In Deutschland haben Patienten sehr viele Rechte, wenn es um Arzt- und Zahnarztbehandlungen
geht. Es gibt auch viele Fragen, die oftmals seitens der Patienten auftauchen, wenn es um Zahnersatz
oder eine bestimmte Zahnbehandlung geht. Dann nicht immer sind sie mit dem Zahnarzt einer
Meinung. Insbesondere wenn es ums Bezahlen von einer Zahnarztrechnung ./. Festzuschuss geht,
weil der Eigenanteil meist doch etwas höher ist, als im Heil- und Kostenplan veranschlagt.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Es ist dann
aber meist so gewesen, dass der Zahnarzt zuvor schon mitteilte, dass es unter Umständen bis zu 20
Prozent teurer werden kann. Jedenfalls ist die Aufklärungspflicht über die Kosten normalerweise
etwas, was die Zahnärzte tun müssen. In der Praxis sieht es häufig aber anders aus.
Mehr als 37 % haben schon einmal eine zweite
Zahnarztmeinung bei einem anderen Zahnarzt eingeholt.
Meist kommt es
sogar schon im Vorfeld einer Behandlung, nämlich bei der Erstellung von einem Heil- und Kostenplan
zu Unstimmigkeiten zwischen Zahnarzt und Patienten. Das Verhältnis ist dann meist so "vergiftet",
dass eine Behandlung nicht stattfinden kann - meist von beiden Seiten aus nicht. Da die Patienten
aber nicht so richtig über ihre Rechte Bescheid wissen, ist es gut, dass es hier Stellen gibt, wohin sie
sich wenden können, wenn sie Fragen haben. Während die Krankenkasse meist im Vorfeld der
Behandlung der Ansprechpartner ist, weil die Patienten meinen, sie dürften bei einem "vergifteten"
Verhältnis zum bisherigen Zahnarzt nicht einen seiner Kollegen aufsuchen.
Verbraucherzentralen können in dieser Hinsicht natürlich nicht helfen, aber dann, wenn es darum
geht, dass ein Heil-und Kostenplan wenigstens in groben Zügen auf seine Richtigkeit hin überprüft
werden soll oder kann. Denn viele Patienten fühlen sich von ihrem behandelnden Zahnarzt doch
etwas hintergangen, weil ihnen der Heil- und Kostenplan einfach zu hoch erscheint. Dabei kann es
sein, dass die letztlich ausgestellte Zahnarztrechnung um bis zu 20 Prozent höher liegt, als die Summe
des Heil- und Kostenplans. Dies ist allerdings völlig konform und muss vom Patienten hingenommen
werden. Bei der Verbraucherzentrale gibt es aber insbesondere dann Hilfe, wenn die Rechnung zu
hoch erscheint.
38 % zögern eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen, weil anscheinend zu kompliziert.
Diese hat nämlich die Möglichkeit aus anderen Muster-Rechnungen von Zahnärzten
zu erkennen, ob die Abrechnung auch tatsächlich konform ist. Mit dem Nachweis der Prüfung durch
die Verbraucherzentrale kann sich der Patient dann vielleicht auch an einen Anwalt wenden, wenn er
nicht über die Krankenkasse gehen möchte, die aber in diesem Fall dem Patienten eigentlich eine Art
von passiven Rechtsschutz bietet. Die Verbraucherzentralen können allerdings nicht wie bei
anderen Wirtschaftsunternehmen eine Mahnung an den Zahnarzt senden, weil dieser sich nicht
konform verhalten hatte. Allerdings bewirkt die Einschaltung der Verbraucherzentrale meist, dass
der Zahnarzt vielleicht Fehler bei der Abrechnung zugibt und die Sache wird dann bei dessen Verband
- der Zahnärztekammer - auch entsprechend gewertet. Eingreifen kann die Verbraucherzentrale auch
nicht, wenn es sich um einen Mangel bei der Behandlung handelt. Dann muss der Patient die
Krankenkasse anrufen und darum bitten, dass sich ein Gutachter die Sache ansieht.
Als Berufsvertretung der Zahnärzte hat die zuständige Zahnärztekammer des jeweiligen
Bundeslandes verschiedene Aufgaben. Wissen sollte der Patient dabei, dass es sich bei dieser Stelle
um eine durch den Gesetzgeber eingerichtete Institution handel, welche staatliche Aufgaben in
Selbstverwaltung übernimmt. Die Zahnärztekammer selbst wird auch von einer staatlichen
Aufsichtsbehörde kontrolliert, wobei der Staat die Rechtsaufsicht, aber nicht die Fachaufsicht ausübt.
Für den Patienten wichtig zu wissen ist, dass die Zahnärztekammer unter anderem die Aufgabe hat
eine Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Zahnarzt und Patient untereinander herbeizuführen.
Man kann die Zahnärztekammer aus diesem Grund als eine Art Schlichtungsstelle ansehen. Allerdings
sollte der Patient, wenn er sich direkt an die Zahnärztekammer wendet, wenn er mit einem Zahnarzt
irgendwelche Differenzen hat, wissen, dass die Zahnärztekammer auch die zuständige
Gutachterstelle für Gerichte und Behörden ist, die meist auf der Seit der Zahnärzte agiert.
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
Dabei kann
die Zahnärztekammer natürlich auch aufgrund der Initiative von einem Patienten einen Gutachter
oder Sachverständigen für ein Mangelverfahren ernennen. Der Patient sollte allerdings in diesem Fall
eher über die Krankenkasse gehen, die ihrerseits auch Gutachter und Sachverständige - im
Patienteninteresse - benennen kann. Handelt es sich jedoch um einen konkrete Beschwerde über
einen Zahnarzt, zum Beispiel wegen dessen ungebührenden Verhalten während eines Termins, zum
Beispiel sexuelle Belästigung oder Beschimpfungen wegen des mangelhaften Zustands des Gebisses,
kann sich der Patient sehr wohl an diese Stelle wenden und wird von dort aus auch Hilfe bekommen.
Denn zu den Hauptaufgaben der Zahnärztekammer gehört auch die Wahrung des Rufes des
Berufsstandes der Zahnärzte.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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