» Laut Umfrage besitzen 69,1 Prozent der Teilnehmer keine Zahnzusatzversicherung.
» Gute Versicherungen übernehmen 70 bis 90 Prozent der Kosten für einen Zahnersatz.
» Die Mehrzahl der zusätzlichen Zahnversicherungen trägt die Kosten für den dreieinhalbfachen Satz des Zahnarzthonorars nach der GOZ.
» Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine höherwertige Zahnfüllung wie eine Kunststoff- oder Goldfüllung.
» 45,3 Prozent der Befragten versuchten laut Umfrage, die Kosten beim Zahnarzt zu reduzieren.
» Zahnversicherungen bezahlen prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung sowie beispielsweise Hypnose und Vollnarkose.
Der Idealfall ist, wenn einem mit einer Zahnzusatzversicherung bei einer Zahnbehandlung oder einem Zahnersatz hohe Kosten erspart bleiben. Dabei ist es eine Frage des Tarifs, welche Kosten diese Versicherung überhaupt übernimmt. Von ihrem Zweck her ist diese Versicherung da, damit sie eine gewisse Versorgungslücke schließt. Denn die GKV übernimmt nicht alle Kosten und zahlt nur Festzuschüsse. Die Zahnzusatzversicherung wertet sozusagen den Versicherungsschutz im Zahnbereich für den GKV-Versicherten auf und macht ihn so zu einem Gleichgestellten zum PKV- Versicherten, der allerdings um diese Leistungen zu erhalten keine Zusatzversicherung benötigt.
Zunächst einmal übernimmt eine derartige Versicherung auf jeden Fall die Kosten für den Eigenanteil für Zahnersatz. Die Frage ist dann aber in welcher Höhe. Gute Versicherungen zahlen da schon 100 Prozent, andere 80 bis 90 oder auch nur 70 Prozent. Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen, die lediglich 20 Prozent der Kosten in diesem Fall tragen. Das heißt der Versicherte müsste dann trotz des Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch noch 80 Prozent seines Eigenanteils an den Zahnarztrechnungen selbst tragen. Eingeschlossen ist die Erstattung von Zahnersatz aber in allen Zahnzusatzversicherungen. Die Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass der Versicherte es sich auf jeden Fall leisten kann bald schon wieder ein perfektes Lächeln zu erhalten. Und Zahnimplantate übernimmt die Zahnzusatzversicherung natürlich auch. Das heißt wer einen guten Tarif gewählt hat mit einer relativ großen Kostenübernahme, für den wird es real, dass er sich einen hochwertigen Zahnersatz auf jeden Fall leisten kann.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen tragen zudem auch die Kosten für den 3,5fachen Satz des Zahnarzthonorars nach GOZ. Dieser Höchstsatz wird in der Regel von den Zahnärzten für alle Privatrechnungen berechnet. Und wenn es sich um Zahnersatz handelt, dann handelt es sich beim Differenzbetrag nach dem Abzug des Festzuschuss von der Krankenkasse auch tatsächlich um eine Privatleistung. Zudem kann es sein, dass die Behandlung sehr kompliziert und zeitaufwändig ist für den Zahnarzt. Auch schon aus diesem Grund ist der Höchstsatz als Standardoption in den meisten Zahnzusatzversicherungen enthalten. Wer sich eine Kunststofffüllung oder eine Goldfüllung statt einer Amalgamfüllung wünscht, der kann auch ganz beruhigt sein, denn auch höherwertige Zahnfüllungen sind in den Leistungen der Zahnzusatzversicherung enthalten. Dies gilt auch für Verblendungen bei Zahnkronen und für die Verwendung von Keramik oder anderen Materialien bei Zahnbrücken.
Sehr wichtig im Bezug auf die Kostenübernahme sind die Kfo-Behandlungen. Diese kommen häufig bei Kindern und Jugendlichen vor, weil an deren Gebiss noch sehr viel repariert und gerichtet werden kann. Doch auch Erwachsene können unter kieferorthopädischen Problemen leiden. Und gerade im Erwachsenenalter wird es besonders teuer. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt, wenn der richtige Tarif gewählt wurde, auch die Kosten für die Kieferorthopädie, wenn die Krankenkasse nicht zahlt. Und dies ist bei Erwachsenen häufig der Fall, weil davon ausgegangen wird heute, dass diese Probleme schon in jungen Jahren hätten gelöst werden können. Zudem übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch die Kosten für Kinder, wenn deren Behandlung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Und dies ist häufig der Fall, wenn Kinder sich einfach der weiteren Behandlung verweigern bzw. seitens des Elternhauses die Behandlung dann noch nicht mit aller Konsequenz durchgezogen wurde.
Versichert werden kann natürlich auch die Prävention, also die professionelle Zahnreinigung. Dies sind Kosten, die die GKV überhaupt nicht in ihrem Leistungskatalog stehen hat. Lässt man sich die kompletten Zahnreihen machen, dann können hier leicht Kosten von um die 200 Euro zusammenkommen. Allerdings gibt es hier je nach Tarif auch einige Abweichungen, weil teils nur bestimmte Beträge oder Prozentsätze übernommen werden. Einige Zahnzusatzversicherungen decken aber wenigstens für einmal im Jahr (empfohlen wird sie zweimal im Jahr) die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung ab.
Darüber hinaus übernehmen die Zahnzusatzversicherungen auch noch andere Kosten, die überhaupt nicht im Leistungskatalog der GKV stehen. Hierzu gehört auch die Bezahlung der Vollnarkose, die viele Versicherte bei bestimmten Behandlungen wünschen. Insbesondere beim Ziehen von Weisheitszähnen und auch bei einer Wurzelbehandlung kann diese gewünscht werden, auch wenn sie medizinisch nicht nötig ist. Denn in diesem Fall wartet man vergeblich auf die Erstattung der Krankenkasse. Zur Vollnarkose oder auch zur Hypnose greifen aber gerne Menschen, die vor dem Zahnarzt Angst haben, aber nicht als Angstpatienten im klassischen bzw. anerkannten Sinn gelten. Die Zahnzusatzversicherung erstattet auch in diesen Fällen die Kosten. Dies fällt dann in die Kategorie der Kosten, die von der Krankenkasse überhaupt nicht übernommen werden, also als kassenunabhängige Leistung gelten.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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