Wenn ein Zahn von Karies oder Parodontitis befallen ist, dann führt dies im Laufe der Zeit - wenn nicht behandelt wird - zu Knochenschwund. Der Patient allein hat keine Möglichkeit seinen Zahn dann noch zu retten. Er kann zwar die bakterielle Schicht (den Belag) regelmäßig mit Zahnbürste zu entfernen versuchen, doch letztlich muss der Zahnarzt hier mit rettenden Maßnahmen eingreifen, damit der Zahn nicht letztlich doch extrahiert werden muss.
Es gehört im Übrigen zum Berufsethos von einem Zahnarzt, dass er den Zahn rettet und ihn nicht zieht bzw. dafür sorgt, dass Zahnersatz (Kosten) eingepflanzt wird. Dies hat nicht nur etwas mit der Kostenreduzierung im Gesundheitswesen allgemein zu tun, auch der Patient sollte nicht unnötig belastet werden. Zudem besagt der Ethos auch - ähnlich wie beim Allgemeinarzt - dass der Zahnarzt natürlich vorrangig "Leben retten" muss. Und mit "Leben retten" ist in diesem Fall gemeint, dass der Zahn, der erkrankt ist, erhalten bleiben sollte und dass dafür alle nur erdenklichen Maßnahmen ergriffen werden sollten. Die Zahnextraktion steht somit in keinster Weise im Bezug zu den primären Handlungsweisen von einem Zahnarzt. Natürlich kann diese auch in Abstimmung mit dem Patienten erfolgen.
Da Karies und Parodontitis nicht nur zu Knochenschwund, sondern auch zu Löchern in den Zähnen
führt, gehört zur der Primärmaßnahme im Bezug auf die Zahnrettung das Einbringen von einer
Zahnfüllung in den Zahn. Dadurch ist es möglich, dass der Zahn noch gerettet werden kann, weil die
Bakterien nicht weiter in den Zahn bzw. ins Zahnfleisch eindringen können. Die Zahnfüllung gilt daher
als eine der wichtigsten Rettungsmaßnahmen, die ein Zahnarzt ergreifen kann, um den Zahn auch
wirklich zu retten.
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Wird zum Beispiel keine Zahnsteinbehandlung durchgeführt, droht der Belag auf den Zähnen zu verkalken und bildet eine raue Oberfläche. Und auf dieser sammeln sich bevorzugt weitere Bakterien an.
Zu den Behandlungen, die einen Zahn retten können, gehört auch die Parodontose Behandlung. Auch hier wird der sichtbare Zahnstein auf den Zähnen entfernt und auch der verdeckte Zahnstein unterhalb des Zahnfleischs. Auf diese Weise verschwindet auch gleichzeitig die bakterielle Ursache der Entzündung , wodurch wiederum der Knochenabbau verhindert wird. Und dies verhindert letztlich auch den Verlust von einem Zahn bzw. zögert dies lange Zeit hinaus. Nach einer Parodontose Behandlung ist es sogar auch möglich, dass die Zähne wieder fest werden. Eine derartige Behandlung wird auch von der GKV übernommen. Denn diese gilt als zahnerhaltende Maßnahme.
Nicht im Leistungskatalog der GKV indes enthalten ist die Behandlung mit Emdogain. Hierbei handelt es sich um ein Produkt, welches die Wiederherstellung des Zahnhalteapparats fördert, wenn diese durch Parodontitis geschädigt worden ist. Diese Behandlung kann maßgeblich dazu beitragen, dass der betroffene Zahn gerettet werden kann. Der Grund, warum Emdogain ohne Problem angewandt werden kann ist, dass es sich hier um ein vom Körper abbaubares (resorbierbares) Material handelt, und zwar aus Proteinen, welche in Form eines Gels vorgemischt werden. Diese Proteine spielen letztlich eine sehr große Rolle bei der Wiederherstellung des natürlichen Zahnhalteapparats. Dabei wird Emdogain wird an der Stelle der Zahnwurzel aufgetragen. Das heißt genau an der Stelle, an der Knochen verloren gegangen ist. Das Gel unterstützt dabei auf biologische Weise die Wiederherstellung der Fasern, die die Zähne im Knochen verankern. Dies führt dazu, dass die Zähne länger erhalten bleiben. Der Behandlungserfolg wird mittels Röntgenbild nach ca. einem Jahr nach Anwendung begutachtet.
Ein Zahn kann letztlich auch durch eine Wurzelbehandlung gerettet werden. Diese Zahnrettungsmethode wird angewandt, wenn der Zahn bis ins Mark verfault oder entzündet ist. Bakterien sind in diesem Fall meist schon bis in den Kieferknochen abgerutscht. Dank der Wurzelbehandlung wird der Bakterien-Angriff aber erfolgreich gestoppt und der Zahn kann erhalten bleiben. Das heißt eine Wurzelbehandlung wird immer dann ausgeführt, wenn sich das Innere von einem Zahn entzündet hat. Doch ob die Wurzelbehandlung letztlich tatsächlich erfolgreich war, das kann erst nach Jahren festgestellt werden. Was im Moment aber zählt ist die Kostenübernahme durch die GKV. Denn diese ist gewährleistet, wenn der Zahnarzt prognostiziert, dass der Zahn durch diese Maßnahme erhalten werden kann.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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