» Wurzelbehandlungen kommen bei durch Bakterien infizierten Zähnen zum Einsatz, vorwiegend bei Befall des Zahnmarks.
» Bei der Behandlung bohrt der Zahnarzt den Wurzelkanal auf und entfernt den Nerv.
» Die Kostenhöhe richtet sich nach dem Aufwand des Eingriffs und liegt zwischen 200 und 1.000 Euro.
» Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn der Zahn durch die Wurzelbehandlung erhalten bleibt.
» Bei der Mehrheit der Befragten liegt der zu zahlende Eigenanteil im Fall der Wurzelbehandlung unter 150 Euro.
» Laut Statistik übernahm die gesetzliche Krankenkasse bei 62 Prozent der Umfrageteilnehmer die Kosten für die Maßnahme.
» Über 90 Prozent der Befragten konnten für die Wurzelbehandlung nicht die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.
» Rät der Zahnarzt von der Wurzelbehandlung ab und existiert keine Möglichkeit des Zahnerhalts, verweigert die gesetzliche Krankenkasse die Erstattung.
Eine Wurzelbehandlung ist eine Therapie der durch Bakterien infizierten Zähne. Diese ist vor allem notwendig, wenn das Innere des Zahns, das Zahnmark, betroffen ist.
Eine Entzündung kann sehr schmerzhaft sein. Wenn der Zahn zu verfaulen droht, hilft nur noch
eine Wurzelbehandlung. Hierbei muss der Zahnarzt die Wurzelkanäle aufbohren und den Nerv
entfernen. Der Hohlraum wird wieder geschlossen. Eine derartige Behandlung ist teuer. Sie kann
zwischen 200 Euro und 1000 Euro kosten. Die Höhe der Kosten richten sich nach dem Aufwand, den
der Zahnarzt hat. Einen Teil der Kosten rechnet der Zahnarzt privat ab. Das bedeutet, dass die
Zahnarzt Rechnung unerwartet meist ins Haus flattert. Aufklärung wird nur selten betrieben. Doch
die Krankenkassen übernehmen nicht alle Kosten für eine Wurzelbehandlung. Denn die
Krankenkasse übernimmt nur dann die Kosten, wenn gute Aussichten bestehen, dass der Zahn
erhalten werden kann. Nach der Ursache wird in der Regel nicht gefragt.
Wurzelbehandlung Eigenanteil Kosten mit 30% überwiegend unter 150 Euro. Mehr als 500 Euro Eigenanteil lediglich 23%.
Denn nach der
Fachmeinung trägt der Patient dann, wenn der Zahn zu verfaulen droht, eine nicht unwesentliche
Mitschuld. Für Backenzähne gelten im Bezug auf die Wurzelbehandlung besondere Regelungen.
Damit die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, muss der Zahnarzt den Zahn bis
fast zur Spitze aufbereiten können, damit die Entzündung vollständig entfernt ist. Bei Backenzähnen
muss mindestens eine von drei Bedingungen zusätzlich erfüllt sein:
1. Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe, und zwar ohne Lücke.
2. Eine derartige Behandlung verhindert, dass auf einer Seite die letzten Backenzähne fehlen
3. Ist bereits ein Zahnersatz vorhanden, an dem eine Brücke hängt, zahlt die Krankenkasse ebenfalls.
Wird die Wurzelbehandlung kompliziert, zahlt die Krankenkasse auch in diesem Fall nicht alle Kosten. Die Krankenkasse zahlt jedoch, da die Wurzelbehandlung bewirkt, dass der Zahn zwar abstirbt, aber dennoch im Gebiss verbleiben kann. Ob dies auf Dauer so ist, das prognostiziert der Zahnarzt bei späteren Untersuchungen.
Insbesondere wenn die Erfolgsaussicht unklar sind, dass der Zahn erhalten werden kann, zahlt die Krankenkasse nicht. Dabei müssen vom Zahnarzt zuvor natürlich die anatomischen Gegebenheiten im Gebiss genau beurteilt worden sein. Viele Details lassen sich nur auf dem Röntgenbild erkennen, das viele der Wurzelkanäle schwer zu finden bzw. stark gekrümmt sind. Wenn der Zahnarzt meint, dass die Erfolgsaussichten für die Erhaltung des Zahnes trotz Wurzelbehandlung nur sehr gering sind, muss der Patient die Kosten für die Behandlung selbst tragen. Eine Alternative zur Wurzelbehandlung gibt es dann allerdings nicht, wobei es meist dann darauf hinaus läuft, dass der Zahn gezogen wird. Paradoxerweise übernimmt die Krankenkasse dafür dann die Kosten. Doch dies ist natürlich genau zu überlegen, denn ein Zahnlücke ohne weitere Behandlung gibt es meist nicht. Und die Folgekosten dafür können hoch sein. Aus diesem Grund entscheiden sich dann letztlich doch viele Patienten die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn eine Wurzelbehandlung vorgeschlagen wurde.
Die Kosten für eine Wurzelbehandlung entstehen im Wesentlichen durch den Aufwand für das
Ausbohren und das Setzen der Füllungen durch den Zahnarzt. Die Wurzelbehandlung an sich kostet
um die 200 Euro, die Zusatzleistungen noch einmal 600 bis 800 Euro. Die GKV zahlt wenn der Zahn
dadurch erhalten werden kann, einen Festzuschuss von 50 Prozent. Die Höhe des Eigenanteils ist
natürlich bei einer aufwändigen Behandlung sehr hoch. Dies trifft vor allem bei stark gekrümmten
Wurzelkanälen zu. Diese erfordern eine umfangreiche und zeitintensive Desinfektion. Dafür kann der
Patient zwar nicht, weil es sich hier um eine anatomische Veranlagung handelt.
Bei 45 % der Leser war die Wurzelbehandlung bei ihrem Zahnarzt erfolgreich.
Doch in diesem Fall
kann der Mehraufwand, den der Zahnarzt dadurch hat, nicht über die Krankenkasse abgerechnet
werden. Wenn der Zahn vom Zahnarzt sogar als erhaltungswürdig eingestuft wird, dann zahlt die
Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Kassentarif. In diesem Fall fallen
für den Patienten keine Kosten an, weil die Krankenkasse das, was der Zahnarzt dafür bekommt, zu
100 Prozent übernimmt. Doch auch hier gilt: Zusätzliche Leistungen wie die elektronische
Längenmessung der Wurzelspitze oder die Anwendung von bestimmten Verfahren bei der
Desinfektion muss der Patient als Eigenanteil selbst bezahlen.
Bei 27% gab es Probleme mit der Wurzelbehandlung.
Und wenn der Patient eine
weitergehende Behandlung wünscht oder diese notwendigerweise erfolgen muss, rechnet der
Zahnarzt diese Leistungen über eine Privatbehandlung in voller Höhe ab, die vom Patienten dann
auch zu zahlen ist. Ist der Patient anderer Meinung und denkt, dass der Zahn erhalten werden kann,
kann er sich natürlich noch von einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung einholen.
Frage | Antwort |
---|---|
Was zahlt die Kasse für die Wurzelbehandlung? | Bei zahnmedizinisch sinnvoller Standard-Kassen-Behandlung übernimmt die Kasse alles, bei speziellen Behandlungstechniken tragen Patienten einen Eigenanteil. |
Wie viel bezuschusst die Krankenkasse? | Die Kasse zahlt bei durchschnittlichen Wurzelbehandlungen laut Tarif 280 Euro, kommen Zusatzleistungen hinzu, sogar bis zu 650 Euro. |
Wie hoch der Eigenanteil für Wurzelbehandlung ? | Bis zu 450 Euro können als Eigenanteil anfallen. |
Was kostet eine Wurzelfüllung? | Die Kosten variieren zwischen 280 und 450 Euro, können in Einzelfällen auch bis zu 650 Euro betragen. |
Laser Zahnwurzelbehandlung teurer als konventionelle ? | Ja, pro Wurzelkanal kostet die Laser Zahnwurzelbehandlung etwa 90 Euro. |
Muss man die Behandlung immer selbst zahlen? | Die Laser Zahnwurzelbehandlungen ist keine Kassenleistung, sodass Patienten sie selber bezahlen müssen. |
Wurzelrevision Kassenleistung ? | Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Kasse die Kosten für eine Wurzelrevision, in den meisten Fällen jedoch nicht. |
Welche Zusatzkosten können für Patienten anfallen? | Zusatzkosten können z.B. für die elektronische Längenbestimmung des Kanalsystems sowie für die Behandlung von mehr als zwei Dritteln des Kanalsystems anfallen. |
Was kostet Wurzelbehandlung für Privatversicherte? | Bei einem GOZ-Faktor von 3,5 kostet die Wurzelbehandlung zwischen 1.500 und 2.000 Euro. |
Wie teuer eine mikroskopische Wurzelbehandlung ? | Die Kosten liegen zwischen 500 und 1.000 Euro |
Wurzelbehandlung Backenzahn teurer als Frontzahnbereich ? | Ja, die Kosten sind in der Regel höher, weil Backenzähne mehrere zu behandelnde Wurzelkanäle haben. |
Elektronische Längenmessung - wie viel kostet das? | Abgerechnet wird in der Regel nach Zeitaufwand, sodass die Kosten einzelfallabhängig sind. |
Wurzelbehandlung mit Zahnkrone durchbohren teurer? | Ja, denn die Kosten für das Aufbohren und spätere Versiegeln/Überkronen kommen dazu. |
Wie hoch der Preis für Wurzelbehandlung beim Endodontologen | Die Kosten bleiben dieselben, Patienten sollten sich aber grundsätzlich einen Kostenvoranschlag geben lassen. |
Übernimmt Zahnzusatzversicherung die Kosten für die Behandlung? | Je nach gewähltem Tarif springt die Zahnzusatzversicherung ein. |
Kostenvoranschlag für Wurzelbehandlung erforderlich ? | Der Kostenvoranschlag ist sehr zu empfehlen, insbesondere, wenn die Leistungen über die Kassenleistungen hinausgehen. |
Wer trägt die Kosten im Falle von Hartz IV oder Arbeitslosigkeit? | Bei der Anerkennung als Härtefall übernimmt die gesetzliche Kasse den doppelten Festzuschuss, vorausgesetzt Betroffene reichen vorab den Heil- und Kostenplan, den aktuellen Hartz-4 bzw. ALG-Bescheid und, falls vorhanden, das Bonusheft ein. |
Wenn ein Patient privat versichert ist, kann es ein, dass auch er die Kosten für eine Wurzelbehandlung selbst tragen muss. Es kommt hier ganz auf die Vertragsgestaltung an. Denn auch bei den privat versicherten Patienten sind nicht alle Leistungen inklusive. Doch die Privaten Krankenkassen reagieren im Bezug auf die Übernahme von Kosten für eine Wurzelbehandlung kulanter bzw. haben entsprechende Tarifmodelle, die die Kostenübernahme hier vorsehen. Wichtig ist, dass sich die Patienten vor der Behandlung informieren, ob ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht. Aus diesem Grund ist es wichtig sich auch als Privatpatient einen Heil- und Kostenplan ausstellen zu lassen, so dass die Krankenkasse genau weiß, was der Patient für ein genaues Problem hat. Und auch der Patient weiß in diesem Fall sehr genau, was finanziell durch eine Wurzelbehandlung auf ihn zukommt.
Wenn der Patient für eine Wurzelbehandlung nun von einem Zahnarzt eine Kostenrechnung erhalten sollte, wenn dies vorher nicht abgesprochen wurde, dann muss er diese nicht zahlen. Denn der Zahnarzt muss den Patienten stets über die Höhe der Kosten für eine Zahnbehandlung aufklären. Gerade bei einer Wurzelbehandlung kommt es schon mal vor, dass hier nicht mit dem Patienten gesprochen wird, da die Krankenkasse in der Regel die Kosten eh nicht übernimmt. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Patienten und Zahnarzt, kann der Patient sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung oder die Berufsaufsicht der Zahnärztekammer wenden. Wenn der Arzt auch dann nicht einlenkt, kommt es zwangsläufig zu einem Rechtsstreit.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist natürlich auch sinnvoll für eine Wurzelbehandlung. Diese Art der Behandlung sollte auf jeden Fall einbezogen werden in den Vertragsinhalt. Denn dadurch wird die Garantie übernommen, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Zahn gezogen werden muss oder nach Meinung des Zahnarztes nicht erhaltungswürdig ist.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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