» Keramikteilkronen kommen beim Verlust der Hartsubstanz am Zahn zum Einsatz, um die Kaufläche neu zu gestalten.
» Aus zahnmedizinischen und ästhetischen Gründen bietet sich die Keramikteilkrone an.
» Laut Statistik bekommen Patienten zwischen der Volljährigkeit und dem 24. Lebensjahr ihre erste Zahnkrone.
» Gegenanzeigen für die Keramikteilkronen bestehen in einem ausgeprägten Bruxismus, tiefen Zahnlöchern sowie einer starken Vorschädigung der Zahnsubstanz.
» Zahnteilkronen kosten halb so viel wie Vollkronen − laut Statistik zahlen die meisten Patienten zwischen 200 und 400 Euro.
» Keramikteilkronen gehören nicht zur Regelversorgung, sodass Krankenkassen ausschließlich einen Teilzuschuss zahlen.
» Vor dem Einsetzen der Keramikteilkrone erfolgt eine präzise Ausmessung und Anfertigung des Zahnersatzes.
» Die Krone hält durch eine Silanverbindung als chemischer Haftvermittler und bringt gute ästhetische Ergebnisse.
Bei einer Keramikteilkrone handelt es sich um eine Zahnkrone, die zahnfarben ist und bei der zu
versorgende Zahn erst beschliffen werden muss. Die Verankerung von dieser Krone erfolgt mittels
einer mechanischen Verankerung in mikroskopisch feinen Poren. Eine derartige Teilkrone ist dann
erforderlich, wenn am Zahn der Hartsubstanzverlust sehr stark vorangeschritten ist und die
Kaufläche völlig neu gestaltet werden muss. Dabei müssen die Grenzen für die Präparation, um eine
derartige Krone einsetzen zu können, über den eigentlichen Bereich ausgedehnt werden. Die
Indikation für eine derartige Teilkrone besteht vor allem dann, wenn durch den Patienten eine
Versorgung mit Onlay, Inlay und Overlay nicht in Frage kommt. Dabei fällt die Entscheidung für eine
Keramikteilkrone natürlich auch aus Gründen der Ästhetik, weil dies mit einer metallischen
Teilkronen nicht erzielt werden kann und auch aus Gründen, welche sich möglicherweise aus
der Vorbehandlung eines Zahns ergeben. Hierzu gehört, dass der Zahnarzt feststellt, dass die
Dentinwände sehr dünn sind und dass vielleicht eine Wurzelfüllung gemacht werden musste.
Zwischen 18 und 24 Jahren wird am häufigsten die erste
Zahnkrone benötigt.
Möglicherweise liegt auch eine nachgewiesene Inkompatibilität gegen Legierungen auf Edelmetall-
oder Nichtedelmetallbasis, was die Nutzung einer metallischen Teilkrone nicht möglich macht. Nicht
verwendet werden kann die Keramikteilkrone, wenn bereits kleine Zahnsubstanzdefekte vorhanden
sind am Zahn oder der Zahn bandförmig umkalkt ist. Dies würde jeweils für eine Vollkrone sprechen.
Doch auch tiefe Löcher im Zahn können verhindern, dass die Keramikteilkrone verwendet werden
kann. Darüber hinaus ist es auch vom Patienten abhängig, ob die Keramikteilkrone überhaupt
genutzt werden kann. Denn wenn bei diesem ein ausgeprägter Bruxismus vorliegt, kann es zu
Inkompatibilitäten kommen. Der Grund, warum häufig auf Keramikteilkronen zurückgegriffen wird
ist, dass bei mehrfach gefüllten Zähnen der Zahnarzt irgendwann keine weiteren Füllungen mehr
durchführen kann. Es fehlt einfach die nötige Zahnsubstanz.
Allgemein lassen sich die Kosten für Zahnkronen, insbesondere für Teilkronen, nur schwer kalkulieren. Die durchschnittlichen Kosten liegen zwischen 800 Euro und 1000 Euro. Die Kosten sind abhängig von der Größe und auch vom Material. Im Fall der Keramikteilkrone handelt es sich um eine Höherversorgung als die Regelversorgung. Ein Grund dafür ist, weil diese Art der Zahnkrone sehr aufwändig ist von der Herstellung hergesehen. Teilkronen kosten allerdings nur ca. die Hälfte der Kosten, die bei einer Vollkrone zu erwarten sind, nämlich nur ca. 120 Euro, wobei in diesem Fall noch Kosten für das höherwertige Material Keramik dazukommen. Allerdings sieht die Regelversorgung bei Zahnkronen eine Zahnkrone aus Metall vor. Das Anfertigen der Krone erfolgt immer separat, damit die Kaufähigkeit des Zahnes erhalten bleibt. Besonders im Frontzahnbereich spielt das Design von einer Zahnkrone eine Rolle.
Die GKV sieht dabei die Keramikteilkrone nicht als Regelversorgung an. Aus diesem Grund zahlt diese auch nur einen Teilzuschuss zur Keramikteilkrone. Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse kann sich noch einmal erhöhen, wenn der Patient in den letzten 5 oder gar 10 Jahren sein Bonusheft geführt hat. Der Festzuschuss der Krankenkasse erhöht sich entsprechend um 20 Prozent bzw. 30 Prozent. Für den Fall, dass der Patient über 10 Jahre hinweg sein Bonusheft ordnungsgemäß geführt hat, hat dieser damit für eine Keramikteilkrone nur noch eine Kostenbelastung von 20 Prozent an den gesamten Zahnarztkosten, die in Zusammenhang mit der Einbringung von einer derartigen Zahnkrone entstehen.
Niedrigverdiener und die Empfänger von Hartz IV können einen Antrag stellen, wonach sie unter Umständen den doppelten Festzuschuss für eine derartige Zahnkrone erhalten können. Denn Ästhetik der Zähne spielt heute bei der Karriere bzw. bei Vorstellungsgesprächen eine immer wichtigere Rolle. Die sogenannte Härtefallregelung garantiert daher eine Versorgung von Patienten mit einem kostengünstigen Zahnersatz (Kosten). Dabei stehen natürlich auch die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit im Vordergrund. Die Patienten müssen einem derartigen Antrag natürlich auch einen Einkommensnachweis vorlegen. Während der Schul-und Ausbildungszeit sind Zahnkronen eher die Ausnahme, es sei denn es ist medizinisch nicht anders möglich irgendwelche Defekt im Gebiss des jungen Menschen zu beheben. Für Schüler und Studenten gilt daher die Härtefallregelung. Dies geht natürlich nicht ohne einen entsprechenden Antrag, damit die Krankenkassen den doppelten Festzuschuss bezahlt.
Die Kosten für eine Keramikteilkrone können sehr hoch sein. Grund dafür ist, dass diese präzise
angefertigt werden muss. Schon allein für die Vermessung sind zwei Behandlungssitzungen nötig.
Wenn allerdings das Chairside-Verfahren verwendet wird, kann dieser erste Behandlungsschritt auch
in einer nur einzigen Sitzung beim Zahnarzt erfolgen. Die Höhe der Kosten lässt sich allerdings
dadurch auch nicht mindern, da im Rahmen dieses Verfahrens auch eine Exkavation
(Kariesentfernung) und die Präparation des zu behandelnden Zahns erfolgen muss.
Erst 16 % haben einen Zahnarzt Preisvergleich durchgeführt.
Allerdings wird
hier darauf geachtet, dass möglichst wenig Substanzabtrag damit einhergeht. Anschießend kann die
Einsetzung der provisorischen Krone erfolgen. Für die eigentliche Herstellung der Keramikteilkrone
findet die CAD-CAM-Frästechnik Anwendung. Es handelt sich hierbei um das sogenannte
Kopierschleifen. Die aufwändige Technik, die beim Herstellungsprozess für die Keramikteilkrone
genutzt wird, bringt dank der Farbschichtung sehr gute ästhetische Ergebnisse. Für die Verbesserung
der Ästhetik sorgt vor allem die Verwendung von Keramikmalfarbe. Die Kosten für die Einbringung
der Keramikteilkrone umfassen natürlich auch die Prozedur für die adhäsive Befestigung der Krone.
Hierbei kommt eine Silanverbindung als chemischer Haftvermittler zum Einsatz.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese
Versicherung ersetzt, wenn entsprechend ein Tarif die Erstattung der Kosten für Keramikteilkronen
vorsieht. Die Höhe dieser Erstattung kann 70 oder 80 Prozent betragen, aber auch 100 Prozent.
Beim Abschluss eines derartigen Vertrages ist natürlich darauf zu achten, dass die entsprechende
Ausstattung des Tarifs geplant bzw. entsprechend ausgesucht wird.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Die Zusatzversicherung schützt
gesetzlich versicherte Patienten effektiv vor sehr hohen Kosten. Abgeschlossen werden kann eine
derartige Zahnzusatzversicherung von jedem gesetzlich Versicherten.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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