Kosten beim Zahnarzt

Gutachter für Zahnersatz - So läuft das Verfahren


» Verweigert der Zahnarzt eine Korrektur des Zahnersatzes, verhilft ein Gutachter dem Patienten zu seinem Gewährleistungsrecht.

» Laut einer Umfrage wissen über 74 Prozent der Befragten nicht, dass ein spezieller Gutachter für den Zahnersatz existiert.

» Bei den Gutachten existiert ein Unterschied zwischen den Planungsgutachten und den Mängelgutachten.

» Um einen unabhängigen Gutachter zu finden, wenden sich die Betroffenen an ihre Krankenkasse.

» Gutachter kommen beim Verdacht auf eine Fehlbehandlung, als Zweitmeinung sowie als Schlichter bei Kostenproblemen zum Einsatz.

» Das Planungsgutachten nimmt im Schnitt vier bis sechs Wochen in Anspruch.


Sollte beim Zahnersatz (Kosten) etwas schief laufen, muss ein Gutachter dafür sorgen, dass der Patient zu einem korrekt sitzenden Zahnersatz kommt bzw. dass der Zahnarzt in die Pflicht genommen wird, diesen Zahnersatz zu korrigieren im Rahmen der Gewährleistung. Wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, ist es meist so, dass der Grund der ist, dass der Zahnarzt sich weigert diese Korrektur vorzunehmen. Über die Krankenkasse erreicht der Patient in der Regel, dass ein Gutachter eingeschaltet wird. Denn schließlich hat die Krankenkasse den Zahnersatz mitbezahlt und hat natürlich auch Interesse daran, dass der Behandlungsfehler behoben wird, weil ansonsten möglicherweise ungeahnt hohe Folgekosten auf die Krankenkasse zukommen können.

Zahnersatz Gutachter für Zahnbehandlung
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.


Denn schließlich können durch den Behandlungsfehler wieder andere Schäden im Gebiss entstehen, an deren Beseitigung sich die Krankenkasse kostenmäßig auch wiederum beteiligen muss. Es ist dabei aber nicht so, dass die Krankenkasse selbst auf den "Halbgott in Weiß", den behandelnden Zahnarzt losgeht. Vielmehr wird ein Gutachter beauftragt, der die Arbeit des Zahnarztes kontrolliert, prüft und letztlich beurteilt.



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Man unterscheidet bei den Gutachtungsverfahren im Übrigen das Planungsgutachten und das Mängelgutachten. Häufig kommt es nämlich schon wegen der Vorlage des Heil- und Kostenplans bei der Krankenkasse zu Streitigkeiten, wo ein Gutachter letztlich tätig werden muss. Der Ablauf ist dabei immer der gleiche.




Alle Fragen und Antworten über Gutachter in der Zahnmedizin

Frage Antwort
Wo finde ich einen unabhängigen zahnmedizinischen Gutachter ? Am besten an die Krankenkasse wenden, die stellen den Gutachter.
Wann kommt ein Gutachter zum Einsatz ? Wenn eine Fehlbehandlung vorliegt/vermutet wird, eine zweite Meinung eingeholt werden muss (wie beispielsweise bei langwierigen Behandlungen) oder es Probleme mit den Gebühren der Behandlung gibt. Man unterscheidet Planungsgutachten und das Mängelgutachten.
Wieso werden Zahnarzt Gutachter von der Krankenkasse bezahlt ? Hat die Krankenkasse beispielsweise den Zahnersatz mitbezahlt und es gibt jetzt Probleme, hat sie Interesse daran, dass der Behandlungsfehler behoben wird, weil ansonsten möglicherweise ungeahnt hohe Folgekosten auf sie zukommen können.
Wie lange dauert ein zahnärztliches Gutachten ungefähr ? Ein Planungsgutachten wird in der Regel in maximal 4-6 Wochen bearbeitet. Die Fristen für Mängelgutachten hängen von der Art der Behandlung und des Zustandes des Patienten ab, es gibt aber bestimmte Fristen, da der Patient in der Zeit keine Behandlung bekommt und möglicherweise unter dem Zustand seiner Zähne leidet.
Was tun wenn der Zahnarzt nach Gutachten die Mängel nicht beseitigt ? Innerhalb von zwei Jahren muss er dies eigentlich machen. Andernfalls an die Krankenkasse wenden, die einen Arztwechsel in die Wege leitet.
Was kostet Zahnersatz Gutachter ? Zwischen 200-800€.
Was kann ich machen, wenn der Gutachter Zahnersatz ablehnt ? Man kann eine zweite Meinung eines Gutachters einholen. Wird man erneut abgelehnt, besteht noch die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen.
Wann schaltet die Krankenkasse einen Gutachter ein ? Man unterscheidet Planungsgutachten, die über den Heil- und Kostenplan entscheiden und das Mängelgutachten, das bei vermuteten Behandlungsfehlern eingeleitet wird.
Gibt es einen Vordruck für Mängelgutachten bei Zahnersatz ? Es gibt Mustervorlagen, aber kein vorgeschriebenes Formular. Die Krankenkassen haben meist solche Muster.

Die Gutachter sind dabei eingebunden in den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), aber von ihrer Beurteilung her angehalten neutral zu handeln, und zwar im Interesse des Patienten. Denn die Dauer der Begutachtung bedeutet für den Patienten letztlich Wartezeiten und möglicherweise auch unnötige Schmerzen, da der Ist-Zustand ja nicht verändert werden darf, damit das Gutachten nicht verfälscht wird. Die MDK-Begutachtung erfolgt dabei durch angestellte oder durch vertraglich eingebundene, niedergelassene Zahnärzte. Es kann aber auch sein, dass externe Gutachter beauftragt werden, wobei die angestellten Gutachter hierbei eine Qualitätssicherung durchführen. Die Gutachter verfügen alle über lange praktische Erfahrung und kennen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

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Gutachter wird bestimmt

Der Gutachter wird dabei von der Krankenkasse bestimmt, die in diesem Fall den passiven Rechtsschutz für den Patienten übernimmt. Der Zahnarzt vertritt sich dabei in der ersten Instanz selbst. Der Gutachter muss binnen einer bestimmten Frist sein Gutachten vorlegen. In diesem Gutachten muss genau dargelegt werden, ob es sich um einen Mangel handelt seiner Einschätzung nach oder nicht. Dabei muss der Versicherte über sich ergehen lassen, dass er von diesem Gutachter untersucht wird. Der behandelnde Zahnarzt hat dem Gutachter indes alle Unterlagen des Patienten zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch den Heil- und Kostenplan. Zu den Unterlagen gehören auch Röntgenaufnahmen von vor und nach der Zahnbehandlungsmaßnahme sowie die Kiefernmodelle und ärztlichen Berichte. Häufig wird vermieden, dass eine Doppeluntersuchung des Patienten stattfindet. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Patient zu stark in den Prozess eingebunden und dadurch belastet wird. Auch ist es letztlich eine Zeitfrage, da es häufig sehr schwer ist einen Termin mit einem Gutachter auszumachen, da sich dieser nicht vor Ort befindet. Wird allerdings auf Termin bestanden, muss der Patient beim Gutachter-Zahnarzt vorstellig werden.

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Die Kosten, die hier entstehen muss die Krankenkasse dem behandelnden Zahnarzt vergüten. Im Rahmen des Gutachtens sind dabei alle Beteiligten, insbesondere der behandelnde Zahnarzt und die Krankenkasse über alle Schritte, die der Gutachter unternimmt, zu unterrichten. Hierzu gehört insbesondere, dass der Gutachter den Beteiligten den Termin der Untersuchung des Patienten mitteilt.


Obergutachten verlangen

Wenn der behandelnde Zahnarzt bzw. die Krankenkasse mit dem Gutachten nicht zufrieden sein sollten (eine Partei ist meist nicht zufrieden), kann ein Obergutachterverfahren nach § 5a eingeleitet werden. Das Obergutachten wird wiederum von einem anderen Gutachter vorgenommen, dem wiederum der Gutachter der ersten Instanz Rechenschaft schuldig ist. Auch dem Obergutachter sind natürlich alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Und auch hier muss der Versicherte vorstellig werden zu einer Untersuchung, damit die gleichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie sie auch zum einfachen Gutachten vorhanden waren. Eingeleitet wird das Verfahren des Obergutachtens dadurch, dass einer der Parteien - entweder der behandelnde Zahnarzt oder die Krankenkasse - bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung binnen von einem Monat nach der Vorlage des Gutachtens schriftlich Einspruch einlegt und die Einholung von einem Obergutachten verlangt. Dabei ist der Einspruch ausreichend zu begründen.

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Weitere Instanz - der Prothetik-Einigungsausschuss

Wurde dieses erstellt und entspricht auch dieses nicht den Vorstellungen der Krankenkasse bzw. des behandelnden Zahnarztes, kann natürlich auch gegen dieses Gutachten Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Hierbei wird dann der Prothetik-Einigungsausschuss schließlich eingeschaltet, der befugt ist durch Beschluss über Einsprüche des Zahnarztes oder der Krankenkasse gegen die Stellungnahme des Gutachters zu entscheiden. Doch auch gegen die Entscheidung Prothetik-Einigungsausschusses kann letztlich Einspruch eingelegt werden, und zwar durch das Anrufen der Beschwerdeinstanz.

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Wo kann ich im Internet eine Zweite Zahnarztmeinung einholen ? Inwiefern kann dir die Zahnärztekammer weiterhelfen ?

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