Kosten beim Zahnarzt

Welche Kosten für Zahnersatz werden von Krankenkassen bezahlt ?

Geht es um Zahnersatz werden die Patienten mit dem Begriff "Regelversorgung" konfrontiert. Dabei werden die Patienten aufgeklärt, dass die Krankenkasse nur einen Zuschuss von 50 Prozent zum Zahnersatz zahlt, wobei die dann auch die Regelversorgung nur betrifft. Das heißt selbst bei der Regelversorgung haben die Patienten einen recht hohen Eigenanteil zu tragen. Alles was über die Regelversorgung hinausgeht, zahlt die Krankenkasse nicht, sondern wird dem Eigenanteil des Patienten zugeschlagen. Der Zahnarzt stellt diese Kosten dem Patienten in Rechnung und dieser muss dann diese Privatrechnung direkt an den Zahnarzt bzw. an dessen Abrechnungsbüro zahlen.

Übernahme Kosten Zahnreinigung
93 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse immer die Kosten für
die Zahnreinigung übernehmen soll.



Vorbehandlung Zahnersatz bei der Regelversorgung mit einer Zahnbrücke

Wenn eine Zahnlücke entstanden ist bzw. ein Zahn extrahiert werden muss, hat der Patient Anspruch auf die Regelleistung der Krankenkasse, die vorsieht, dass im Rahmen der Vorbehandlung für den Zahnersatz der zerstörte bzw. tote Zahn entfernt wird und die neben anstehenden Zähne rundgeschliffen werden. Denn nur so ist es möglich, dass eine Brückenversorgung überhaupt realisiert werden kann. Die rundgeschliffenen Zähne dienen dabei als Ankerzähne. Dabei nimmt die Krankenkasse bewusst in Kauf, dass teils gesunde Zähne zerstört werden. Die Regelleistung für Zahnbrücken sieht dabei vor, dass es sich hier um eine NEM-Brücke (Nicht-Edelmetall Brücke) handelt, die metallfarbig ist und durch den Speichel im Mund korrosionsanfällig wird. Zudem hat die Regelversorgung auch keine gute Optik, das heißt sie entspricht nicht den ästhetischen Vorstellungen, die ein Patient von seinem Gebiss hat.


Verblendungen und ihre Grenzen was die Kostenübernahme durch die GKV betrifft

Wenn der Zahnarzt statt einer Brücke ein Verblendung vorsieht, zahlt die Krankenkasse zwar - im Sinne der Ästhetik - auch einen befundsorientierten Festzuschuss, jedoch gibt es hier auch Grenzen. Das heißt die Kosten werden von der Krankenkasse nur insoweit übernommen, als dass sich die verblendeten Zähne im sichtbaren Mundbereich befinden. Konkret bedeutet das, dass die GKV für die Verblendungen der Frontzähne einen etwas höheren Festzuschuss zahlt, als für Backenzähne. Doch auch dieser Festzuschuss der Krankenkasse reicht nicht aus, um die kompletten Aufwendungen, die ein Zahnarzt dafür hat zu begleichen. Allenfalls werden bis zu 65 Prozent bei einer einfachen Regelversorgung von der Krankenkassen im Fall von Verblendungen übernommen. Hierbei handelt es sich um Verblendungen, die nur auf der Frontseite angebracht sind. Für die Rückseite ist im Rahmen der Regelversorgung keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorgesehen. Es handelt sich hier bei der Regelleistung für Verblendungen also nur um eine Teilverblendung, die überhaupt getragen wird mittels eines Festzuschusses. Von den Kosten her bedeutet das für eine einfache NEM-Brücke an den Backenzähnen berechnet der Zahnarzt rund 600 Euro, von denen 300 Euro vom Patienten selbst getragen werden müssen. Die Eigenleistung bei einer Verblendung der Frontzähne indes kostet den Patienten nur ca. 240 Euro. Im Vergleich dazu: Ein Zahnimplantat würde den Patienten ca. 2000 Euro kosten, weil die Krankenkasse auch nur den Festzuschuss für eine Zahnbrücke übernimmt, die die Regelleistung bei einzeln fehlenden Zähnen darstellt.

Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.



Die Krankenkasse sieht darüber hinaus sogenannte Verblendgrenzen in ihrem Leistungskatalog vor. Diese verläuft im Oberkiefer bis Zahn Nr.5. Das heißt Zahn Nr. 6 wäre dann metallfarbig, wenn durch den Patienten keine höherwertige Versorgung angestrebt wird. Im Unterkiefer gilt nach dem Leistungskatalog der GKV die Verblendgrenze bis Zahn 4.



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Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse einen Zuschlag zahlt

In den Genuss einer höherwertigen Versorgung mit Zahnersatz können alle die Patienten kommen, bei denen eine psychosomatische Prothesenunverträglichkeit oder Allergien gegen Kobalt oder die Prothesenkunststoffe festgestellt wurden. Zudem können auch Patienten keine Regelversorgung erhalten, die einen Würgereflex haben oder unter Xerostomie (geringer Speicherfluss) leiden. Ebenfalls Anrecht auf die Bezahlung von einem höherwertigen Zahnersatz bzw. einem Ersatz wegen Unverträglichkeit der Regelmaßnahme haben Patienten, bei denen extreme Zahnfehlstellung vorliegen (auch Malokklussion genannt).

Kostenübernahme Wurzelbehandlung Krankenkasse
Bei 62 % der Leser wurden die Kosten für ihre Wurzelbehandlung
von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.



In diesem Fall stellt der Zahnarzt fest, mit welcher Art von Zahnersatz der Patient versorgt werden kann, ohne dass es dadurch zu einer Verschlimmerung seines Zustands bzw. zur Unverträglichkeit des Zahnersatzes kommt oder möglicherweise zu Nachbehandlungen, die sehr kostenintensiv sein können. Diese Ausnahmen werden natürlich auch unter dem Fokus des wirtschaftlichen Interesses der Krankenkassen durchgeführt. In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse nicht nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, sondern noch einen entsprechenden Zuschlag. Das heißt es werden von der Krankenkasse durchaus auch Zahnersatzarten höher bezuschusst, wenn Metall nicht vertragen wird. Denn die Regelversorgung ist darauf ausgelegt, dass hier Metalllegierungen für den Zahnersatz verwendet werden.


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