» Einige Patienten leiden unter einer stark ausgeprägten Angst vor dem Zahnarzt, die sich beispielsweise in Schweißausbrüchen oder panischen Zuständen äußert.
» Mitunter stellt die Behandlung unter Vollnarkose oder Hypnose bei derartigen Angstpatienten die einzige Möglichkeit dar, um einen erforderlichen Eingriff durchzuführen.
» Dabei entstehende Kosten übernimmt die Krankenkasse, sofern der betroffene Patient einen Nachweis der Zahnarztangst liefert.
» Die notwendige Diagnose der Zahnarztphobie nimmt ein Psychiater vor.
» Andernfalls trägt die Kosten der Patient, wobei die Belastungsgrenze aller Gesundheitsleistungen bei zwei Prozent vom Bruttoeinkommen liegt.
Statisch gesehen geht keiner gerne zum Zahnarzt, wobei mehr als die Hälfte der Verbraucher in Deutschland unter Angst vorm Zahnarzt leidet. Die Ursachen dafür sind meist schon begründet in der Kindheit, da die Zahnarztangst, Zahnarztphobie, Zahnbehandlungsangst, Zahnbehandlungsangst, Dentalphobie, Dentophobie oder Odontophobie wie man die Angst vorm Zahnarzt auch nennt, ein Problem ist, an das erst seit einigen Jahren intensiv herangegangen wird und das noch nicht von allen wirklich anerkannt ist. Und auch nur wenige Zahnärzte sind heute in der Lage mit Angstpatienten umzugehen. Das heißt nur wenige wissen wirklich, wie mit der extrem gesteigerten Angst vorm Zahnarzt bzw. der Zahnbehandlung umzugehen ist, da diese Phobie teils geradezu panische Zustände auslösen kann, mit Zittern und mit Schweißausbrüchen. Viele Patienten ertragen den Geruch nicht, der beim Zahnarzt wegen der hohen Hygiene herrscht. Andere haben Angst vor den Geräuschen oder den Instrumenten und würden am liebsten in einen Tiefschlaf gelegt werden für ein dringend erforderliche Behandlung. Und auch wer schon einmal grundsätzlich schlechte Erfahrungen gemacht hat beim Zahnarzt, der geht mit einer sehr großen Unsicherheit dorthin. In der Vergangenheit wurden derartige Beschwerden nur allzu oft heruntergespielt. Die Phobie führte aber bei vielen Patienten dazu, dass sie sich oftmals jahrelang nicht zum Zahnarzt trauten. Entsprechend schlechte ist der Zahnstatus der Patienten. Und eine schlechter Zahnstatus bedeutet in den meisten Fällen, dass die Höhe der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen sehr hoch sein wird. Ein Heil- und Kostenplan gibt darüber natürlich Aufschluss.
Die Kosten für eine Behandlung von Angstpatienten knackt oftmals deren Belastungsgrenze von 2 Prozent vom Bruttoeinkommen - das heißt von dem Betrag, der einen Steuerzahler maximal im Bezug auf Gesundheitskosten belasten darf. Diese 2 Prozent umfassen aber nicht nur die Zahnbehandlungskosten, sondern auch sämtliche weitere Kosten, die für alle möglichen Gesundheitskosten anfallen. Hierzu gehört auch die Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt. Ist diese Belastungsgrenze erreicht, kann der Patient bei seiner Krankenkasse entsprechend einen Antrag auf Befreiung stellen. In diesem Fall würden auch die Kosten für die Zahnbehandlungen übernommen, die nicht durch den Festzuschuss der Krankenkasse gedeckt werden bei der Behandlung von einem Angstpatienten, bei dem die Höhe der Kosten für die Sanierung sehr hoch sind. Wer dabei als Angstpatient unter die Härtefallregelung fällt, der hat Anspruch auf den doppelten Festzuschuss. Doch auch hier bedeutet dies oftmals eine hohe Eigenbelastung für den Patienten je Zahnbehandlung. Und bei einem Angstpatienten sind in der Regel oftmals gleich mehrere Behandlungen von Nöten. Der Faktor Zeit hat dabei natürlich auch einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der Kosten, die für eine derartige Zahnbehandlung anfallen.
Es gibt dabei Kosten, die für die Behandlung von einem Angstpatienten anfallen, die bei einem
normalen Patienten ohne eine derartige Phobie nicht anfallen. Vollnarkosen und auch die Hypnose
gehört dazu. Normalerweise werden diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Für den
Fall, dass die Zahnarztangst aber nachgewiesen wurde, werden sowohl die Hypnose, wie auch die
Vollnarkose von den Kosten her übernommen. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass eindeutig
nachgewiesen wird, dass es sich beim Patienten auch um jemanden mit einer entsprechenden
Phobie handelt. Doch diese Phobie lässt sich eigentlich recht gut durch die Diagnose von einem
Psychiater belegen. Wenn dieser Nachweis fehlt, dann muss der Patient die Kosten für die
Vollnarkose bzw. die Hypnose selbst tragen.
34 % unserer Leser würden sich beim Zahnarzt hypnotisieren lassen.
Die Kosten für eine Vollnarkose liegen bei ca. 100 Euro.
Ein Hindernis für die Angstpatienten ist dabei auch, dass viele Zahnärzte überhaupt keine Hypnose
anbieten. Aus diesem Grund muss der Patient erst auch mal nach einem passenden Zahnarzt suchen,
der Angstpatienten aufnimmt und dann auch noch Hypnose anbietet. Die Vollnarkose gehört zum
grundsätzlichen Angebot von einem Zahnarzt, der sich intensiv auch mit Kieferchirurgie befasst. Zwar
noch nicht alle Zahnärzte sind bereit Angstpatienten aufzunehmen, aber die Tendenz ist steigend.
Und die Zahnärzte, die das tun, machen damit auch Werbung.
Wer frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließt, der kann womöglich auch als Angstpatient
verhindern, dass er eine sehr hohe Eigenbelastung hat. Bei dieser privaten Versicherung werden
allerdings auch Gesundheitsfragen abgefragt. Das bedeutet, dass der Antragssteller die Frage wann
er das letzte Mal beim Zahnarzt war, schon wahrheitsgemäß beantworten muss. Denn wenn sich
herausstellt, dass der Versicherte gelogen hat, bleibt die Versicherung leistungsfrei. Wurde die
Zahnzusatzversicherung aber schon vor Jahren abgeschlossen, ergibt sich daraus die Möglichkeit,
dass diese die Kosten übernimmt. Gegen Zahnarztangst selbst gibt es leider keine Versicherung, die
dann für die doch etwas höheren Kosten eintritt.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
Außerdem gibt es auch Zahnzusatzversicherungen,
die keine Gesundheitsfragen erforderlich machen und auch eintreten, wenn der Patient recht hohe
Kosten zu bewältigen hat, wenn er sich endlich dazu entschließt den Zahnarzt aufzusuchen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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