» Erweist sich mehr als die Hälfte des Gebisses als sanierungsbedürftig, empfiehlt der Zahnarzt eine Komplettsanierung.
» Nach der Begutachtung der Zähne erstellt der Dentist einen Heil- und Kostenplan.
» Sanierungsmöglichkeiten der Zähne bestehen beispielsweise in einer Teil- oder Vollprothese; Letztere überspannt den kompletten Ober- oder Unterkiefer.
» Für die Komplettsanierung bezahlt die Krankenkasse einen befundorientierten Festzuschuss.
» Bei einer Vollprothese aus Metall belaufen sich die Kosten auf bis zu 1.500 Euro, von denen die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent übernimmt.
» Mehr als 97 Prozent der Befragten sprechen sich in einer Umfrage dafür aus, dass die Krankenkasse einen höheren Zuschuss für Zahnersatz zahlen sollte.
» Im Rahmen einer Härtefallregelung verdoppelt sich der Festzuschuss der Krankenkassen.
Wenn mehr als die Hälfte der Zähne sanierungsbedürftig sind, muss eine Komplettsanierung der Zähne vorgenommen werden. Betroffen davon sind vor allem Angstpatienten, die schon lange Jahre nicht mehr beim Zahnarzt waren. Denn nur durch eine Komplettsanierung der Zähne kann diesen wieder ein optisch gutes Äußeres verliehen werden und sie können dann auch wieder kräftig zubeißen. Dabei ist es so, je länger man mit der Komplettsanierung wartet, umso mehr verschlechtert sich der Zustand des Gebisses. Ein Komplettsanierung bedarf dabei der genauen Begutachtung des Zahnarztes und der Erstellung von einem Heil- und Kostenplan. Dass eine Komplettsanierung teuer werden kann, das merkt man auch schon allein daran, dass die Behandlung in mehreren Sitzungen stattfinden muss. Diese Behandlung eignet sich daher auch für Patienten, die Angst verspüren beim Zahnarzt und es nicht lange in der Praxis aushalten bzw. zeitlich recht stark eingegrenzt sind. Den individuellen Wünsche sowie den medizinische Möglichkeiten stehen dabei die Kosten gegenüber, die zum Teil die Krankenkasse übernimmt.
Da bei einer Zahnlosigkeit bzw. dem Vorhandensein von größeren Lücken oftmals keine Zahnbrücken in Frage kommen, was die Regelversorgung wäre, besteht nur die Möglichkeit Voll- oder Teilprothesen zu verwenden. Dennoch hängt die Möglichkeit des Zahnersatz von den anatomischen Gegebenheiten im Gebiss des Betroffenen ab. Dabei ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes weder medizinisch noch ökonomisch sinnvoll. Die Teilprothese kann dabei schon allein 6 Zähne überspannen, die Vollprothese sogar den kompletten Ober- und Unterkiefer. Denn die Möglichkeit einer Teilprothese ist meist nicht gegeben, da es an gesunden bzw. vorhandenen Zähnen fehlt.
Auch für die Kostenbeteiligung der GKV bei einer Vollprothese des Oberkiefers und bzw. des
des Unterkiefers gibt es seit 2005 eingeführte "befundorientierten Festzuschüsse". Und diese
besagen ganz genau, dass bei Zahnlosigkeit des Unter- oder Oberkiefers jeweils ein
gesetzlich festgelegter Zuschuss für die Regelversorgung besteht. Die Kosten für die Voll- bzw.
Teilprothese werden dabei von der Krankenkasse zu 50 Prozent übernommen. Die Regelversorgung
bezieht sich dabei auf eine Metallprothese, die für die meisten Betroffenen aber keine Funktions-
oder Komfortverbesserung darstellt. Denn begleitet wird dieser Zahnersatz in der Regel von
Bruchgefahr. Dabei ist gut zu wissen, dass der Zuschuss für einen zahnlosen Unterkiefer höher liegt.
Grund dafür ist der höhere Aufwand, der erforderlich ist, um eine Vollprothese in den Unterkiefer
einzubringen. Eine Metallprothese kann mit ca. 1.500 Euro veranschlagt werden, wobei die
Krankenkassen einen Anteil von 50 Prozent trägt.
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.
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Für den Fall, dass der Patient, der eine Vollprothese benötigt, ein nur geringes Einkommen hat oder
Hartz IV Empfänger ist, kann dieser von der Krankenkasse auch den doppelten Festzuschuss erhalten
für die Komplettsanierung der Zähne. Der doppelte Festzuschuss bedeutet allerdings nicht, dass der
Patient hierdurch völlig von den Kosten befreit ist.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Denn wünscht er eine höherwertige Behandlung,
insbesondere in Form von einer Keramik-Vollprothese, ist es so, dass die Mehrkosten zu Lasten des
Patienten gehen. In diesem Fall kann der Patient allerdings mit dem Zahnarzt eine Ratenzahlung
vereinbaren.
Außer der Extraktion von Zähnen muss bei einer Vollprothese zunächst meist auch eine Parodontosebehandlung durchgeführt werden. Diese Kosten für solch eine Behandlung werden teilweise oder vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gleiches gilt auch für den Knochenaufbau.
Durch einen Zahnersatz dieser Art, der im Ausland vorgenommen wird, kann der Patient jede Menge
Kosten sparen. Allerdings ist vor der Durchführung die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen.
Und auch die Vorlage von einem in Deutsch verfassten Heil- und Kostenplan ist wichtig.
48 % unserer Leser bevorzugen Zahnersatz aus Polen.
Doch dank
der Durchführung von derartigen Behandlungen im Ausland kann sich der eine oder andere Patient
vielleicht doch zu günstigerem Preis eine Vollprothese aus Keramik leisten und erhält dadurch einen
hochwertigen Zahnersatz.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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