» Das Bonusheft existiert seit 1989 und sorgt bei regelmäßiger Führung für zusätzliche Zuschüsse der Krankenkasse bei Zahnersatz.
» In einer Umfrage bestätigten 32 Prozent der Leser des Internetauftritts kosten-beim-zahnarzt.de, dass sie mit dem Bonusheft geringfügig Kosten sparten.
» Kinder und Jugendliche sollten zweimal jährlich einen Vorsorgetermin beim Zahnarzt vereinbaren, um einen Stempel im Bonusheft zu erhalten.
» Ab dem 18. Lebensjahr empfehlen Zahnärzte den Patienten eine Vorsorgeuntersuchung, um den Stempel zu bekommen.
» In einer Befragung erklärte die Hälfte der Umfrageteilnehmer, sie halte das Bonusheft für sinnvoll.
» Führen die Patienten das Bonusheft fünf Jahre lückenlos, erhalten sie auf ihren Zahnersatz einen zusätzlichen Zuschuss der Krankenkasse in Höhe von 20 Prozent.
» Bei einem zehn Jahre geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um 30 Prozent.
» Der Zahnarzt reicht das Bonusheft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse weiter.
Auch wenn es eigentlich irgendwie "altmodisch" ist sich in ein Heftchen einen Stempel geben zu lassen, das Bonusheft, das
es beim Zahnarzt gibt und von diesem für den Besuch zwecks Vorsorgeuntersuchung, hat schon seinen Sinn und Zweck. Das
Bonusheft gibt es schon seit 1989 und dient im Rahmen der Genehmigung von einem Zahnersatz über den Heil- und Kostenplan
dazu, dass der Patient einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse erhalten kann. Zugegeben, etwas unpraktisch ist das
Bonusheft ja, nämlich etwas größer als ein Personalausweis, passt aber dennoch in jeden Geldbeutel. Dennoch sollte man
das Bonusheft immer dabei haben. Niemand wird dabei gezwungen ein Bonusheft dabei zu haben, doch es lohnt sich. Dabei hat
Durchschnittlich 32 % der Leser konnten mit ihrem Bonusheft
geringfügig Geld beim Zahnarzt sparen.
jedes Mitglied der GKV einen Anspruch darauf sich beim Zahnarzt eines ausstellen zu lassen. Kinder und Jugendliche werden
dabei dazu angehalten zweimal pro Jahr zu Vorsorgeuntersuchung zu gehen, Erwachsene müssen einmal dorthin, um einen Stempel
ins Bonusheft zu erhalten.
Doch das Bonusheft dient nicht nur dazu, dass man durch die regelmäßigen Untersuchungen zu erinnern, die dazu dienen, dass Mund- und Zahnerkrankungen vorgebeugt werden kann. Man kann durch den regelmäßigen Gang zum Zahnarzt zwecks Kontrolltermin auch einen Bonus von der Krankenkasse erhalten, wenn man Zahnersatz benötigt. Ausgegeben wird eine Bonusheft auch schon an Kinder ab einem Alter von 12 Jahren. Die Pflicht zur halbjährigen Vorsorge erlischt im Übrigen mit dem 18. Lebensjahr. Dann ist es auch nur noch nötig einmal im Jahr zum Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung zu gehen, um einen Stempel im Bonusheft zu erhalten.
Wenn ein Zahnersatz (Kosten) benötigt wird, der über den Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht wird, wird das
Bonusheft beigelegt. Allerdings lohnt sich dies nur dann, wenn die Eintragungen über die Vorsorgeuntersuchungen über 5 Jahre
bzw. 10 Jahre zurückreichen. Den zusätzlichen Bonus, den der Versicherte darauf bekommen kann, sind 20 Prozent bei 5 Jahren
Nachweis und 30 Prozent bei 10 Jahren Nachweis der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Dies bedeutet aber nicht, dass der
Versicherte auf seinen Zahnersatz neben dem Festzuschuss von 50 Prozent noch einmal 20 Prozent erhält. Vielmehr berechnet
sich dieser 50 Prozent x 20 = 60 Prozent, wenn der nach Nachweis über das Bonusheft über 5 Jahre Vorsorgeuntersuchungen
erbracht wurde. Bei 10 Jahren Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen sind das dann schon 65 Prozent, die die Krankenkasse
als Festzuschuss zahlt. Für den Patienten bedeutet das, dass er beim Nachweis von 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge durch das
Bonusheft immerhin nur noch 40 Prozent der Kosten tragen muss und bei 10 Jahren Nachweis nur noch 35 Prozent.
Ca. 25 % verstehen das mit Eigenanteil, Regelversorgung und Festzuschuss beim Zahnarzt.
Dies bezieht
sich natürlich nur auf die Regelversorgung für Zahnkronen, Zahnbrücken und Zahnprothesen. Wenn der Patient eine höherwertige
Versorgung wünscht, erhöht sich natürlich der Eigenanteil des Patienten noch einmal, und zwar um die Mehrkosten, die für die
höhere Versorgungsart entstehen.
Das Bonusheft dient grundsätzlich als Nachweis für die Sorgfalt, die der Patient für seine Zahnpflege an den Tag gelegt
hat und für seine Bereitschaft regelmäßig den Zahnarzt für die Vorsorgeuntersuchungen aufzusuchen. Das Bonusheft muss, wenn
der Zahnarzt für den Patienten den Heil- und Kostenplan erstellt, gemeinsam mit dem Heil- und Kostenplan eingereicht werden.
Es ist dabei vom Patienten zuvor noch einmal zu prüfen, ob denn auch alle Stempel vorhanden sind, die nachweisen, dass er
über 5 Jahre bzw. 10 Jahre regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen ist. Natürlich können die
Vorsorgeuntersuchungen auch über einen Zeitraum von über 10 Jahren nachgewiesen werden, was allerdings auf die Höhe des
Zuschuss auf den Festzuschuss keinen Einfluss. Wenn dabei allerdings innerhalb der 5 bzw. 10 Jahre, die nachzuweisen
sind, ein Stempel fehlen sollte, sollte der Zahnarzt gebeten werden diesen nachzutragen. Doch die Voraussetzung für das
"Nachstempeln" ist, dass ein Vorsorgetermin auch wirklich wahrgenommen wurde im fraglichen Zeitraum. Aus diesem Grund
sollte bei der Terminvereinbarung auch genau gesagt werden, weshalb man beim Zahnarzt vorbeisehen möchte. Es ist dabei
nicht die Aufgabe des Zahnarztes bzw. seines Teams an das Abstempeln des Bonusheftes zu denken.
Erst 16 % haben einen Zahnarzt Preisvergleich durchgeführt.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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