Kosten beim Zahnarzt

Zahnersatz gefällt mir nicht


» Kommt es zu Bearbeitungsfehlern im Zahnlabor, geht der Zahnersatz mit einer fehlerhaften Optik einher, sodass die Patienten ihn reklamieren.

» Die Mehrheit der Leser auf kosten-beim-zahnarzt.de beschwerte sich laut Umfrage noch nicht über ihren Zahnarzt.

» Erweist sich der Zahnersatz optisch als ungenügend, liegt eine Pflichtverletzung des Zahnarztes vor.

» Auf Basis dieser Pflichtverletzung steht es dem Betroffenen zu, von seinem Dentisten eine Nacherfüllung zu verlangen.

» Bei der Nacherfüllung entscheidet der Zahnarzt, ob er den Zahnersatz nachbessert oder einen neuen anfertigt.

» Verweigert der Dentist die Nacherfüllung, können Patienten die Behandlung abbrechen und nach Rücksprache mit ihrer Krankenversicherung den Zahnarzt wechseln.

» Bisher forderten laut einer Statistik erst 23 Prozent der Befragten eine Nachbesserung nach einem Zahnarztfehler.


Wer einen Zahnersatz (Kosten) benötigt, der sollte sich darauf verlassen können, dass die Zahnkrone, die Zahnbrücke oder das Zahnimplantat auch wirklich richtig sitzt. Häufig ist es auch nicht der Sitz des Zahnersatzes, der Anlass zur Reklamation gibt, sondern die Optik. Denn erst im Nachhinein wird dem Betroffenen bewusst, wie schrecklich der Zahnersatz aussieht und ärgert sich, warum er sich nicht für einen höherwertigen Zahnersatz wie Inlays oder Implantate entschieden hat. Doch auch Implantate und Inlays können schrecklich aussehen. Grund dafür kann auch ein Bearbeitungsfehler im Zahnlabor sein. Schon mal bei Zahnarztkammer beschwert
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.



Vielleicht wurde hier die falsche Farbe gewählt oder es gibt einen gravierenden Materialfehler. Schon aufgrund der Tatsache, dass der Patient für seinen Zahnersatz viel gezahlt hat, möchte er natürlich eine gute Arbeit sehen.


Pflichtverletzung des Zahnarztes

Wenn der Zahnersatz schrecklich aussieht, dann liegt eine eindeutige Pflichtverletzung des Zahnarztes vor. Doch diese muss der Patient diesem erst einmal beweisen und den Schaden geltend machen. Auf der Basis von dieser Pflichtverletzung kann der Patient vom Zahnarzt eine "Nacherfüllung" verlangen. Dabei entscheidet der Zahnarzt ob er nachbessert oder ob er einen Ersatz anfertigt. Für den Fall, dass die ästhetischen Probleme danach immer noch bestehen bzw. der Zahnarzt die Nachbesserung verweigert, kann der Patient jederzeit die Behandlung abbrechen und den Zahnarzt wechseln. Doch dies kann bei einem GKV- Versicherten erst geschehen, wenn er mit der Krankenkasse darüber Rücksprache gehalten hat.

Nachbesserung beim Zahnarzt fordern
23 % unserer Leser haben bereits eine Nachbesserung beim Zahnarzt eingefordert.


Für den Fall, dass mit dem Zahnarzt gar nicht zu reden ist, bietet es sich an die Zahnärztekammer einzuschalten, damit man dort um einen Beschwerdehilfe ersucht bzw. dort einen Beschwerde einreicht. Im besten Fall kommt es im Zuge dieser Beschwerde gleich zu einer Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung des Zahnarztes. Die Goldene Regel aber lautet: Erst mit dem Zahnarzt reden und dann mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sich erst danach beschweren. Man muss in diesem Fall also den Dienstweg einhalten. Wenn alles auf einen Behandlungsfehler hinweist, dann wird ein Zahnersatz Gutachterverfahren eingeleitet. Eingeschaltet wird unter Umständen auch eine Schlichtungsstelle. Der Patient sollte auf jeden Fall diesen Weg zunächst beschreiten. Denn der direkte Gang vor Gericht und die Strategie, die Anwälte in der Regel vorschlagen, können die Auseinandersetzung komplizieren und das Verfahren in die Länge ziehen. Denn die deutschen Gerichte sind eh schon mit vielen Klagen überfordert.

Den Schaden nachweisen

Allerdings ist es in einigen Fällen schon sinnvoll einen Anwalt wenigstens für die Beratung zu haben. Denn der Patient muss dem Zahnarzt schließlich den Schaden nachweisen. Doch dies kann im Zweifelsfall tatsächlich nur ein Gutachter tun. Für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Prozess kommt, wird der Gutachter vom Gericht bestellt. Doch so viel sei gesagt: Das kann dann dauern bis dieser ein Gutachten vorliegt und bis sich der Richter darin eingelesen hat, kann nochmals viel Zeit vergehen.

Zahnersatz Gutachter für Zahnbehandlung
Nur ca. 25 % wissen, dass es ein Gutachter für Zahnersatz Behandlungen gibt.


Das Problem ist, dass der Schaden in dieser Zeit nicht behoben werden darf. Das heißt der Patient wird nach wie vor unter seinem ästhetisch bzw. medizinisch nicht vertretbaren defekten Zahnersatz zu leiden haben. Denn für die Beweisführung vor Gericht ist es erforderlich, dass die Beweise unverändert bleiben. Das heißt eine Behandlung des Problems kann dann über Monate (wenn nicht gar über Jahre) nicht in Frage kommen.



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Selbstständiges Beweisverfahren

Eine Alternative zu diesem Verfahren ist das -selbstständige Beweisverfahren-. Dieses Verfahren ermöglicht eine zügige Beweissicherung, auch ohne Klage. Hier wird das Verfahren beim Amtsgericht beantragt, wobei die Kosten für das Verfahren durch die Rechtsschutzversicherung des Patienten übernommen werden meist. Am besten ist allerdings eine außergerichtliche Einigung. Wichtig ist zu überlegen wie der Patient am besten und am schnellsten zu einem ästhetisch einwandfreien und passenden Zahnersatz kommt. Und auch, dass die Behandlung nicht unnötig lange verzögert wird. Hierdurch besteht nämlich die Gefahr, dass noch weitere Schäden entstehen.


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Michael Mitterer

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