» Auf dem Heil- und Kostenplan vermerkt der Zahnarzt die voraussichtlichen Kosten für die Zahnbehandlung.
» Ändern sich die Behandlungskosten, klärt der Dentist den Patienten darüber auf.
» 61,1 Prozent der Behandelten verstehen laut Umfrage ihre Zahnarztrechnung nicht.
» Über 68 Prozent der Umfrageteilnehmer wünschen sich eine generelle Überprüfung der Rechnung bei Zahnbehandlungen.
» Entsteht bei der Zahnarztrechnung eine Unstimmigkeit, wenden sich die Betroffenen an die Verbraucherzentrale oder schalten einen Gutachter ein.
» Die Kassenzahnärztliche Vereinigung überwacht die korrekte Abrechnung der Zahnärzte.
Die Angst vor der Zahnarztrechnung ist oftmals sogar größer als die Angst vor dem Zahnarzt selbst.
Und das hat seinen Grund, denn der Zahnarzt stellt jede Menge Kosten in Rechnung, die der
Versicherte dann selbst tragen muss. Denn viele Patienten zweifeln auch an der Richtigkeit bzw. der
Zuverlässigkeit der Angaben auf dem Heil- und Kostenplan. Denn es handelt sich schließlich nur um
den Behandlungsvorschlag vom Zahnarzt, an den er sich aber letztlich halten muss. Dabei gilt, dass
der Zahnarzt die Pflicht hat den Patienten aufzuklären, was an Kosten anfallen für den Zahnersatz.
Wenn dem Patienten die Kosten, die auf dem Heil- und Kostenplan stehen, zu hoch sind, dann muss
er dies im Vorfeld mit dem Zahnarzt bereden.
61 % unserer Leser verstehen ihre Zahnarztrechnung nicht.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich der
Patient für eine höhere Versorgungsvariante als die Standardvariante entschieden hat, bei der er
stärker zur Kasse gebeten wird, weil die Krankenkasse auch in diesem Fall nur den Festzuschuss zahlt.
Für den Fall, dass die Zahnarztrechnung aber von dem, was auf dem Heil- und Kostenplan steht,
abweicht, kann sich der Patient natürlich wehren. Dies kann auch ohne Anwalt geschehen, was den
Patienten in diesem Fall dann nur noch Kosten verursachen würde. Im Rahmen des Sozialsystems in
Deutschland sind aber Abfederungsmechanismen vorhanden, die dazu beitragen, dass dem
Patienten im Fall von einer möglichen falsch berechneten Leistung durch den Zahnarzt nicht noch
weitere Kosten entstehen.
Der erste Gang sollte den Patienten natürlich zum Zahnarzt führen. Dieser wird dem Patienten am
besten erläutern können, warum die Rechnung vom Heil- und Kostenplan doch etwas abweicht. Dies
kann zum Beispiel die Ursache haben, weil im Zuge der Behandlung doch noch einige Zusatzkosten
aufgetaucht sind, weil die Situation bei der Behandlung sich eben so ergab. In diesem Fall kann der
Zahnarzt natürlich die Zusatzkosten in Rechnung stellen, und zwar ohne dass die Krankenkasse dazu
noch einmal befragt werden muss. Dies wäre auch zeitlich gar nicht machbar während der
Behandlung. Wenn mit dem Zahnarzt keine Einigung erzielt werden kann, steht dem Patienten
natürlich frei sich an die Verbraucherschützer zu wenden. Diese prüfen die Rechnung und teilen dann
im Rahmen einer persönlichen oder auch telefonischen Beratung dem Patienten mit, ob die Kosten
im Rahmen liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann natürlich auch ein Gutachter eingeschaltet
werden.
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
Doch dafür muss sich der Patient an seine Krankenkasse wenden, die ihm sozusagen
passiven Rechtsschutz erteilt, wodurch der Patient die Möglichkeit hat, dass ein zweiter Fachmann
einmal über die Rechnung sieht bzw. sich womöglich auch die Zähne zeigen lässt, die mit dem
Zahnersatz versehen wurden. Grund zum Misstrauen gegenüber der Arbeit des Zahnarztes ist dies in
der Regel nicht. Es handelt sich in dem meisten Fällen darum, dass dem Patient letztlich dann die
Kosten zu hoch sind, die entstehen.
Der Patient kann sich natürlich auch auf direktem Wege an die Kassenzahnärztliche Vereinigung
wenden. Hierbei handelt es sich um die Zwangsvereinigung der Zahnärzte. Das heißt hier sind alle
Zahnärzte Mitglieder und die Vereinigung kümmert sich um die Belange der Zahnärzte. Das heißt
aber nicht, dass die Patientenmeinung hier nichts zählt. Vielmehr ist es so, dass die Zahnärzte hier
auf jeden Fall auch Rechenschaft ablegen müssen, wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Die
Kassenzahnärztliche Vereinigung überwacht nämlich auch die Korrektheit der Abrechnungen ihrer
Mitglieder. Und darauf können sich die Patienten auch verlassen.
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.
Die offizielle Definition dieses
Aufgabenbereichs nennt sich: Prüfung und Sicherung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung und
gilt als Unterstützung der Patienten im Rahmen der prothetischen, parodontologischen und
kieferorthopädischen Versorgung durch ein Planungsgutachten, das auf Wunsch bzw. auf Antrag
erstellt wird. Dieses kann natürlich auch wie das Gutachten vom Krankenkassen-Gutachter
angefochten werden durch den Patienten.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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