Kosten beim Zahnarzt

Welche Kosten sie beim Zahnarzt wirklich selbst tragen müssen

Die Zahnarztrechnung kann einen Patienten schon leicht mal aus der Fassung bringen. Dabei sind die meisten Patienten darauf gefasst, was kostenmäßig auf sie zukommt, weil sie durch den Heil- und Kostenplan schon entsprechend gewarnt sind welche Kosten auf sie zukommen im Bezug auf den Eigenanteil. Und der kann ganz schön hoch ausfallen, denn die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Regelversorgung, während die übrigen Kosten dann selbst getragen werden müssen durch den Patienten. Und das sind meist mehr als 50 Prozent, wenn nicht ein Härtefall vorliegt, wo der doppelte Festzuschuss übernommen wird oder die übrigen Kosten durch eine private Zusatzversicherung gedeckt sind.

Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.



Darüber hinaus kommt es auch an, ob einige Kosten, die die Krankenkasse laut ihrem Leistungskatalog eigentlich nicht übernimmt, dennoch getragen werden, weil sie medizinisch notwendig sind. Dies trifft dann zu, wenn zum Beispiel eine Allergie vorliegt auf Amalgam oder Titan und das entsprechende Material für Zahnfüllungen oder für Zahnersatz nicht verwendet werden kann. In diesem Fall muss über den Heil- und Kostenplan ein entsprechender Antrag gestellt werden, der dann von der Krankenkasse bei der entsprechenden Ausformulierung auch genehmigt wird. Wichtig ist, dass der entsprechende medizinische Nachweis dafür besteht. Dieser muss vom Patienten natürlich erbracht und der Krankenkasse dargelegt werden. Dies ist sehr wichtig, da es ansonsten zu keiner Genehmigung der Kostenübernahme kommt.



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Vollnarkose

Es gibt auch einige Kosten, die vom Patienten grundsätzlich zu tragen sind. Hierzu gehört auch die Vollnarkose, weil es im Rahmen des Leistungskatalogs der GKV keine Behandlung gibt, die zwingendermaßen unter Vollnarkose durchgeführt werden muss. Es gibt immer Alternativen. Die Kosten für eine Vollnarkose liegt dabei für eine Behandlungssitzung bei ca. 100 Euro. Dabei können auch diese Kosten möglicherweise von einem Patienten mit Angstphobie durchaus beantragt werden. Denn dank der Vollnarkose ist es möglich, dass der Patient von der eigentlichen Behandlung überhaupt nichts mitbekommt.

Betäubung beim Zahnarzt sofort gewirkt
Bei mehr als 73 % der Leser hat die Betäubung beim Zahnarzt sofort gewirkt.


Und dies ist auch für den Zahnarzt sehr angenehm, denn die Gefahr, dass der Patient einfach aufspringt aus dem Behandlungsstuhl ist in diesem Fall nicht gegeben. Die örtliche Betäubung indes wird von den Kosten her von der GKV übernommen. Denn diese Art der Betäubung wird auch als medizinisch für viele Behandlungen im Mundbereich als notwendig erachtet, damit der Patient nicht große Schmerzen hat und der Zahnarzt entsprechend Zeit, weil der Patient ansonsten bei Schmerzen automatisch den Mund schließen würde. Und dies würde natürlich eine effektive Behandlung verhindern.

Mehrkosten für Höherversorgung

Die Kosten, die der Patient auch selbst zu tragen hat sind die Kosten für die Höherversorgung beim Zahnersatz. Das heißt für einen fehlenden Frontzahn zahlt die Krankenkasse lediglich als Regelversorgung und somit 50 Prozent der Kosten für eine Zahnkrone oder für eine Zahnbrücke, nicht aber für ein Zahnimplantat, das wesentlich mehr kosten kann. Die Höhe der Mehrkosten liegen dabei bei mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten, die der Zahnarzt in Rechnung stellt. Die Krankenkasse überweist dabei dem Zahnarzt den Festzuschuss, den sie auch für den Fall von einer von vorneherein geplanten Höherversorgung zahlt.

Sparen durch Zahnarztwechsel
70 % unserer Leser würden sofort den Zahnarzt wechseln, wenn sie
mehr als 50 % Kosten sparen könnten.


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Allerdings erhöht sich im Fall der Höherversorgung natürlich der Anteil des Patienten was er an Eigenleistung zu tragen hat. Bei einem Zahnimplantat können das schnell mal für einen einzigen zu ersetzenden Zahn mehrere tausend Euro sein. Es kommt dann auch noch darauf an, ob der Patient möchte, dass der Zahnersatz auch zahnfarben ist. Grundsätzlich sind die Kosten für die farbliche Gestaltung von Zahnersatz, auch bei Brücken und bei Kronen entsprechend hoch. Denn das Verfahren wird von der GKV nicht übernommen von den Kosten her. Das heißt die Regelversorgung sieht hier nur vor, dass die Kosten erstattet werden, die nicht zahnfarben sind. Dabei ist das Mehrschichtverfahren, das hierfür angewandt werden muss, recht aufwändig von den Kosten und von der Zeit her.


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Michael Mitterer

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500 bis 2.000 Euro betragen die Zahnprothesen Kosten

500 bis 1.200 Euro betragen die Zahnkrone Kosten

900 bis 4.100 Euro betragen die Zahnimplantate Kosten

300 bis 2.500 Euro betragen die Zahnbrücken Kosten

UNSERE STATISTIKEN BESAGEN :

62 % überlegen Zahnersatz aus Ausland zu beziehen.

63 % finden die Zahnersatz Härtefallregelung gerecht.

10 % haben für Zahnersatz Kredit aufnehmen müssen.

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