» Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Regelversorgung, wobei prophylaktische Maßnahmen eine Eigenbeteiligung der Patienten erfordern.
» Laut Umfrage besitzen 30,8 Prozent der Teilnehmer eine Zahnzusatzversicherung.
» Die zusätzliche Zahnversicherung lohnt sich für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Hausfrauen, Studenten und Kinder.
» Die Mehrheit der Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in Höhe von 70 bis 90 Prozent.
» Verträge mit einer hundertprozentigen Übernahme gehen mit hohen Beitragszahlungen einher.
» Viele Zahnzusatzversicherungen schließen Menschen mit einem schlechten Gebisszustand vom Versicherungsschutz aus.
Das deutsche Gesundheitssystem ist zwar gut, doch nicht perfekt. Grund ist, dass nicht allen die
gleiche Leistung geboten wird. Denn einige sind gleich, die anderen dennoch gleicher offenbar. Der
Grund ist die Unterscheidung in GKV und PKV, also gesetzlich und privat Versicherte. Und wenn es
um Zahnbehandlungen und Zahnersatz (Kosten) geht, dann kristallisiert sich heraus, dass einige Menschen
noch gleicher sind offenbar. Denn die GKV übernimmt nur das Notwendigste, damit das Gebiss
erhalten bzw. "in Schuss" bleibt.
Doch Leistungen wie die Prophylaxe in Form von einer
professionellen Zahnreinigung kommt nicht in Frage bzw. ist im Leistungskatalog nicht enthalten.
Und ästhetisch schöne Zähne beim Zahnersatz, also eine Kunststofffüllung werden von der GKV nicht
übernommen bzw. nur mit einem Festzuschuss für die Regelversorgung mitgetragen. Wer ein
schönes Gebiss haben möchte, der muss schon jede Menge zuzahlen. Dies trifft natürlich auch auf
die Posten zu, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Insbesondere gehört die
Vollnarkose, die so mancher Patient gerne haben möchte, aber nicht bekommt, weil er sie sich auch
gar nicht noch zusätzlich leisten kann. Immer ein Posten von ca. 100 Euro je Behandlung. Schon
allein für diesen Fall würde sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen.
50 Prozent x 20 ./. 100 = 10 Prozent
50 Prozent x 30 ./. 100 = 15 Prozent
Alle, die in der GKV versichert sind, haben eine mehr oder weniger relativ schlechte Versorgung im Bezug auf Zahnbehandlungen und Zahnersatz, da die GKV nur gewisse Kosten übernimmt bzw. für Zahnersatz nur einen Festzuschuss zahlt. Die Zahnzusatzversicherung kann dabei helfen die Höhe der Eigenleistung zu minimieren. Wie sich das Leistungsportfolio gestaltet letztlich, das hängt von der Versicherung ab bzw. von dem Tarif, für den sich der Versicherte entschieden hat. Es gibt zum Beispiel reine Tarife, die die Höhe der Eigenleistung übernehmen, allerdings auch nur zu 70 bis 90 Prozent, wobei es auch Verträge gibt, die eine 100prozentige Übernahme vorsehen. Das heißt Versicherte, die ein pures Interesse daran haben, dass sie hier finanziell entlastet werden, können auch einen Vertrag schließen, der nur diese Leistungen beinhaltet und andere ausschließt. Allerdings sind die Zusatzbeiträge für die Übernahme von weiteren bzw. sonstigen Kosten durch diese private Absicherung, wie für die professionelle Zahnreinigung dann auch nicht sonderlich teuer. Insbesondere für Hausfrauen und Studenten lohnt sich die Versicherung aus dem Grund, weil diese kaum Einkommen haben, sich aber meist die Kosten für die Versicherungsbeiträge für eine Zahnzusatzversicherung dann doch noch leisten können.
Die Zahnzusatzversicherung ist dabei nur für GKV-Versicherte lohnenswert. Denn die PKV- Versicherten erhalten ja nach Tarif ein eh schon sehr hohen Betrag von ihrer Krankenversicherung zurück, wobei auch dies reine Verhandlungssache ist. Allgemein gesehen ist die Zahnzusatzversicherung hauptsächlich dazu gedacht, dass die eigene Versicherung - also die Versicherung über die GKV - um ein paar Leistungen erweitert werden kann, insbesondere um Leistungen wie Vollnarkose oder auch den Wunsch nach einem höherwertigen Zahnersatz als der Regelversorgung. Neben dem Zahnersatz übernimmt die Zahnzusatzversicherung zudem auch Kosten für die normale zahnärztliche Behandlungen, insbesondere auch die der Prophylaxe, die im Leistungskatalog der GKV ebenfalls nicht enthalten ist.
Da diese Art von Versicherung zunächst einmal unabhängig von der Person, ihrem Geschlecht und ihrem Alter ist, ist sie für jeden GKV-Versicherten interessant. Allerdings verlangen die Zahnzusatzversicherungen auch, dass sie ein gewisses Maß an Informationen über den Gesundheitszustand mitgeteilt bekommen. Das heißt einige Versicherungen lassen sich heute Gesundheitsfragen beantworten, was einen Besuch beim Zahnarzt nötig macht. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Antragssteller, der über ein marodes Gebiss verfügt es auch sehr schwer haben wird eine derartige Versicherung zu bekommen. Wenn nur ein Zahn fehlt, ist das bei den meisten Gesellschaften noch in Ordnung, was aber den Beitrag schon erhöht. Aber mehrere bereits fehlende Zähne gehen überhaupt nicht. Und dies macht schließlich den Kreis derer, für die eine Zahnzusatzversicherung lohnenswert ist, auch wieder kleiner. Dabei sind die Beitrage für eine derartige Versicherung längst nicht so hoch, als wenn der Versicherte eine hohe Eigenleistung für seinen Wunsch-Zahnersatz zahlen müsste. Es kann allerdings sein, dass die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich den Antrag für eine derartige Versicherung ablehnt, weil der Zahnstatus einfach zu schlecht ist, da sie auch wirtschaftlich rechnen muss und nicht hohe Kosten für Totalsanierungen des Gebisses übernehmen kann.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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