Geschlossene Zahnarztpraxen, abgesagte Termine − bei Zahnarztpatienten herrscht Verunsicherung. Praktiziert der Dentist in Zeiten von Corona? Empfiehlt es sich, die PZR bzw. den Zahnarztbesuch aufzuschieben? Was geschieht, wenn ich als Zahnarztpatient Symptome von Covid-19 bemerke?
Covid-19 − umgangssprachlich Corona oder Coronavirus genannt − stellt das alltägliche Leben auf den Kopf. Öffentliche Einrichtungen schließen reihenweise und der Bewegungsradius der meisten Bürger beschränkt sich auf das Wesentliche. In Praxen zahlreicher Ärzte herrschen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und −verordnungen. Das Ziel besteht darin, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Aufgrund der aktuellen Lage fühlen sich viele Menschen verunsichert. Sie fragen sich, ob es klug ist, den Zahnarzttermin trotz Corona wahrzunehmen.
Die wichtigste Frage, die sich Patienten stellen: Bleiben Zahnarztpraxen geöffnet? Der Dentist dient der Gesundheitsversorgung. Aus dem Grund setzt er seine Arbeit trotz Corona-Krise fort. Steckt sich das Personal mit dem Virus an, geht das Praxisteam in Quarantäne. Um den Weg zum Zahnarzt nicht unnötig anzutreten, rufst Du vor Deinem Termin in der Praxis an oder besuchst die Internet Deines Zahnarztes. Dort informierst Du Dich über die Sprechzeiten oder veränderte Praxisabläufe.
Sofern Du nicht mit dem Coronavirus infiziert bist, nimmst Du problemlos Deinen Zahnarzttermin wahr. Das geschieht unter den geltenden Hygienestandards. Beachte, dass diese Empfehlung für dringende Behandlungen gilt.
Bei aufschiebbaren Zahnarztbehandlungen und Routineterminen empfiehlt sich die Terminverlegung. Beispielsweise gehört die prophylaktische, PZR genannte professionelle Zahnreinigung in diesen Bereich. Mehrere Praxen deutschlandweit sagen die Routinebehandlungen proaktiv ab.
Das geschieht aus Sicherheitsgründen. Bei vielen Zahnarztbehandlungen kommen rotierende Geräte im Mund zum Einsatz. Dabei entstehen Aerosole, feine Wassernebel. Diese erweisen sich potenziell als infektiös. Obgleich der Zahnarztbesuch ein Risiko birgt, hält sich das Infektionsrisiko in der Praxis in Grenzen. Unter Umständen steckst Du Dich auf dem Weg zum Zahnarzt in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Wartezimmer an. Um diese Gefahr zu bannen, sagen zahlreiche Patienten ihre Behandlung ab. Nimmst Du Deinen Termin nicht wahr, rufst Du rechtzeitig − am Tag vor dem Zahnarztbesuch − in der Praxis an.
Bei einer notwendigen Zahnsteinentfernung versucht der Zahnarzt, die Bildung von Aerosolen zu vermeiden. Das geschieht durch eine händische Entfernung des Zahnsteins. Zum Einsatz kommen Skaler. Um unnötige Sozialkontakte zu vermeiden, ergibt es Sinn, Vorsorgeuntersuchungen zu verlegen.
Für Patienten, die Kontakt mit einem Covid-19-Infizierten hatten oder an sich Symptome bemerken, gilt die Quarantäne-Regelung. Sie bleiben für 14 Tage zu Hause. Leidest Du an starken Zahnschmerzen oder tritt ein anderer zahnärztlicher Notfall ein, rufst Du bei Deinem Zahnarzt an. Du informierst ihn über Deine Symptome und besprichst mit ihm das weitere Vorgehen. Unter Umständen empfiehlt der Dentist, zusätzlich Deinen Hausarzt zurate zu ziehen.
Leidest Du unter Corona-Symptomen, verschiebt Dein Zahnarzt nicht notwendige Behandlungen. Notfälle, bei denen
Zahnschmerzen auftreten, behandelt der Dentist weiterhin. Es spielt keine Rolle, ob eine Infektion mit dem neuartigen Virus
besteht oder nicht.
Im Fall einer Covid-19-Infektion trifft der Arzt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Sie zielen auf den Schutz des Praxispersonals
und anderer Patienten ab. Deine Behandlung findet beispielsweise örtlich getrennt vom Rest der Zahnarztpraxis statt. Unter
Umständen kommt eine spezielle Schutzausrüstung zum Einsatz.
Ein Unglück kommt selten allein. Das denken Covid-19-positive Patienten, bei denen sich starke Zahnschmerzen hinzugesellen. Für eine Notfallbehandlung kontaktieren sie umgehend telefonisch ihren Zahnarzt. Sofern dessen Praxis nicht besetzt ist, rufen sie den zahnärztlichen Notdienst an.
Aus Solidarität und Sicherheitsgründen gilt es, die zugewiesene Zahnarztpraxis über die Corona-Infektion zu informieren.
Das bietet Zahnarzt und Praxisteam die Möglichkeit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Ohne die Information besteht die
Gefahr, dass sich:
In der Corona-Krise teilen Zahnärzte ihre Patienten in drei Risikogruppen ein:
1. Als Patient bekommst Du während der Wartezeit einen Mund- und Nasenschutz.
2. Es erfolgt eine räumliche oder organisatorische Trennung von anderen Patienten.
3. Zahnarzt und Praxisteam tragen:
4. Vor dem Verlassen des Sprechzimmers bittet Dich das Zahnarztteam, Deine Hände zu desinfizieren.
5. Nach dem Beenden der Behandlung legen Zahnarzt und Praxispersonal die Schutzkleidung kontaminationsfrei ab.
Bei Nichteinhaltung dieser Schutzmaßnahmen behandelt der Dentist Schmerzpatienten nicht.
https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19.html
https://www.kzvnr.de/coronavirus/informationen-fuer-praxen/
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_faq_coronavirus.html
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article206633171/Coronavirus-Das-Risiko-fuer-Zahnaerzte-ist-sehr-hoch-ohne-jeden-Sinn.html
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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