» Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft erhalten die Patienten zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 20 bis 30 Prozent von der Krankenkasse.
» In einer Umfrage meinen 97,3 Prozent der Teilnehmer, die Krankenkassen sollten den Zahnersatz generell stärker bezuschussen.
» Bei Geringverdienern und Arbeitslosen greift die Härtefallregelung, sodass sich der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt.
» Um als Härtefall zu gelten, schreibt der Zahnarzt einen entsprechenden Vermerk in den Heil- und Kostenplan.
» Alle Arbeitslosen und Empfänger von Hartz IV erhalten zudem automatisch den doppelten Zuschuss der Krankenkasse.
» In einer Umfrage geben 36 Prozent der Leser von Kosten-beim-zahnarzt.de an, sie fänden die Härtefallregelung ungerecht.
» Studenten, die BAföG beziehen, erhalten ebenfalls den doppelten Zuschuss der Krankenkasse.
» Jeder Steuerzahler kann einen doppelten Zuschuss beantragen, sofern er im Jahr die Höchstbelastung für Gesundheitskosten ausgegeben hat.
Als im Jahr 2005 das System mit den Festzuschüssen für Zahnersatz eingeführt wurde, befürchteten
viele Patienten zurecht, dass sie in Zukunft sehr viel mehr an Eigenleistung aufbringen müssen, als
bisher. Und dies ist tatsächlich auch so eingetroffen. Denn während die Preise für Zahnersatz,
insbesondere für deren Herstellung in die Höhe schossen, wurden auch die Zahnarzthonorare
angeglichen. Dies führte dazu, dass seit einigen Jahren es gängige Praxis ist, dass der Patient bei
Zahnersatz lediglich 50 Prozent der Kosten nur noch erstattet bekommt, und zwar auch nur dann,
wenn er die Regelversorgung wählt. Entscheidet sich der Patient für eine höherwertige Versorgung,
kann der Eigenanteil schon wesentlich höher liegen. Etwas Entlastung scheint auf den ersten Blick die
lückenlose Führung des Bonushefts zu bringen, was dem Patienten immerhin noch einmal 20 Prozent
bzw. 30 Prozent mehr an Bonus bringt, wobei sich diese Prozentsätze darauf beziehen, dass diese
sich vom Grundbetrag berechnet werden.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
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Den doppelten Festzuschuss gibt es automatisch für alle Arbeitslosen und Hartz IV-Empfänger und auch für Kinder. Des Weiteren fallen auch diejenigen in die Gruppe derer, die den doppelten Festzuschuss erhalten, die als Härtefall gelten. Das heißt wenn die Patienten über ein nur geringes Einkommen verfügten. Die Bemessungsgrenze dafür wird Jahr für Jahr aufs neue festgelegt. Der Antrag auf Härtefall löst automatisch bei der Krankenkasse den Fall aus, dass diese den doppelten Festzuschuss bezahlt. Doch dies bezieht sich natürlich auch wieder nur auf die Regelversorgung. Wählt der Patient dann einen höherwertigen Zahnersatz, werden die Kosten für diesen natürlich auch durch den doppelten Festzuschuss nicht vollständig gedeckt. Im Rahmen dieser Regelung gibt es noch den gleitenden Härtefall. Dieser trifft zu, wenn der Patient ein geringfügig höheres Einkommen hat, als dass es die Bemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse aber nicht immer den doppelten Festzuschuss. Die Regelung besagt, dass sich der erhöhte Zuschuss aber bis auf den doppelten Festzuschuss hochschrauben kann.
Zahnersatz bei jüngeren Menschen ist zwar selten, kann aber in einigen Fällen schon notwendig sein. Aus diesem Grund gibt es auch eine Regelung, die besagt, dass Studenten auch den doppelten Festzuschuss für Zahnersatz erhalten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Studenten nur geringfügig dazu verdienen. Dabei wird es wohl kaum sein, dass ein Student schon über den Betrag hinauskommt, der als Bemessungsgrenze angesetzt ist. Studenten, die Bafög erhalten, bekommen ebenfalls den doppelten Festzuschuss. Denn der Betrag, der als Bafög den Studenten zur Verfügung steht, gilt als deren Lebensgrundlage. Wenn der Student allerdings nachweislich von seinen Eltern jeden Monat einen festen Betrag erhält, der über die Bemessungsgrenze hinausgeht, erhält der Student auch nicht den doppelten Festzuschuss.
Dabei hat jeder Steuerpflichtige auch die Möglichkeit vom doppelten Festzuschuss zu profitieren.
Und zwar dann, wenn dieser bereits im Laufe des Jahres seine Höchstbelastung an
Gesundheitskosten ausgegeben hat. Dies kann leicht passieren, wenn der GKV-Versicherte mehrmals
im Jahr im Krankenhaus war. Die Belastungsgrenze errechnet sich für jeden Steuerpflichtigen
individuell. Und zwar nach der Höhe seines Bruttoeinkommens. Steuerpflichtige, die nicht an einer
chronischen Krankheit leiden, müssen mindestens 2 Prozent ihres Bruttoeinkommens erst für
Gesundheitskosten ausgeben bevor sie von ihrer Krankenkasse eine Freistellung von weiteren
Zuzahlungen erhalten. Diese kann aber auch nur dann gewährt werden, wenn der Versicherte bei
seiner Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellt.
45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.
Chronisch Kranke müssen nur 1 Prozent
ihres Bruttoeinkommens aufwenden im Jahr. Eine Alternative ist natürlich alle in einem Jahr
entstandenen Gesundheitskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Geht der Betrag dann
über die Belastungsgrenze hinaus, wird der Differenzbetrag dem Steuerpflichtigen erstattet bzw. mit
der übrigen vielleicht fälligen Steuerlast verrechnet. Hierfür ist es natürlich erforderlich, dass der
Steuerpflichtige alle Belege sammelt, die in Zusammenhang mit seiner Gesundheit stehen. Diese
Ausgaben beziehen sich dann natürlich auch auf die Kinder, wenn für deren Gesundheit Ausgaben
getätigt wurden, die vielleicht nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Hierfür ist es natürlich
wichtig alle Belege zu sammeln und diese komplett beim Finanzamt mit der
Einkommenssteuererklärung einzureichen.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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