Die Zahnarztrechnung kann einen Patienten schon leicht mal aus der Fassung bringen. Dabei sind die
meisten Patienten darauf gefasst, was kostenmäßig auf sie zukommt, weil sie durch den Heil- und
Kostenplan schon entsprechend gewarnt sind welche Kosten auf sie zukommen im Bezug auf den
Eigenanteil. Und der kann ganz schön hoch ausfallen, denn die Krankenkasse übernimmt nur die
Kosten für die Regelversorgung, während die übrigen Kosten dann selbst getragen werden müssen
durch den Patienten. Und das sind meist mehr als 50 Prozent, wenn nicht ein Härtefall vorliegt, wo
der doppelte Festzuschuss übernommen wird oder die übrigen Kosten durch eine private
Zusatzversicherung gedeckt sind.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
Darüber hinaus kommt es auch an, ob einige Kosten, die die
Krankenkasse laut ihrem Leistungskatalog eigentlich nicht übernimmt, dennoch getragen werden,
weil sie medizinisch notwendig sind. Dies trifft dann zu, wenn zum Beispiel eine Allergie vorliegt auf
Amalgam oder Titan und das entsprechende Material für Zahnfüllungen oder für Zahnersatz nicht
verwendet werden kann. In diesem Fall muss über den Heil- und Kostenplan ein entsprechender
Antrag gestellt werden, der dann von der Krankenkasse bei der entsprechenden Ausformulierung
auch genehmigt wird. Wichtig ist, dass der entsprechende medizinische Nachweis dafür besteht.
Dieser muss vom Patienten natürlich erbracht und der Krankenkasse dargelegt werden. Dies ist sehr
wichtig, da es ansonsten zu keiner Genehmigung der Kostenübernahme kommt.
Es gibt auch einige Kosten, die vom Patienten grundsätzlich zu tragen sind. Hierzu gehört auch die
Vollnarkose, weil es im Rahmen des Leistungskatalogs der GKV keine Behandlung gibt, die
zwingendermaßen unter Vollnarkose durchgeführt werden muss. Es gibt immer Alternativen. Die
Kosten für eine Vollnarkose liegt dabei für eine Behandlungssitzung bei ca. 100 Euro. Dabei können
auch diese Kosten möglicherweise von einem Patienten mit Angstphobie durchaus beantragt
werden. Denn dank der Vollnarkose ist es möglich, dass der Patient von der eigentlichen Behandlung
überhaupt nichts mitbekommt.
Bei mehr als 73 % der Leser hat die Betäubung beim Zahnarzt sofort gewirkt.
Und dies ist auch für den Zahnarzt sehr angenehm, denn die Gefahr,
dass der Patient einfach aufspringt aus dem Behandlungsstuhl ist in diesem Fall nicht gegeben. Die
örtliche Betäubung indes wird von den Kosten her von der GKV übernommen. Denn diese Art der
Betäubung wird auch als medizinisch für viele Behandlungen im Mundbereich als notwendig
erachtet, damit der Patient nicht große Schmerzen hat und der Zahnarzt entsprechend Zeit, weil der
Patient ansonsten bei Schmerzen automatisch den Mund schließen würde. Und dies würde natürlich
eine effektive Behandlung verhindern.
Die Kosten, die der Patient auch selbst zu tragen hat sind die Kosten für die Höherversorgung beim
Zahnersatz. Das heißt für einen fehlenden Frontzahn zahlt die Krankenkasse lediglich als
Regelversorgung und somit 50 Prozent der Kosten für eine Zahnkrone oder für eine Zahnbrücke,
nicht aber für ein Zahnimplantat, das wesentlich mehr kosten kann. Die Höhe der Mehrkosten liegen
dabei bei mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten, die der Zahnarzt in Rechnung stellt. Die
Krankenkasse überweist dabei dem Zahnarzt den Festzuschuss, den sie auch für den Fall von einer
von vorneherein geplanten Höherversorgung zahlt.
70 % unserer Leser würden sofort den Zahnarzt wechseln, wenn sie
mehr als 50 % Kosten sparen könnten.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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