» Die Kündigung der Zahnzusatzversicherung erfolgt schriftlich im Rahmen der Kündigungsfrist.
» Im Briefkopf vermerken die Versicherungsnehmer ihre Adresse, die Telefonnummer sowie das Datum und die Versicherungsnummer.
» Im Anschreiben steht der Betreff "Kündigung".
» Der Versicherungsnehmer unterschreibt das Originaldokument, damit das Kündigungsschreiben eine rechtskräftige Wirkung erhält.
» Um die Kündigungsfrist für die Zahnzusatzversicherung zu erfahren, hilft ein Blick in die Police.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Außerdem ist sie vom Versicherungsnehmer im
Original eigenhändig zu unterzeichnen. Auf dem Briefkopf gehören Ihre Adresse sowie die
Telefonnummer. Außerdem sollten Sie nicht vergessen, das Datum und die Versicherungsnummer
oberhalb des Kündigungstextes einzutragen und das Anschreiben mit dem Wort -Kündigung- zu
betiteln. Prüfen Sie vor der Kündigung die Kündigungsfrist. Diese liegt in der Regel bei 3 Monaten
zum Jahresende, kann aber auch anders lauten. Da hilft nur der Blick in Ihre Police.
Und hier ein Mustertext zur Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine am XX.XX.XXX geschlossene Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die
Annahme meiner Kündigung und nennen sie mir das Datum, an dem der Versicherungsschutz endet.
Mit freundlichen Grüßen"
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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