Für einen privaten Verbraucher ist es sehr wichtig die Qualität von einem beliebigen Produkt bzw. Angebot selbst prüfen zu können. Das Internet bietet hierfür heute die ideale Plattform. Vielen ist das aber auch noch zu viel an Angeboten. Sie benötigen eine Checkliste, die einem dabei hilft bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung auch wirklich nichts zu vergessen. Die Beratung durch einen Versicherungsvertreter ist zwar gut, aber hat letztlich keine Beweiskraft, wenn es wirklich um den Leistungsfall geht. Und leider neigen die meisten Verbraucher dazu, dass sie das Kleingedruckte bei den Verträgen nicht lesen. Es gibt aber wesentliche Dinge, auf die man achten sollte, wenn man eine gute Zahnzusatzversicherung sucht.
Grundsätze woran man eine gute Zahnzusatzversicherung erkennt:
Da die Versicherten eine möglichst hohe Leistung haben möchten, ist es sinnvoll, dass der gewählte Tarif eine Leistung von ab 50 Prozent der Kosten übernimmt. Dies ist sehr wichtig wenn für den Zahnersatz eine höhere Versorgung gewählt werden soll oder wenn die Leistung, die vom Zahnarzt erbracht wurde, keine Kassenleistung ist. Insbesondere bei Zahnersatz (Kosten) leisten viele der Tarife aber nur 20 bis 40 Prozent. Das hieße vom Eigenanteil, den der Versicherten von der Zahnarztrechnung zu zahlen hat, blieben noch immer 80 bzw. 60 Prozent übrig.
Checken sollte der Verbraucher auch, ob die ausgewählte Zahnzusatzversicherung auch kassenunabhängig Leistungen erbringt. Das heißt die Zahnzusatzversicherung sollte auch dann eine Erstattung zahlen, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet. Dies kann der Fall sein, wenn vergessen bzw. versäumt wurde ein Heil- und Kostenplan zu erstellen bzw. der Selbstständige womöglich mit seinen Beiträgen in Rückstand geraten ist.
Da die privaten Versicherer in der Regel vorsehen, dass eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten vorgesehen ist, ist eine gute Versicherung dieser Art auf jeden Fall diejenige, dass man eine Versicherung wählt, bei der die Wartezeit nur maximal 3 Monate beträgt. Denn je kürzer diese zeitliche Begrenzung ist, umso eher können Leistungen in Anspruch genommen werden. Doch dann ist da noch die Sache mit den Höchstsätzen, die die Zahnzusatzversicherungen in den ersten Versicherungsjahren übernehmen. Diese ist allerdings losgekoppelt von den Wartezeiten, wobei immer wieder ein Missverständnis aufkommt bei den Verbrauchern. Dabei hat jeder Anbieter in seinen Konditionen in den ersten Jahren eine Obergrenze innerhalb der sie die Leistungen erbringt. Auch hier gilt, je kürzer die zeitliche Begrenzung ist, umso eher kann der Versicherte die vollen Leistungen in Anspruch nehmen.
Begrenzungen gibt es auch innerhalb der Leistungsgruppen, wie zum Beispiel für Zahnimplantate bei den meisten Tarifen. Es gibt aber auch andere Tarife, die ohne Begrenzungen auch Zahnimplantat erstatten. Schlechte Tarife begrenzen derartige Leistungen zum Beispiel auf z.B. 500 Euro pro Zahnimplantat. Der Verbraucher muss sich da einmal vor Augen führen, dass ein einziges Zahnimplantat 1.300 bis 2.500 Euro kosten kann.
Gute Tarife sehen vor allem auch vor, dass Zahnarzthonorare bis zum GOZ-Höchstbetrag, also dem 3,5fachen Satz übernommen werden. Grund dafür ist, dass Privatleistungen, die der Zahnarzt in Rechnung stellt grundsätzlich mit diesem Höchstsatz berechnet werden. Und auch wenn es sich um besonders schwierige Behandlungen handelt, wird dieser Höchstsatz automatisch in Ansatz gebracht. Tarife, die nur den 2,3fachen Satz vorsehen sind schlecht.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sieht bei der Implantatleistung zudem auch vor, dass der häufig erforderliche vorherige Knochenaufbau mitversichert ist. Zudem ist es auch wichtig, dass der Tarif vorsieht, dass die Anzahl je Kiefer erstattungsfähiger Implantate nicht begrenzt ist. Dabei ist die Begrenzung auf 6 Implantate je Kiefer als akzeptabel anzusehen.
Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, der sollte zudem auch darauf achten, dass hochwertige Zahnbehandlungen mitversichert sind, wie eine Prophylaxe, eine Parodontose- /Wurzelbehandlungen, die von der GKV überhaupt nicht übernommen werden. Hierzu gehören auch Leistungen wie die Übernahme der Kosten für eine Vollnarkose.
Leistungen wie die für kieferorthopädische (KfO-) Maßnahmen sollten schon mitversichert, insbesondere wenn damit eh ein paar Probleme vorprogrammiert sind. Zudem sollte man Kinder auch mit diesem Leistungsmerkmal versichern, denn Kfo-Maßnahmen können für einen Jugendlichen bis zu 5000 Euro kosten.
Für die meisten Versicherten ein Kraus sind schon bei der Antragsstellung die Gesundheitsfragen. Eine aus der Sicht des Antragsstellers gute Zahnzusatzversicherung ist, wenn gar keine Zahnfragen gestellt werden. Gut ist auch noch, wenn nur nach fehlenden Zähnen gefragt wird. Dabei verweigern einige Anbieter einem Antragssteller die Versicherung schon dann, wenn er auch nur einen fehlenden Zahn hat.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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