Seit dem 1. Januar 2005 erhalten Versicherte der GKV für Zahnersatz-Leistungen nur noch einen Festzuschuss. Dieser betrug 2005 tatsächlich noch um die ca. 50 Prozent der gesamten Zahnarztrechnung, was sich inzwischen allerdings als nicht mehr realistisch bezeichnen lässt. Und auch sonst ist so mancher Zahnersatz für die Patienten, die kein Erspartes zuhause haben als Rückhalt, teils unbezahlbar. Erst recht für die Patienten, die ein geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind. Der Bonusheft-Zuschuss von 20 bzw. 30 Prozent kann da auch nicht viel herausreißen. Dennoch auch die dann als Festzuschuss erhaltenen 60 bzw. 65 Prozent sind viel zu gering, um tatsächlich sagen zu können, dass ein Zahnersatz auch finanzierbar ist für einige - selbst wenn es sich um die Regelversorgung handelt. Denn auch hier müssen Versicherte häufig noch meist mehrere hundert Euro zuzahlen und sind damit sehr überfordert. Rentner, Arbeitslose und Menschen mit einem geringen Einkommen kämpfen nämlich Monat für Monat darum, dass sie genügend Geld zum Überleben haben und alle Rechnungen bezahlen können. Eine Rechnung vom Zahnarzt für einen Zahnersatz gehört dann schon zu den außergewöhnlichen Belastungen, die anfallen können.
Bei der Überlegung, wie der Zahnersatz finanziert werden kann, hilft dem Patienten häufig der Zahnarzt auf die Sprünge.
Denn in der Regel weiß dieser um die finanziellen Verhältnisse, die beim Patienten zuhause herrschen. Der Hinweis ist dann
der, dass einige Verbrauchergruppen auch einen doppelten Festzuschuss erhalten können. Hierunter fallen Arbeitslose und auch
Hartz IV Empfänger, ebenso wie Rentner und natürlich auch Arbeitnehmer, wenn sie ein nur geringes Einkommen haben.
Profitieren können diese Verbrauchergruppen nämlich von der sogenannten Härtefallregelung. Diese besagt, dass die
Versicherten, die über kein hohes Einkommen verfügen einen Antrag stellen können, damit sie den doppelten Festzuschuss für
Zahnersatz von der Krankenkasse erhalten.
63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.
Dieser Antrag ist über den Zahnarzt zu stellen und gleichzeitig mit dem Heil- und
Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen. Dies erfordert natürlich auch die Mitarbeit des Versicherten. Insbesondere muss
dieser bereit sein das Einkommen, das er hat offen zu legen.
Und zunächst einmal muss der Zahnarzt darüber informiert werden, dass der Zahnersatz beim Patienten eine finanzielle Notlage hervorrufen würde was die Übernahme des Eigenanteils betrifft. Hierzu muss man sich schon seinem Zahnarzt offenbaren. Denn von sich aus stellt der Zahnarzt natürlich keinen derartigen Antrag. Das Antragsformular dafür haben die Zahnarztpraxen immer griffbereit. Einzutragen ist in den Antrag wie viel der Patient verdient bzw. allgemein wie es um seine wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmt ist. Die Einkünfte dürfen dafür aber eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten. Entsprechende Belege sind natürlich diesem Antrag beizufügen. Das heißt Einkommensbelege und auch Bescheide von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenkasse sind diesem Antrag beizufügen. Der Zahnarzt bzw. sein Praxisteam helfen in der Regel gerne beim Ausfüllen von diesem Formular für den Fall, dass der Patient damit überfordert ist. Ein Antrag auf einen doppelten Festzuschuss ist gemeinsam mit dem Heil-und Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen. Denn nur auf diese Weise kann ein Zusammenhang zwischen dem Antrag und dem Heil- und Kostenplan hergestellt werden bei der Krankenkasse.
Wenn der Krankenkasse bereits bekannt ist, das die Voraussetzungen für einen höheren Zuschuss erfüllt sind, dann bewilligt diese auch den doppelten Festzuschuss. Einige Krankenkassen gewähren auch einen Zuschuss zum Eigenanteil bei Zahnersatz. Auch dieser kann über einen Antrag an die Krankenkasse erhalten werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn nach der Gewährung des Festzuschusses die individuelle Belastungsgrenze immer noch überstiegen wird. Dies gilt natürlich nur, wenn sich der Patient auch tatsächlich nur für die Regelversorgung entschieden hat. Leistungen, die nicht unter die Regelversorgung fallen beim Zahnersatz, werden von der Krankenkasse auch nicht bezuschusst über den Eigenanteil. Auch für den Antrag für einen Zuschuss zum Eigenanteil bei Zahnersatz benötigt man für den Antrag Einkommensnachweise und die Angabe zu den Einkünften, damit die Berechnung der Belastungsgrenze durch die Krankenkasse durchgeführt werden kann. Das heißt die Krankenkasse hilft sogar den Versicherten finanziell weiter, wenn dieser mit dem Eigenanteil für den Zahnersatz finanziell überfordert sein sollte. Angerechnet werden kann zum Festzuschuss natürlich auch der Bonus von 20 bzw. 30 Prozent für die Vorlage vom Bonusheft für die regelmäßig wahrgenommenen Besuche beim Zahnarzt. Der Versicherte hat so eine noch geringere Belastung für den Eigenanteil.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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