Patienten haben, denn in der Regel verfügen Zahnärzte über einen sehr hohe Anzahl an Patienten aus den verschiedenen Schichten. Und sicherlich wird er oder die Zahnarzthelferin Ihnen einige Tipps auf den Weg mitgeben können, was genau zum Thema Zuschuss seitens der Krankenkasse für Ihren anstehenden Zahnersatz zu beachten ist. Für Ihren Zahnarzt ist es sicherlich auch unproblematischer, wenn Sie als Patient reibungslos einen Zuschuss für Ihren Zahnersatz gewährt bekommen. Wenn dieser Antrag allerdings abgelehnt wird, sollten Sie Ihren Zahnarzt nach möglichen Alternativen fragen, denn lückenlos müssen Sie nun nicht herumlaufen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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