Die Kosten eines Zahnimplantats dürfen nicht der Grund sein, warum diese sinnvolle und meist notwendige Zahnbehandlung scheitert. Können Sie aus finanziellen Gründen nicht die richtige Behandlungsmethode wählen, setzt sich häufig ein Teufelskreis in Gang, der am Ende viel höhere Kosten und vor allem schmerzhafte Behandlungen verursachen kann. Insbesondere nur teilweise durchgeführte Behandlungen können Probleme verursachen.
 
Es gibt viele Möglichkeiten, die Finanzierung der Implantatbehandlung sicherzustellen. Manche sind langfristig angelegt und sollten bereits vertraglich abgesichert sein, noch bevor die Zahnersatzbehandlung beginnt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie frühzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Denn diese Versicherung zahlt nur, wenn bei Abschluss das Problem noch nicht bestanden hat. Für eine bereits angefangene Zahnimplantatbehandlung gibt es keine Leistung. Eine gute Versicherung bezahlt bis zu 80 % der Kosten des Zahnersatzes oder des Implantates.

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Viele zahnärztliche Praxen bieten ihren Patienten die Möglichkeit an, die Implantate in Raten zu bezahlen. Der Service ist schnell und unbürokratisch über die DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum) abzuwickeln. Die DZR ist ein hilfreicher Ansprechpartner, wenn es zu Problemen bei der Kostenerstattung kommt. Dieser Ratenzahlungsservice ist die ersten 6 Monate frei von Gebühren und Zinsen. Längere Laufzeiten können Sie gegen eine Gebühr vereinbaren, möglich sind bis zu 48 Monate Laufzeit.
 
Banken und Finanzdienstleister bieten ebenfalls Zahlungsmodelle speziell für Zahnimplantat und Zahnersatzbehandlungen an. Das ist eine gute Lösung, wenn Sie ein hochwertiges Zahnimplantat möchten, die Behandlung aber nicht auf einmal zahlen können. Sie sollten bei Vertragsabschluss jedoch vorsichtig sein und die Konditionen der verschiedenen Anbieter genau vergleichen. Dabei sind Zinssätze und Laufzeit besonders wichtig.
Da Zahnarztkosten zu den Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen gehören, können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Um die Kostenbeteiligung an das Einkommen anzupassen, hat der Gesetzgeber eine Zumutbarkeitsgrenze festgelegt. Diese können Sie anhand eines Prozentsatzes von Ihrem Einkommen berechnen lassen. Die Kosten, die die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen, lassen sich steuerlich geltend machen. Um hier die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang auszuschöpfen, empfiehlt sich eine Beratung durch Ihren Steuerberater oder den Sachbearbeiter bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Wenn Sie privat versichert sind, erstattet Ihnen die Krankenversicherung den größten Teil der Kosten, je nach Vertrag bis zu 80 %.
Implantate bezahlt die GKV in der Regel nicht. Es gibt einen Festzuschuss zur Zahnersatzbehandlung, der durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft um 20 oder 30 % höher sein kann. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei seltenen Erkrankungen, Tumoren oder Allergien, übernimmt die GKV die Kosten für das Implantat.
 

Es besteht die Möglichkeit, den Zahnersatz im Ausland anfertigen zu lassen. Dort stellen Zahnärzte günstige Gebisse und Zahnimplantate her und setzen diese gleich ein. Sie können das Zahnimplantat ebenso im Ausland bestellen und importieren. Ein Zahnarzt in Deutschland kann es dann einsetzen. Ganz wichtig hierbei ist, dass Sie auf Qualität achten.
 
Zunächst sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Über einen Festkostenzuschuss beteiligt sich die Krankenversicherung an den Kosten. Nächste Anlaufstelle für Fragen zur Bezahlung kann der Zahnarzt sein. Viele Zahnarztpraxen bieten die Möglichkeit der Finanzierung. Lediglich die Rechnung des Zahntechnikers, also die Materialkosten, müssen Sie sofort bezahlen.
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            Michael Mitterer
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