» Neben den Zahnarzthonoraren resultieren die Kosten beim Zahnarzt aus Materialkosten sowie den anfallenden Preisen im Dentallabor.
» Im Normalfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
» In einer Umfrage geben 45,3 Prozent der Leser auf kosten-beim-zahnarzt.de an, sie hätten bereits einmal versucht, die Kosten für den Zahnarztbesuch zu reduzieren.
» Bei Geringverdienern und Empfängern von Hartz IV greift die Härtefallregelung, laut der die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss zahlt.
» 63,1 Prozent der Umfrageteilnehmer geben laut Statistik an, diese Härtefallregelung als gerecht zu empfinden.
» Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, die Eigenbeteiligung zu reduzieren und dementsprechend einen guten Zahnersatz zu finanzieren.
» Durch das Vorlegen eines Zahnarzt-Bonushefts erhöhen sich die Zuschüsse der Krankenkasse um weitere 20 bis 30 Prozent.
» Nur 10,9 Prozent der Befragten geben an, für die Zahnarztkosten einen Kredit aufgenommen zu haben.
Zahnersatz ist teuer. Das war auch schon vor 2005, bevor die GKV die Festzuschüsse einführte, so.
Grund dafür ist, dass insbesondere in Deutschland nicht nur die Zahnarzthonorare sehr hoch sind,
sondern auch die Material- und Lohnkosten der Dentallabore, die den Zahnersatz herstellen nach der
Vorgabe des Abdrucks, der beim Zahnarzt gemacht wird. Es gibt aber tausende von Menschen in
Deutschland, die sich heute einen Zahnersatz (Kosten) nicht leisten können und aus diesem Grund mit
Zahnlücken herumlaufen und riskieren, dass es früher oder später im Mund zu Entzündungen
kommt.
45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.
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Wer arbeitslos ist oder Geringverdiener, der kann von der Härtefallregelung profitieren. Diese wurde
eingeführt, um auch Menschen zu einem passablen Zahnersatz zu verhelfen, die am Rande der
Gesellschaft leben und kaum Geld zum Leben haben, dennoch aber eine neue Perspektive benötigen,
damit sie mit einem neuen Lächeln einen neuen Job finden können. Die Härtefallregelung ist
allerdings stark an das Haushaltseinkommen gekoppelt.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Das heißt es erhält nur der den doppelten
Festzuschuss von der GKV, der auch arbeitslos ist, Student oder FJS macht. Dann gibt es noch die
gleitenden Härtefallregelung. Gedacht ist diese für Haushalte, in denen es zwar regelmäßig
Einkommen gibt, dieses aber auf die im Haushalt lebenden Personen bezogen, so niedrig ist, dass
unter Umständen auch Hartz IV gezahlt wird durch die Agentur für Arbeit. Der entsprechende Antrag
muss gemeinsam vom Zahnarzt mit dem Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
Viele Patienten, die vorsprechen, um einen Zahnersatz zu erhalten haben auch zuvor schon mit ihrer
Bank gesprochen, die ihnen einen Kredit für Zahnersatz bewilligt. Wenn man keine negative
Schufa hat, dann ist das alles überhaupt kein Problem. Anders sieht es aber aus, wenn die Schufa
irgendwie belastet ist. Dann wird von der Bank in der Regel ein Kredit verweigert. Andere Patienten
haben schon länger vorgesorgt für einen derartigen Fall und eine Zahnzusatzversicherung
abgeschlossen. Diese kostet im Jahr nicht viel Geld, zahlt aber auch meist nur 70 oder 80 Prozent des
Betrages, der nach dem Abzug des Festzuschuss der GKV von der Zahnarztrechnung noch übrig
bleibt.
10 % mussten für Zahneratz einen Kredit aufnehmen.
Es gibt natürlich auch Versicherungen dieser Art, die in diesem Fall 100 Prozent übernehmen.
Doch wenn der Patient letztlich auch noch 30 bzw. 20 Prozent der Kosten zu bezahlen hätte, ist dies
längst nicht mehr so viel, als wenn die komplette Differenz nach dem Abzug des Festzuschusses übrig
bliebe zum Bezahlen. Für den Fall, dass der Patient einen Unfall erlitten hat, dann kann es sein, dass
die Kosten vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflicht getragen werden. Wenn es Selbstverschulden
war bzw. der Unfallgegner nicht ermittelt werden konnte, übernimmt die private Unfallversicherung
häufig auch die Kosten für den Zahnersatz. Allerdings ist es in diesem Fall manchmal nötig, dass hier
ein Gutachter bemüht werden muss. Doch man ist hier natürlich sehr bemüht den Patienten so kurz
wie möglich in seiner unangenehmen Situation zu lassen. Gerade wenn es um Notfall-Behandlungen
geht, ist in diesem Fall für die Beweisführung eine gute Dokumentation von Nöten, damit der Patient
zu seinem Geld bzw. zu einem Zahnersatz kommt.
Eine weitere Möglichkeit, wie teurer Zahnersatz vielleicht doch noch bezahlbar wird, ist eine
Teilzahlungsregelung mit dem Zahnarzt bzw. dessen Abrechnungsstelle. Dies sollte man mit dem
Zahnarzt allerdings vor dem Beginn der Behandlung klären, denn auch dieser muss dies erst mit
seiner Abrechnungsstelle klären. Derartige Ratenzahlungen sind in der Regel von 3 Monaten bis zu 12
Monaten ohne Probleme möglich.
21 % haben ihre Zahnarztrechnung in Raten gezahlt.
Es kommt hier natürlich auch auf das Vertrauensverhältnis
zwischen Zahnarzt und Patienten an. Denn misstraut der Zahnarzt dem Patienten, weil dieser
vielleicht schon einmal die Ratenzahlung nicht eingehalten hat, so kommt in der Regel auch keine
Ratenzahlung zustande. In der Regel nimmt ein Patient allerdings ja nicht zu häufig diese Möglichkeit
in Anspruch, weil ein Zahnersatz nicht so häufig vorkommt. Bezahlt der Patient die Rechnung in zwei
bis sechs Raten, werden nicht einmal Zinsen in diesem Fall fällig, die der Patient allerdings ab der 7.
Raten zahlen muss.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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