Immer mehr Patienten lassen sich im Ausland behandeln, wenn es um Zahnersatz geht. Das hat etwas mit den Kosten zu tun, die bei einem deutschen Zahnarzt den meisten doch zu hoch sind. Hinzu kommen die doch auch noch recht günstigen Laborkosten für die Erstellung des Zahnersatzes, die im Ausland ebenfalls günstiger sind. Dabei kann jeder deutsche Zahnarzt heute auch seinen Patienten sparen helfen, wenn er Zahnersatz aus dem Ausland besorgt, sprich mit einem Dentallabor im Ausland zusammenarbeitet. Dies ist auch häufiger der Fall, wobei der Patient im Vorfeld darüber natürlich aufgeklärt wird. Die größte Angst des Patienten, dass er nämlich bei einer entsprechend hohen "zumutbaren Eigenbelastung" die Kosten nicht bei der Steuererklärung absetzen kann, ist allerdings unberechtigt.
Grundsätzlich sind die kompletten Zahnbehandlungskosten und die Kosten für den Zahnersatz, also sowohl die Zahnarzthonorare, wie auch die Laborkosten von der Steuer absetzbar, wenn diese die "zumutbare Eigenbelastung" überschreiten. Zu den Kosten, die entsprechend hier hinzugezählt werden können, gehören auch Arzneimittel, die vom Zahnarzt verordnet wurden. Insbesondere gehören hierzu auch die Fahrtkosten, die zur Zahnbehandlung ins Ausland entstehen. Hierzu ist allerdings ein Nachweis zu erbringen. Dies kann mittels der pauschalen Abrechnung mit 0,30 Euro je Kilometer geschehen, aber auch mittels eines Angebots von einem Hotel, das man schließlich gebucht hatte. Ausländische Zahnärzte bieten heute neben einem Angebot für die jeweilige Zahnbehandlung auch ein Angebot für die Anreise und die Unterbringung an. Dieses Angebot kann dann gemeinsam mit dem Kontoauszug als Beleg für die Bezahlung dem Finanzamt vorgelegt werden als Beweis, dass derartige Kosten entstanden sind. An diesen Kosten beteiligt sich die Krankenkasse nämlich nicht, dass diese nur den befundorientierten Festzuschuss für die eigentliche Zahnbehandlung bzw. den Zahnersatz zahlt.
Als "zumutbare Eigenbelastung" gilt der Prozentsatz von den gesamten Einnahmen, der zumutbar ist. Diese Höhe errechnet sich aus Gehalt, Rente, Miet- und sonstigen Einnahmen. Als zumutbar gelten je nach Höhe der Gesamteinnahme zwischen 1 und 7 Prozent als zumutbar. Wo die Grenze für den einzelnen Patienten liegt, kommt auf den Familienstand, die Anzahl der Kinder und die steuerliche Veranlagung an. Für jeden Steuerpflichtigen gibt es daher eine individuelle Belastung, die er hinnehmen muss und nicht steuerlich absetzen kann. Ist ein Patient privat versichert und er möchte seinen Zahnersatz im Ausland vielleicht selbst zahlen, hat dieser die Gelegenheit dazu und die Gewissheit, dass der Fiskus diese Kosten in voller Höhe anerkennt. Die maximal 2800 Euro, die ein Privatversicherter für seine Krankenversicherung pro Jahr steuerlich absetzen kann, sind hierbei noch unberücksichtigt. Gesetzlich Versicherte können neben den Zahnersatz Kosten auch noch die Höhe der Zusatzbeiträge absetzen. Doch auch hier ist der Betrag auf 1900 Euro beschränkt. Diese beiden Beträge sind allerdings unabhängig von der Eigenbelastungsgrenze.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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