» Auf Zahnersatz erhalten die Patienten eine zweijährige Garantie, sodass der Zahnarzt bei Komplikationen nach einer zeitnahen Lösung sucht.
» Laut Umfrage beschwerte sich keiner der Befragten bei der Zahnärztekammer über seinen Dentisten, obwohl 14 Prozent den Wunsch verspürten.
» 23,4 Prozent der Umfrageteilnehmer forderte vom Zahnarzt eine Nachbesserungspflicht ein.
» Das Recht auf Schmerzensgeld erhalten die Betroffenen aufgrund unzumutbarer Schmerzen, einer fehlerhaften Behandlung sowie unbrauchbarem Zahnersatz.
» Verletzt der Zahnarzt seine Aufklärungspflicht, erhält der Patient das Recht auf eine Entschädigung.
» 68,2 Prozent der Umfrageteilnehmer überlegten sich laut Statistik, ihren Zahnarzt zu wechseln.
Auch ein Zahnarzt ist nur ein Mensch und kann Fehler bei der Behandlung des Patienten machen. In
den meisten Fällen kann ein Problem nach einer Zahnbehandlung oder einem Zahnersatz vom
Zahnarzt sehr schnell gelöst werden. Dann gibt es auch noch die 2jährige Garantie auf Zahnersatz.
Denn in den meisten Fällen treten Probleme damit in den ersten Wochen und Monaten auf, so dass
der Zahnarzt auf jeden Fall noch etwas tun kann für den Patienten bevor dieser Höllenschmerzen
erleidet. Auch wenn der Patient sich oftmals falsch beraten fühlt oder durch die Schmerzen
Einschränkungen erleidet, muss auch der Patient einiges dafür tun, damit Abhilfe geschaffen wird. So
sollte der Patient auf keinen Fall wenn etwas nach einer Zahnbehandlung oder einem Zahnersatz
nicht stimmt, nicht erst zum Anwalt rennen, sondern das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. Es gibt
in den meisten Fällen einen Weg, wie geholfen werden kann.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Und selbst wenn das Vertrauen zum
bisher behandelnden Zahnarzt massiv erschüttert ist, kann hier natürlich meist nichts mehr gemacht
werden durch Reden, weil die Fronten in der Regel schon verhärtet sind zwischen Zahnarzt und
Patienten. In derartigen Fällen ist es auch nicht selten, dass der Patient darüber nachdenkt
Schmerzensgeld zu verlangen. Dies kommt meist in den Fällen vor, in denen der Zahnarzt eine völlig
unbrauchbare Behandlung bzw. unbrauchbaren Zahnersatz geliefert hat und auch die Nachbesserung
scheiterte, was dann unzumutbar wird für den Patienten. In diesem Fall darf der Patient natürlich die
Behandlung abbrechen bzw. seine Mitwirkung verweigern.
Wenn ein Zahnimplantat auch dann nicht passt, wenn es schon mehrfach korrigiert wurde und der Zahnarzt darauf besteht, dass es passt, der Patient aber nach wie vor Schmerzen hat bzw. durch den fehlenden oder falsch sitzenden Zahnersatz Einschränkungen hinnehmen muss, berechtigt dies unter Umständen zum Schmerzensgeld. Es handelt sich hierbei meist um eine längere Zeit, wo der Patient schon mit der Einschränkung leben muss. Unzumutbar wäre auch die Situation, dass der Zahnarzt beim Patienten an gleich mehreren Zähne eine Wurzelbehandlung durchführt, was den Patienten hinterher sehr starke Schmerzen bereitet und er nur noch eingeschränkt über eine längere Zeit Nahrung aufnehmen kann. In diesem Fall ist ebenfalls Schmerzensgeld durch den Zahnarzt gerechtfertigt.
Im Internet können Sie zahlreiche Muster oder Anträge für Schmerzensgeld finden. Allerdings gibt es je nach Fall unterschiedliche Musterschreiben. Hier das passende zu finden, mit dem Sie bei Ihren Zahnarzt Schmerzensgeld einfordern, ist relativ schwierig. Ich kann Ihnen da nur empfehlen anwaltlichen Rat (Medizinrecht) aufzusuchen. Ihr Anwalt weiß genau in welcher Form das Schreiben aufgesetzt sein muss. Sparen Sie sich viel Zeit und suchen Sie einen Anwalt auf, der Sie dazu ausführlich berät, denn Schmerzensgeld vom Arzt fordern ist eine teilweise aussichtlose Sache, die Sie nicht unterschätzen dürfen. Ein Schreiben von einem Fachanwalt macht sicherlich wesentlich mehr Eindruck, als wenn Sie das Schreiben als private Person verschicken.
Und wenn ein Patient vorher überhaupt nichts davon ahnte, dass er möglicherweise große
Schmerzen haben wird, kann er vom behandelnden Zahnarzt Schmerzensgeld verlangen. Grund dafür
ist, dass der Zahnarzt in diesem Fall offenbar seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen war.
Denn neben der Frage der Kosten ist der Zahnarzt auch dazu verpflichtet dem Patienten einen sehr
guten Eindruck von der Schwere des Eingriffs zu vermitteln. Denn die körperlichen Belastungen
können doch schon recht hoch sein, wobei die Erfolgsaussichten natürlich auch in diese Beratung
bzw. Aufklärung eingebunden werden müssen. Insbesondere muss der Patient über die möglichen
körperlichen Einschränkungen aufgeklärt werden, damit er sich auch freinehmen bzw. einen Fahrer
für die Tage nach dem Eingriff organisieren kann. Schmerzensgeld verlangen kann ein Patient auch,
wenn eine Behandlung nicht so verläuft, wie es eigentlich sollte. Dabei muss auch der Patient
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
während der eigentlichen Behandlung aufgeklärt werden. Denn es gibt durchaus auch eine
Behandlungsalternative, die durchaus in Erwägung gezogen werden könnte. Nicht immer ist ein
spezielles Vorgehen erforderlich und damit auch nicht mit so hohen Kosten verbunden. Aus diesem
Grund gibt es auch das Recht auf eine Zweitmeinung, die auf jeden Fall eingeholt werden kann bzw.
auch sollte. Dies kann nicht nur für den Patienten jede Menge Zusatzkosten bedeuten, sondern auch
natürlich eine Menge Schmerzen, die aber nicht sein müssten.
So kann es zum Beispiel vorkommen,
dass ein Patient Zähne gezogen bekommt bzw. abgeschliffen, was letztlich nicht nötig war, weil eine
andere Versorgung durchaus möglich gewesen wäre. So kann es zum Beispiel sein, dass Zähne
gezogen werden, was medizinisch eigentlich gar nicht nötig war. Dies trifft einen jungen Menschen
dann natürlich noch einmal doppelt so hart, weil hier unter Umständen eine Prothese nötig ist, die
den jungen Menschen sehr stark seelisch belastet und er sich damit überhaupt nicht in die
Öffentlichkeit traut.
Doch auch das fehlerhafte Anbringen von Brücken und jahrelang Schmerzen und nötige Nachbehandlungen können rechtfertigen, dass ein Patient von seinem Zahnarzt Schmerzensgeld verlangt. In diesem Fall muss dem Zahnarzt aber erst einmal das schuldhaft falsche Einsetzen des Zahnersatzes nachgewiesen werden. Dass daraus Beschwerden entstehen versteht sich von selbst.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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