» Das Zahnimplantat gehört zum hochwertigen Zahnersatz, sodass die Krankenkasse im Normalfall den zur Regelversorgung zählenden Festzuschuss finanziert.
» Die Eigenleistung der Patienten hängt vom Material des Implantats ab und beträgt zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
» Laut Statistik zahlten 23 Prozent der Umfrageteilnehmer auf kosten-beim-zahnarzt.de zwischen 1.000 und 1.500 Euro für ein Implantat.
» Höhere Zuschüsse bewilligt die Krankenkasse, wenn der Patient keinen anderen Zahnersatz als das Implantat verträgt oder, wenn keine andere medizinische Lösung im Bereich des Möglichen liegt.
» Ebenfalls übernimmt die Krankenkasse einen höheren Anteil der Kosten, sofern ein Härtefall vorliegt.
» Im Zuge der Härtefallregelung stellt der Zahnarzt einen Antrag an die Krankenkasse, um den Zuschuss für den Zahnersatz zu erhöhen.
» Eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, besteht in einer Zahnzusatzversicherung.
» Die Mehrheit der Befragten nutzt laut Statistik ihre Ersparnisse, um ein oder mehrere Implantate zu finanzieren.
Der Wunsch nach einem perfekten Zahnersatz ist bei den meisten Patienten zwar vorhanden,
doch kann nicht realisiert werden. Für die meisten Patienten ist es letztlich eine Kostenfrage,
ob sie einen ästhetisch perfekten Zahnersatz haben in Form von einem Zahnimplantat oder dann
doch nur die "Kassenlösung" in Form von einer Zahnbrücke oder einer Zahnkrone. Die GKV
zahlt aber auch letztlich für das Zahnimplantat den Festzuschuss. Das heißt ein fester Betrag,
den die Krankenkasse auch dann zahlen würde, wenn es sich um eine Zahnbrücke oder um
einen Zahnkrone handelt. Der Rest der Kosten bleibt am Patienten hängen. Da kann man auch
Einspruch erheben, was nichts ändern wird - denn Zahnimplantate gehören nun einmal nicht
zur Regelversorgung und werden daher auch nicht mit einem höheren Festzuschuss belohnt.
Bei mehr als 52% gab es für ein Zahnimplantat einen Zuschuss von der Krankenkasse.
Doch auch hier gibt es natürlich auch Ausnahmen, wie in vielen anderen medizinischen
Bereichen, wenn es um die Kosten geht. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen nichts anderes
als ein Zahnimplantat eingesetzt werden kann. Und zwar handelt es sich hierbei um den Fall,
dass der Patient eine andere Behandlung nicht verträgt oder eine andere Behandlung durch die
Gegebenheiten im Gebiss nicht anders möglich sind. Allerdings bleiben auch in diesem Fall
die Kosten natürlich hauptsächlich am Patienten hängen.
Liegt ein sogenannter Härtefall vor, dann übernimmt die Krankenkasse natürlich einen höheren Anteil an den Kosten. Allerdings muss man die Krankenkasse dafür nicht überreden. Dies macht sie aufgrund von einem Antrag, der ebenfalls über den Zahnarzt gestellt werden muss. Allerdings bleiben auch nach der Übernahme vom doppelten Festzuschuss noch immer hohe Kosten übrig beim Eigenanteil des Patienten für ein Zahnimplantat.
Was Zahnimplantate angeht, kann man also bei der GKV nicht einfach "Bitte" sagen und man bekommt dann auch die Erstattung für diesen höherwertigen Zahnersatz. Anders sieht es bei Zahnersatz der Privaten Krankenversicherung aus. Doch hier kommt es an, was für einen Tarif der Versicherte abgeschlossen hat. Für die meisten PKV-Versicherten wäre es dabei sicherlich kein Problem ein oder zwei Zahnimplantate auch aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Müssen sie aber nicht, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der Krankenversicherung getroffen wurde. Die PKV übernimmt je nach Vertrag in der Regel bis zu 80 Prozent der Kosten, einige sogar auch mehr. Dabei muss es allerdings meist auch so sein, dass die Behandlung medizinisch begründet ist. "Überreden" hilft hier leider auch nicht. Denn wenn der Zahnersatz auf eigenen Wunsch vorgenommen wird, dann zahlt auch die PKV meist keinen Cent.
Einige der Gesellschaften, die eine PKV anbieten, schalten bei Neukunden allerdings eine
sogenannte -Zahnstaffel- ein. Das bedeutet, dass Neumitglieder in der PKV erst nach einigen
Jahren auch wirklich die volle Leistung erhalten, wenn sie eine Rechnung vom Zahnarzt
vorlegen. Aufgrund der "Zahnstaffel" erhöht sich aber jährlich der Maximalbetrag der
erstattungsfähigen Zahnersatzaufwendungen in jedem Jahr. Dann nach einigen Jahren ist der
volle Betrag zur Verfügung für die Deckung von derartigen Kosten.
40 % haben von ihrem Zahnarzt eine Alternative zu
Zahnimplantaten angeboten bekommen.
Auch bei den
Krankenkassen der PKV ist es heute im Übrigen üblich, das sich der Patient daran beteiligen
muss. Eine einheitliche Regelung im Bezug auf die "Zahnstaffel" gibt es bei der PKV nicht.
Das heißt es kommt auch hier wieder auf den individuellen Tarif an, den der Patient gewählt
hat. Die PKV an sich sieht dabei grundsätzlich vor, dass auch Zahnimplantate und damit also
eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz, versichert werden können. Das heißt ein PKV-
Versicherter kann sich sofort und umfassend mit einem höherwertigen Zahnersatz ausstatten
lassen. Die PKV-Versicherten wechselten dabei häufig aus diesem Grund auch in diese
Versicherung. Denn die GKV bietet hier keine Alternative. Dort wird der Patient auf jeden
Fall mit sehr hohen Zuzahlungen belastet, die er letztlich selbst aufbringen muss.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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