Eine Zahnprothese gehört zur Regelversorgung bei Zahnersatz, dessen Kosten die GKV zu einem großen Teil übernimmt, weil die Zuzahlung nicht so hoch ist. Die meisten Patienten entscheiden sich auch, wenn vom Zahnarzt vorgeschlagen, für eine derartige Versorgung. Prothesen haben allerdings einen zweifelhaften Ruf und gelten zum Teil auch als altbacken, da sie nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Doch die Zahnprothesen halten oftmals viele Jahre, haben aber auch den Nachteil, dass sie nicht immer passen.
Wenn die Zahnprothese nicht passt, kann dies mehrere Gründe haben. Einmal kann hier beim
Nehmen des Abdrucks ein Fehler entstanden sein oder im Dentallabor. Des Weiteren kann auch ein
Knochenrückgang ursächlich sein und natürlich auch dass es in der Zwischenzeit irgendwelche
Probleme mit Entzündungen gab, die beim Patienten aufgetreten sind während dieser das
Provisorium trug. Wenn nämlich zu lang gewartet wird, ist es nicht gerade förderlich, dass die
Zahnprothese nicht noch weiter nicht gut sitzt. Ursache dafür kann sein, dass sich eine Metallallergie
bemerkbar macht.
85 % haben sich noch nie bei einer Zahnarztkammer beschwert. Hingegen
15% sind der Meinung, dass sie er hätten machen müssen.
Dies ist dann aber nicht speziell auf ein Metall bezogen, sondern meist auf ein
Bestandteil der Legierung. Denn Zahnprothesen werden nicht aus einem bestimmten Metall
hergestellt, sondern aus einer Legierung, die eventuell auch Nickel oder Kupfer enthalten kann. Und
viele Menschen reagieren gerade auf diese Metalle mit einer allergischen Reaktion, insbesondere mit
Entzündungen oder einem Metallgeschmack im Mund. Dies trifft dann auch auf die Patienten zu, die
auch keine Ohrringe aus diesen Metalllegierungen vertragen und ähnlich reagieren. Allerdings ist
vielen meist unbekannt, dass eine derartige Allergie überhaupt vorhanden ist. Das Nichtpassen der
Zahnprothese rührt in diesem Fall dann daher, dass Schwellungen entstehen, was natürlich für
Reibungen sorgt an der Zahnprothese.
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Für den Fall, dass der Patient eine nicht passende Zahnprothese im Mund hat, muss er dies natürlich
nicht hinnehmen. Wenn beim Abdruck nehmen oder im Dentallabor ein Fehler entstanden ist, hat
der Zahnarzt die Pflicht auf Nachbesserung. Das heißt die Zahnprothese muss abermals abgedruckt
werden und der Patient hat das Recht auf eine neu angefertigte (passende ) Zahnprothese durch das
Dentallabor. Die Krankenkasse unterstützt den Patienten dabei mit der Beauftragung von einem
Gutachten. Dieses ist für den Patienten bzw. Versicherten völlig kostenfrei. Die Gewährleistung von
zwei Jahren sollte hier natürlich eingehalten werden. Das Recht den Zahnarzt und damit das
Dentallabor zu wechseln hat der Patient ebenfalls. Wenn eine Metallallergie vorliegt, sollte zunächst
ein Test gemacht werden, der dies bestätigt.
Nur 2 % haben sich bei der Verbraucherzentrale über das Thema Zahnersatz
beraten lassen.
Wenn nachweislich eine derartige Metallallergie
vorliegt, muss der Zahnarzt einen Austausch der Zahnprothese vornehmen. Der Grund: Die meisten
Menschen wissen gar nicht, dass sie auf gewisse Stoffe bzw. Metalle allergisch sind. Auch hier muss
letztlich ein Gutachten erstellt werden, damit die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Es ist
nämlich aus gesundheitlichen Gründen nicht vertretbar, dass der Patient mit dem Zahnersatz im
Mund verbleibt, auf den er allergisch reagiert. Den Zahnarzt wechseln ist in diesem Fall natürlich
möglich, wenn der Patient sich nicht ordnungsgemäß beraten gefühlt hatte. Denn häufig ist in einem
derartigen Fall das Vertrauen in den Zahnarzt sehr stark erschüttert und kann nicht weitergeführt
werden für eine abermalige Behandlung.
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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