» Während der Ausbildungszeit greift in der Regel nicht die Familienversicherung.
» Bei einem geringen Einkommen oder Ausbildungsgehalt greift die Härtefallregelung, sodass sich der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt.
» In einer Umfrage empfinden 63 Prozent der Befragten die Härtefallregelung als gerecht.
» Bei Singles liegt die Einkommensgrenze, sofern sich die Härtefallregelung auf den Zahnersatz bezieht, bei 1.134 Euro brutto.
» Überschreitet das Ausbildungsgehalt im dritten Lehrjahr diesen Mindestverdienst, kommt unter Umständen der gleitende Härtefallsatz zum Einsatz.
» Durch das Vorlegen eines regelmäßig geführten Bonushefts erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse um 20 oder 30 Prozent.
» Laut Umfrage findet die Hälfte der Befragten das Bonusheft beim Zahnarzt sinnvoll.
Mit 16 oder 17 Jahren verlassen die Kinder heute schon die Schule und viele von ihnen beginnen eine Ausbildung. Da Ausbildungen heute aber 3 bis 4 Jahre dauern können, sind die jungen Erwachsenen noch längere Zeit auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen. Erst Anfang 20 haben die meisten ausgelernt und können im Beruf voll durchstarten. Die sehr schlechte finanzielle Situation durch das doch recht schmale Ausbildungsgehalt macht sich bei den Auszubildenden vor allem dann bemerkbar, wenn es um außergewöhnliche Kosten wie einen Zahnersatz (Kosten) geht, der vielleicht schon während der Ausbildung fällig wird. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Schon der frühkindliche Fehler die Zähne nicht regelmäßig zu putzen kann dazu führen, dass sich das Gebiss im Jugendalter entsprechend fehlbildet bzw. Zähne kariös werden oder sogar ausfällen. Und auch Unfälle, wie ein Treppensturz zuhause, kann den einen oder anderen Zahn kosten. Wenn während der Ausbildungszeit Zahnersatz fällig, sieht es dann so aus, dass im Rahmen der GKV nicht einmal mehr die Familienversicherung der Eltern greift, die ebenfalls in der GKV versichert sind. Das heißt der Auszubildende ist selbst versichert und zahlt ja auch von seinem Ausbildungsgehalt Krankenkassenbeiträge, die der Arbeitgeber abführt.
Da ein Auszubildender in der Regel über ein recht geringes Einkommen verfügt, ist es gerade bei
Zahnersatz so, dass der Auszubildende schon sehr viel und lange sparen müsste, damit er sich einen
Zahnersatz überhaupt leisten kann. Denn schon für die Regelversorgung mit einer Zahnbrücke
müssen mehrere hundert Euro als Eigenleistung aufgewandt werden. Das Ausbildungsgehalt fällt
allerdings meist unter die Härtefallregelung. Das bedeutet, dass der Auszubildende von der
Krankenkasse neben dem regulären befundsorientierten Festzuschuss noch einen Zuschlag erhält, da
er ein sehr geringes Einkommen hat. Bei Singles liegt die Einkommensgrenze, bis zu der es den
doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse gibt für Zahnersatz bei 1134 Euro brutto.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Die
Gewährung des doppelten Festzuschuss für den Zahnersatz bedeutet für den Auszubildenden, dass
dieser zum Zahnersatz nichts dazu zahlen muss, da die Krankenkasse statt der üblichen 50 Prozent
für die Regelversorgung bei Zahnersatz (Zahnbrücke) 100 Prozent zahlt. Sollte der Auszubildende
allerdings schon im 3.Lehrjahr sein, kann es durchaus vorkommen je nach Ausbildungsberuf, dass das
Gehalt den Betrag von 1134 Euro bereits überschreitet von der Bruttosumme her. In diesem Fall
würde aber sicherlich noch der gleitenden Härtefallsatz zum Greifen kommen, nachdem die
Krankenkasse statt noch einmal 50 Prozent einen entsprechenden prozentualen weiteren Zuschlag
an den Kosten für den Zahnersatz trägt. Wünscht der Auszubildende allerdings einen höherwertigen
Zahnersatz - was im jungen Alter wegen der Ästhetik verständlich ist - muss er diese Mehrkosten als
Eigenleistung selbst tragen. Allerdings kommt hier wiederum die zumutbare Eigenbelastung zum
Tragen, die im Normalfall bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens liegt bzw. bei 1 Prozent des
Bruttoeinkommens bei chronisch Kranken. Zum Beispiel wenn der Auszubildende Diabetes oder
Morbus Chron haben sollte.
Eine weitere Möglichkeit für den Auszubildenden - wenn sein Ausbildungsgehalt doch schon recht
hoch ist - Geld zu sparen beim Zahnersatz ist das Bonusheft. Allerdings wird es in diesem Alter wohl
kaum der Fall sein, dass hier von der Krankenkasse schon 30 Prozent Zuschlag zum Festzuschuss
bewilligt werden können, da der Auszubildende noch recht jung ist und die Vorsorgeuntersuchungen
sicherlich noch keine 10 Jahre wahrnimmt.
50 % der Leser finden ein Bonusheft sinnvoll und zugleich nicht notwendig.
Doch auch für die Bonusheft-Pflege über einen Zeitraum
von 5 Jahren hinweg, gibt es bereits einen Zuschlag von der Krankenkasse zum Festzuschuss von
weiteren 20 Prozent. Das heißt in diesem Fall hätte der Auszubildende auch nur noch 30 Prozent der
Gesamtkosten für den Zahnersatz zu zahlen.
Auszubildende haben zwar auch nicht die Masse an Geld frei zur Verfügung, insbesondere dann nicht, wenn sie schon ein Auto haben und Versicherung und Benzin selbst zahlen müssen. Dennoch kann es sich auch mit Weitblick auf die Zukunft lohnen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese gewährt je nach Tarif die Übernahme der verbleibenden Kosten der Eigenleistung in Höhe von 70, 80, 90 oder gar 100 Prozent. Voraussetzung ist hierbei, dass Zahnersatz in den vereinbarten Leistungen enthalten ist. Derartige Versicherungen sind vom Beitrag her nicht teuer. Es besteht hier die Möglichkeit, dass diese Beiträge auch monatlich gezahlt werden. Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter, die eine derartige Versicherung offerieren. Der Vergleich der Beiträge und auch der Leistungen rechnet sich natürlich.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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