» Laut Umfrage überlegten 68,2 Prozent der Teilnehmer, ihren Zahnarzt zu wechseln.
» Gründe für einen Zahnarztwechsel während der Behandlung bestehen in Missverständnissen bei den Kosten oder einem unfreundlichen Praxisteam.
» Über 70 Prozent der Patienten würden ihren Zahnarzt wechseln, wenn sie dadurch mehr als 50 Prozent der Behandlungskosten einsparen.
» Bevor Patienten den Dentisten wechseln, geben sie ihm das Recht auf eine Nachbesserung.
» 23,4 Prozent der Umfrageteilnehmer beanspruchten ihr Recht auf eine Nachbesserung beim Zahnarzt.
» 47,1 Prozent der Befragten wechselten laut Statistik während einer Zahnbehandlung den Zahnarzt.
Bei einer Zahnbehandlung sind drei Parteien involviert, und zwar der Patient und der Zahnarzt, die sich auch in einem Raum
befinden während der Behandlung und die Krankenkasse, die einen großen Teil der Kosten für eine Zahnbehandlung trägt. Kommt
es nun zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten zu einem Zerwürfnis, dann ist die Weiterbehandlung allerdings schwer, auch
wenn die Zahnbehandlung erst begonnen hat. Grund dafür sind häufig Missverständnisse, die sich aber so leicht nicht aus der
Welt schaffen lassen.
68 % unserer Leser überlegen einen Wechsel des Zahnarztes.
Doch auch die Unfreundlichkeit von einigen Zahnärzten und deren Team kann einen Patienten dazu bewegen
während der laufenden Zahnbehandlung den Zahnarzt zu wechseln. Doch ganz so einfach ist das nicht. Denn nur in begründeten
Fällen darf der Zahnarzt während einer laufenden Behandlung gewechselt werden. Meist stellt sich die Krankenkasse hier aber
schwer. Hierbei geht es vor allem um wirtschaftlich Erwägungen, wobei das Landessozialgericht der Handhabe der Krankenkassen
in diesen Fällen einen Riegel vorgeschoben hat. Insbesondere dann, wenn der Zahnersatz (Kosten) unbrauchbar ist und wenn eine
Neuanfertigung notwendig wird.
70 % unserer Leser würden sofort den Zahnarzt wechseln, wenn sie
mehr als 50 % Kosten sparen könnten.
Grundsätzlich sollte der Patient dem Zahnarzt aber die Möglichkeit zur Nachbesserung
geben. Denn auch noch heute stellen sich sehr viele Krankenkassen quer, wenn es um den Zahnarztwechsel während einer
laufenden Zahnbehandlung geht.
23 % unserer Leser haben bereits eine Nachbesserung beim Zahnarzt eingefordert.
Es ist auf jeden Fall erforderlich, dass der Patient mit der Krankenkasse vor diesem
Schritt - der dann übereilt sein kann - Rücksprache hält. Es ist zum Teil auch gar nicht zumutbar, dass der Patient
abwartet bis der Zahnarzt sich zur einer Nachbesserung entschließt. Wenn er nämlich davon ausgeht alles richtig gemacht
zu haben, muss zunächst ein Gutachten oder sogar ein Obergutachten erstellt werden. Grundsätzlich gilt, wenn der Zahnarzt
sich weigert die Nachbesserung durchzuführen, dass der Patient wenigstens zur Linderung der möglichen Schmerzen und zur
Wiederherstellung der Ästhetik bei einem anderen Zahnarzt eine Notfallbehandlung erhalten kann. Wichtig ist in diesem
Fall die Sicherung der Beweise, sprich des Ist-Zustands bevor der Notfall-Zahnarzt beim Patienten für Linderung gesorgt
hat.
In diesem Fall wollten die Richter den Patienten nicht mehr zumuten zu dem Zahnarzt zu gehen, der für den Pfusch
verantwortlich ist. Das bedeutet, dass man sich auch während einer laufenden Zahnbehandlung einen neuen Zahnarzt suchen
darf. In diesem Fall ist die Krankenkasse auch verpflichtet den Festzuschuss, auch wenn dieser schon entrichtet ist, an
den neuen behandelten Zahnarzt ein zweites Mal zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Nachbesserung von einer Zahnprothese
noch möglich ist, aber eine nochmalige bzw. weitere Behandlung beim selben Zahnarzt wie zuvor für den Patienten nicht
mehr zumutbar ist - sowohl von der Vertrauensbasis her, wie auch wenn der Patient inzwischen umgezogen sein sollte.
Erschüttertes Vertrauen gegenüber dem Zahnarzt kommt auch sehr häufig im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen
vor. Insbesondere wenn Kinder betroffen sind und der Zahnarzt mit Kindern offenbar nicht umgehen kann.
52 % denken an einen Zahnarztwechsel, weil sie sich von
Ihrem Zahnarzt abkassiert fühlen.
In diesem Fall
sollten die Eltern die entweder zum Termin begleiten und dann eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass das Kind etwas
missverstehen könnte bei den Äußerungen, die der Zahnarzt macht oder den Ausführungen des Kindes genau lauschen und
sofort den Zahnarzt wechseln, wenn es irgendwelche Probleme gibt. In der Regel wissen dessen Kollegen, dass es sich
bei ihm einen nicht leichten Zeitgenossen handelt, weil schon mehrere Kinder den Zahnarzt gewechselt haben. Gerade
wenn es sich um Kinder handelt, reagieren die Krankenkassen sehr kulant und genehmigen den Zahnarztwechsel.
Bei einem Umzug des Patienten in einen Ort, der sich sehr weit vom bisherigen Zahnarzt entfernt befindet, ist es ebenfalls möglich den Zahnarzt auch während einer laufenden Zahnbehandlung zu wechseln. Die Krankenkasse ist allerdings darüber zu unterrichten, dass der Umzug unbedingt zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden soll.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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