» Bei über 81 Prozent der Befragten brach ein Stück vom Zahn ab oder die Zahnkrone heraus.
» Die Reparatur der Zahnkrone zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn es sich um einen Material- oder Verarbeitungsfehler handelt.
» Bei einer fehlerhaften Zahnkrone greift die zweijährige Garantie des Zahnarztes oder die Garantieleistung des Dentallabors.
» Laut Umfrage brach bei 72 Prozent der Teilnehmer die Zahnkrone beim Essen aus, bei 17 Prozent geschah es nach einem Unfall.
» Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, sofern der Patient keine Schuld am Schaden trägt.
» Abhängig vom Tarif übernimmt die Zahnzusatzversicherung, die laut Umfrage 30,8 Prozent der Befragten besitzen, die Kosten für die Zahnreparatur.
Es kann sein, dass mal eine Zahnkrone herausfällt, ohne dass es einen triftigen Grund dafür gibt. Weil die Zahnästhetik und auch das Zubeißen möglichst schnell wieder hergestellt werden sollte, ist es wichtig, dass umgehend der Zahnarzt aufgesucht wird. Dies gilt auch aus dem Grund, weil weitere Zahnschäden vermieden werden sollten. Denn durch das Abbrechen oder Herausfallen von einer Zahnkrone kann es sein, dass sehr schnell Bakterien in den Zahn und an Zahnfleisch gelangen, wodurch es zu schweren Entzündungen kommen kann. Die Frage nach den Kosten ist hier natürlich die, ob die GKV die Kosten für das Wiedereinsetzen der Zahnkrone übernimmt?
Hier muss die Antwort leider lauten, dass der Patient diese Kosten für die Zahnersatz Reparatur
selbst tragen muss. Denn die GKV übernimmt diese Kosten nicht, es sei denn, dass herausgefunden
wird, dass es sich um einen Materialfehler handelt. Dann greift aber in der Regel die Garantie des
Zahnarztes (für zwei Jahre nach dem Einsetzen) und die Garantie des Dentallabors (auf Zahnkronen
werden hier meist doch schon mehr als zwei Jahre gegeben). Allerdings handelt es sich gerade bei
dem Herausfallen oder Herausbrechen von einer Zahnkrone um einen Notfall, bei dem durch den
Patienten nicht länger nach der Übernahme der Kosten gefragt wird. Dies hat natürlich die Folge,
dass der Patient die Kosten häufig selbst trägt. Allerdings sind diese für das reine Einsetzen einer
abgefallenen Zahnkrone nicht hoch. Wenn die Zahnkrone allerdings repariert werden muss, weist der
Zahnarzt in der Regel selbst auf die Höhe der Kosten hin bzw. wird zuvor ein Angebot von einem
Dentallabor einholen.
Bei 72 % unserer Leser ist überwiegend beim Essen das Zahnstück abgebrochen.
Einen gewissen Anteil übernimmt auch die Krankenkasse die Kosten. Die GKV
übernimmt aber nur dann die Kosten, wenn nachgewiesen wurde, dass es sich um keinen Fehler des
Patienten handelte dass der Zahnersatz zu Bruch ging und dass die zwei Jahre Garantie bereits
abgelaufen sind. An den Kosten muss sich der Patient dann allerdings auch wieder beteiligen. Das
heißt es muss in diesem Fall meist auch ein komplett neuer Zahnersatz angefertigt werden.
Allerdings ist dies nur in wenigen Fällen so, da eine Zahnkrone im Rahmen der Reparatur auch
geklebt werden kann. Das bedeutet, dass eine Reparatur von einer Zahnkrone selbst wenn der
Patient sie zahlen muss, recht günstig werden kann. Verwendet wird dafür ein spezieller Kleber.
Möglich ist dies natürlich nur dann, wenn das abgebrochene Stück auch noch komplett vorhanden
ist. Ansonsten muss eine neuer Zahnersatz (Kosten) angefertigt werden, was nicht nur Zeit in Anspruch
nimmt, sondern auch wieder Kosten verursacht. In diesem Fall muss auch wieder ein Heil- und
Kostenplan vom Zahnarzt erstellt und bei der GKV eingereicht werden. In diesem Fall fällt dann auch
wieder für den Patienten der Eigenanteil an.
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Patienten, deren Zahnkrone abbricht oder herausfällt und eine Zahnersatzreparatur nötig macht, die
im Besitz einer Zahnzusatzversicherung müssen vor der Reparatur mit ihrer Versicherung abklären,
ob die die Kosten unter Umständen tragen wird. Ist ein entsprechender Tarif vereinbart - auf was der
Patient unbedingt vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung achten sollte - ist eigentlich
garantiert, dass die Kosten für die Zahnersatzreparatur übernommen werden. Die Versicherung
deckt dann in der Regel sogar auch die Kosten, die entstehen, wenn der Patient nicht gleich zum
Zahnarzt gegangen ist, um die Krone wieder einsetzen zu lassen und es hier schon am Zahn zu
Schädigungen durch das Eindringen von Bakterien kam.
30 % unserer Leser haben eine Zahnzusatzversicherung.
In diesem Fall muss ein Provisorium
eingesetzt werden durch den Zahnarzt, das ebenfalls Kosten verursacht. Damit die
Zahnzusatzversicherung diese Kosten übernimmt, ist es erforderlich, dass entsprechend ein Tarif
gewählt wurde, der diese Kosten ebenfalls deckt.
Für den Fall, dass es sich um einen Umstand handelt, bei der der Zahnersatz völlig kaputt ging, ist es auf jeden Fall nötig, dass hier ein Ersatz beigeschafft wird. Allerdings kann es sich hier auch um eine Alternative handeln, nämlich dann, wenn der bisherige Zahnersatz so überhaupt nicht mehr eingesetzt werden kann. Das bedeutet natürlich, dass es sich hier um einen völlig neuen Zahnersatz handelt, der dann auch wieder mittels Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse erst durch die Genehmigungsphase muss. Das bedeutet für den Versicherten, dass auch wenn vor gar nicht allzu langer Zeit schon einmal einen Eigenanteil für Zahnersatz geleistet hat, diesen wieder zahlen muss. Denn hier zahlt die Krankenkasse auch wieder nur den Festzuschuss.
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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