» Der Heil- und Kostenplan dokumentiert die vom Zahnarzt durchgeführten Leistungen sowie die voraussichtlichen Kosten für den Patienten.
» Innerhalb weniger Wochen genehmigt die Krankenkasse den HKP.
» Über 88 Prozent der Befragten machten sich laut Studie bereits Gedanken, wie sie die Kosten beim Zahnarzt reduzieren.
» Solange die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan noch nicht genehmigt, besteht die Möglichkeit für Änderungen.
» Eine weitere Statistik zeigt, dass die Mehrheit der Befragten den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes nicht versteht.
» Bei hohen Behandlungskosten steht es dem Betroffenen frei, eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen.
» Die Statistik besagt, dass lediglich 37 Prozent der Umfrageteilnehmer bereits eine zweite Zahnarztmeinung einholten.
» Ändert sich der Gebissstatus der Patienten gravierend, erstellt der Zahnarzt einen neuen Heil- und Kostenplan.
Ein Heil- und Kostenplan ist die Dokumentation des Arztes über die geplante Behandlung z. B. mit einem Zahnersatz und die voraussichtlichen zu erwartenden Kosten.
Wer einen Zahnersatz (Kosten) benötigt, für den füllt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan aus. Der
Zahnarzt trägt darin die Behandlung ein, die standardmäßig für ein derartiges Problem
vorgesehen ist und auch die Wünsche des Patienten und natürlich auch die Empfehlungen, die
der Zahnarzt hat. Diesen Plan reicht der Zahnarzt dann bei der
Krankenkasse ein. Die Dauer bis zur Genehmigung beträgt in der Regel einige Wochen.
88,9 % der Leser machen sich Gedanken, wie sie die Kosten beim Zahnarzt
reduzieren können.
11% machen sich darüber anscheinend keine Gedanken.
Wenn sich zwischendurch Änderungen in der Behandlung ergeben, kann der Zahnarzt den
Heil- und Kostenplan noch revidieren. Solange dieser noch nicht genehmigt ist, sind nämlich
noch Änderungen möglich. Hierzu muss der Zahnarzt mit der Krankenkasse Kontakt
aufnehmen und auch einen neuen einreichen. Diese Änderungen gehen
natürlich nicht unbegrenzt, weder zeitlich noch von den fachlichen Änderungen her, sprich
von der Behandlungsmethode her. Der Heil- und Kostenplan ist daher nicht beliebig jederzeit
änderbar.
Wenn ein Heil- und Kostenplan bei der Gesetzlichen Krankenkasse eingereicht und schon genehmigt
wurde bzw. auch schon zuvor darf der Patient natürlich eine Zweite Zahnarztmeinung einholen. Dies ist
vor allem bei Fällen nötig bzw. ratsam, wenn die Kosten für eine Behandlung sehr hoch sind
und der Patient nicht damit einverstanden ist so viel an Eigenanteil zu zahlen bzw. sich dies
überhaupt nicht leisten kann. Damit in diesem Fall dann doch noch ein Festzuschuss durch die
Krankenkasse bezahlt wird, ist es nötig, dass ein neuer Heil- und Kostenplan dort eingereicht
wird. Und zwar von dem Zahnarzt, der die Zweitmeinung durchgeführt hat.
Mehr als 37 % haben schon einmal eine zweite
Zahnarztmeinung bei einem anderen Zahnarzt eingeholt.
Dabei steht dem
Patienten natürlich offen neben einer Zweitmeinung auch noch eine Drittmeinung einzuholen.
Dass man aber mehrfach auf einen Zahnarzt trifft, der nicht einen besseren Preis machen
kann, ist selten. Im Internet gibt es zahlreiche Foren, in denen Zahnärzte gerne einen eigenen
Kostenvoranschlag machen auf der Basis von einem bereits eingereichten und genehmigten
Heil- und Kostenplan. Wissenswert für die Patienten ist, dass der Heil-und Kostenplan ab
dem Tag der Genehmigung noch eine Laufzeit von 6 Monaten hat. Das heißt die Behandlung
muss binnen von dieser Zeit beginnen.
Für den Fall, dass sich binnen dieser 6 Monate nachhaltig etwas am Gebiss verändert, sich also der Status erheblich verschlechtert, muss ein neuer Heil- und Kostenplan erstellt werden. Grund dafür ist, dass sich nicht nur der Status der Zähne verändert hat, sondern auch die Kosten. Diese steigen in der Regel und müssen natürlich gegenüber der Krankenkasse durch den Zahnarzt belegt bzw. gerechtfertigt werden. Der alte Heil- und Kostenplan verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.
Die Höhe der Kosten für einen Zahnersatz können sich zwar noch ändern, doch dies liegt
ganz im Rahmen. Hier gilt allgemein eine Erhöhung von 20 Prozent als durchaus normal.
38 % zögern eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen, weil anscheinend zu kompliziert.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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