Zu unterscheiden sind die Begrifflichkeiten Garantie und Gewährleistung. Im allgemeinen Sprachgebrauch kommt es sehr oft zu Verwechslungen, da viele die beiden Begriffe synonym verwenden. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied.
- Die Gewährleistung ist eine Vorgabe des Gesetzgebers. Der Verkäufer steht dafür ein, dass die verkaufte Ware mangelfrei ist. Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch unentdeckte, muss der Verkäufer - im Fall der Implantate also der Zahnarzt - beheben. Wichtig ist, dass der Patient den Mangel nicht verursacht hat, beispielsweise durch unsachgemäße Pflege. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Implantaten 2 Jahre.
- Die Garantie ist eine freiwillige und ebenso frei gestaltbare Dienstleistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Dabei gibt der Hersteller oder Verkäufer eine weitergehende Garantie auf die Funktionsfähigkeit über einen festgelegten Zeitraum.
27% wissen, dass es eine Garantie auf Zahnimplantate gibt.
Welche Bedingungen sind an eine Garantie geknüpft?
Grund für eine Garantieleistung durch den Hersteller oder den Zahnarzt ist meist der Implantatsverlust. Vielfältige Ursachen können zu einem Implantatsverlust führen, beispielsweise Entzündungen, mangelnde Mundhygiene, Fehler beim Einsetzen des Implantats, alte Entzündungsherde im Knochen oder Planungsfehler. Im Vorfeld hilft eine Risikoanalyse, das Risiko eines Misserfolgs zu minimieren. Im Ernstfall sollten Sie wissen, was genau Ihre Garantiezusage beinhaltet. Die Antworten auf folgende Fragen finden Sie in den jeweiligen Garantiebedingungen:
Zahnimplantate Kosten Patientenaufklaerung (Video)
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Ab welchem Zeitpunkt greift die Garantiezusage?
- Sobald das Implantat gesetzt ist
- während der Einheilungsphase
- nach der Einheilungsphase
- erst wenn die Prothetik eingegliedert ist?
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Welche Kosten ersetzen Hersteller oder Zahnarzt?
- Das honorarfreie Einsetzen eines Nachimplantats, damit einhergehende Material- und Laborkosten
- die weitere Diagnostik
- die Kosten für das Implantat
- Kosten für Implantat und Implantatchirurgie
- Knochenaufbauende Maßnahmen
- Zahnärztliches Honorar
- Prothetikkosten oder gegebenenfalls die Kosten für die Suprakonstruktion
- Lediglich die Laborkosten
- Welche Höchstgrenzen gelten für die Erstattung?
- Gibt es Leistungen, die von der Erstattung ausgeschlossen sind?
- Laufzeit der Garantie
- Sind die Zusagen an Bedingungen gebunden, wie beispielsweise jährliche Kontrolltermine oder Prophylaxe?
- Ist die Garantie indikationsspezifisch eingeschränkt?
Lebenslange Garantie auf Zahnimplantate - gibt es das?
Die Hersteller von Zahnimplantaten gewähren unter bestimmten Voraussetzungen eine langjährige oder sogar lebenslange Garantie. Dazu ist es wichtig, dass der Implantologe Originalteile des entsprechenden Implantatsystems einsetzt. Der Implantologe kann darüber hinaus eine eigene lebenslange Garantie auf seine chirurgischen Arbeiten geben. Jedoch ist der Patient zu Kontrolluntersuchungen, Prophylaxe und ausreichender Mundhygiene verpflichtet.
Mit dem Begriff lebenslang ist jedoch Vorsicht geboten. Wer sich seinen Zahnersatz im Ausland herstellen lässt, kann bei lebenslang in manchen Ländern nur mit einer Garantie von 15 Jahren rechnen, wie beispielsweise in Österreich.
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Und das sagen andere Leser und Leserinnen dazu
Diese Erfahrungen haben andere Leser*innen im Garantiefall gemacht:
- Die Verlustrate bei Zahnimplantaten liegt bei 5 %. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren muss der Zahnarzt alle Reparaturen oder notwendigen Neuanfertigungen auf Kulanzbasis herstellen. Denn, so ein Leser, -jeder Patient hat einen rechtlichen Anspruch auf eine Behandlung nach allen Regeln der zahnärztlichen Kunst-.
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