Kosten beim Zahnarzt

Übernimmt Krankenkasse die Kosten für angebrochenen Zahn ?


» Manchmal bricht beim Beißen oder im Zuge eines Unfalls ein Teil des Zahnes ab - bei 85 Prozent der Leser ging das herausgebrochene Stück daraufhin verloren.

» Im Rahmen der notwendigen Behandlung entscheidet der Arzt, ob er den fehlenden Part wieder anklebt, nachmodelliert oder eine Krone einsetzt.

» Die anfallenden Kosten hängen von der Behandlung ab, dementsprechend variiert auch der Zuschuss der Krankenkasse.

» Eine Zahnkrone oder -brücke gehören zur Regelversorgung der Krankenkasse.

» Bei kleineren Schäden reicht es aus, die entstandenen Ecken abzuschleifen - das übernimmt ebenfalls die Kasse.

» Sofern der Zahnarzt das fehlende Stück nachmodelliert, bedarf es einer Zuzahlung seitens des Patienten.


Jeder hat das vielleicht schon mal erlebt: Man beißt auf etwas festes und eine Stück Zahn geht verloren. In diesem Fall sollte man nicht zögern und sofort den Zahnarzt aufsuchen. Die meisten Zahnärzte haben eine Notfallsprechstunde und ermöglichen dem Betroffenen, dass der Schaden umgehend repariert wird. Natürlich stellt sich hier auch unweigerlich die Kostenfrage, die der Zahnarzt natürlich an den Patienten richten wird. Grund dafür ist, weil der Zahnarzt ja erfahren möchte, wie er bezahlt wird. Dabei besteht hier aus Sicht des Zahnarztes keine Zweifel: Die Kosten dafür trägt die GKV im Rahmen der Grundsicherung für Zahnbehandlungen. Allerdings geht der Zahn nicht einfach so anzukleben, weil er meist verschluckt oder ausgespuckt oder einfach verloren wurde. Der Zahnarzt muss dabei zunächst die Diagnose stellen, und zwar ob der Zahn durch eine Resektion der Zahnwurzel, durch zu poröse Zähne oder dadurch abgebrochen ist, weil es sich um einen toten Zahn handelt.

Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.

Doch auch starker Zahnfleischrückgang kann dafür verantwortlich sein, dass ein Zahn abbricht. Meist rührt ein abgebrochener Zahn auch von einem Sport- oder Autounfall her oder ob der Zahn vielleicht durch das Trinken an einer Flasche abgebrochen ist. Auch das Beißen auf einen Knochen oder dass man mit einem Löffel zu stark gegen den Zahn gekommen ist, kann dafür ursächlich sein. Daraus ergeben sich natürlich zum Teil auch andere Rechnungsweisen der Krankenkasse, sprich ob die Krankenkasse einen Zuschuss bewilligt im Rahmen der Regelversorgung oder nicht. Die Versicherten der PKV müssen hier natürlich auch entsprechende Vereinbarungen mit der Krankenversicherung getroffen haben.

Einfach wieder ankleben geht nicht immer

Wenn der Zahn einfach abgebrochen ist, und zwar sauber und konnte konserviert mit zum Zahnarzt gebracht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Zahn abgeklebt werden kann. Dies verursacht die minimalsten Kosten und wird je nach Ursache entweder von der Krankenkasse oder vom Patienten selbst getragen. Wenn der Zahn durch einen Unfall oder eine Schlägerei abgebrochen ist, dann muss der Verursacher die Kosten übernehmen. Die Krankenkasse stellt dafür einen Unfallfragebogen zur Verfügung, der bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden kann. Doch einfach wieder ankleben geht nicht immer. Insbesondere, wenn der Zahn ausgeschlagen wurde und nur noch ein Rest verblieben ist im Gebiss. In diesen Fällen muss der Patient ein Zahnimplantat oder auch die Regelversorgung mit Zahnkrone oder Zahnbrücke bekommen.

Behandlung abgebrochenes Zahnstück
Nur bei 10 % wurde das abgebrochene Stück wieder am Zahn angeklebt.


Während es sich bei Zahnkrone und Zahnbrücke um die Regelversorgung handelt, bezahlt die Krankenkasse für das Zahnimplantat auch nur den Betrag, den der Patient für die Regelversorgung erhalten würde. Auf jeden Fall muss zunächst ein Heil- und Kostenplan erstellt werden. Dieser muss von der Krankenkasse genehmigt und an den Patienten zurückgesandt worden sein, bevor die Behandlung beginnen darf.

Neben dem Ankleben des Zahns mit einem Spezialkleber gibt es auch noch die Möglichkeit des Abschleifens. Hiermit können herausgebrochene Ecken schnell behoben werden. Dies ist allerdings nur bei kleinen Schäden und intakter Zahnwurzel anwendbar und wird von der Krankenkasse übernommen. Das Nachmodellieren von herausgebrochenen Zahnstücken ist da schon komplizierter und macht eine Zuzahlung des Patienten erforderlich. Eine Aufbaufüllung ist dazu geeignet, wenn größere Schäden behandelt werden müssen. Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein von genügend Zahnsubstanz. Auch diese Variante der Behebung von recht kleinen Zahnschäden ist nicht ganz kostenfrei für die Patienten. Denn die Krankenkasse zahlt hier nur die Regelversorgung.



*Anzeige

Die 5 wichtigsten Zahnpflegeprodukte empfohlen von Zahnärzten

Optimal für eine längere und bessere Zahngesundheit, weil künstliche Zähne werden immer teurer! Hier einige der wichtigsten Zahnpflegeprodukte für Ihre Zahngesundheit:

» Mundspülungen antibakteriell :  Antibakterielle Mundspülung in großer Auswahl. *

» Interdentalbürsten Großpackung :  Interdentalbürsten für Zahnzwischenräume. *

» Moderne High-Tech Mundduschen :  Munddusche für Beseitigung Essensreste. *

» Beliebteste Ultraschallzahnbürsten :  Ultraschallzahnbürste optimale Reinigung. *

» Effektivste Mittel gegen Zahnfleischentzündungen :  Zahnfleischentzündung selbst bekämpfen. *





Rettung abgebrochenes Zahnstück
Bei 15 % der Leser konnte das ausgebrochene Zahnstück
gerettet werden.



Was ist wenn Zahn nach Wurzelbehandlung oder Zahnfüllung abbricht

Wenn ein wurzelbehandelter Zahn ab oder nach einer Zahnfüllung, füllt der Zahnarzt diesen Zahn mit einer Zahnkrone. Hierbei ist es nötig die Wurzel aus dem Kieferknochen zu entfernen. Die Zahnkrone kann aber auch auf den zuvor behandelten Zahn gesetzt werden. Der abgebrochene Zahn lässt sich in der Regel mit der Hilfe von einer Zahnextrusion in Richtung Mundraum verlängern. Diese Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Kostenübernahme Wurzelbehandlung Krankenkasse
Bei 62 % der Leser wurden die Kosten für ihre Wurzelbehandlung
von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.



Aber auch nur zu einem gewissen Teil. Der Eigenanteil für die Zahnkrone würde dann für den Patienten zwischen 500 und 1000 Euro liegen. Dabei kann eine Zahnzusatzversicherung derartige Kosten natürlich auch abfedern. Denn der Eigenanteil wird dadurch erheblich reduziert, wenn durch diese 70 bis 80 oder gar 90 Prozent des Eigenanteils übernommen werden.


Weiterführende Infos:

Das kostet ein abgebrochener Zahn

Reparatur Zahnersatz - was zahlt die Krankenkasse ?

Provisorium Kosten

Zahnprothese gebrochen - was zahlt die Krankenkasse ?


Zahnarzt Kosten sparen

Sie finden hier eine Übersicht der häufigsten Probleme in der Zahnmedizin. Wählen Sie unten ein Thema und erhalten alle Antworten über diese Thematik:

   
   
   
   
   


WER SCHREIBT HIER?

Michael Mitterer

Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte

seit 10 Jahren
gründlich recherchiert
inklusive Statistiken

Hier finden Sie mehr über mich

INIVIDUELLE BERATUNG



Meine aktuellsten Beiträge:

4.02.2024: Darf der Zahnarzt alle Medikamente verschreiben?
26.01.2024: Neuer Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner von Waizmann

KATEGORIEN:


ZAHNERSATZ KOSTEN :

500 bis 2.000 Euro betragen die Zahnprothesen Kosten

500 bis 1.200 Euro betragen die Zahnkrone Kosten

900 bis 4.100 Euro betragen die Zahnimplantate Kosten

300 bis 2.500 Euro betragen die Zahnbrücken Kosten

UNSERE STATISTIKEN BESAGEN :

62 % überlegen Zahnersatz aus Ausland zu beziehen.

63 % finden die Zahnersatz Härtefallregelung gerecht.

10 % haben für Zahnersatz Kredit aufnehmen müssen.

62 % wurden die Wurzelbehandlung Kosten bezahlt

81 % ist ein Stück Zahn abgebrochen

ZAHNARZT KOSTEN SENKEN:

Zahnbehandlung sparen

ZAHNERSATZ PROBLEME & LÖSUNGEN:

Zahnkronen Probleme

Zahnimplantate Probleme

Zahnprothesen Probleme

Zahnbrücken Probleme


HINWEISE

1. Die mit einem * (Anzeige/Werbung) oder auf Amazon verweisende Links sind Partner-/Anzeigenlinks. Es handelt sich Affiliate-Links und Google Adsense Werbung mit denen wir eine Provision erzielen können. Über diese Einnahmen finanzieren wir die Betriebskosten dieser Webseite.

2. Die Inhalte auf unserer Webseite ersetzen keine Beratung durch einen Arzt. Suchen Sie bei Problemen immer einen Fachmann auf.