» Bei der Zahnwurzelresektion kürzt der Dentist die Wurzelspitze, um den betroffenen Zahn zu erhalten.
» Nach der Operation erhält der Zahn eine Krone und verbleibt im Gebiss.
» Laut Statistik übernahm die Krankenkasse in 62 Prozent der Fälle die Kosten für die Wurzelresektion.
» Die Maßnahme kommt zum Einsatz, wenn der Patient abnorme Zahnwurzelverhältnisse aufweist, eine Zahnverletzung oder eine Wurzelfraktur vorliegt.
» Gehen der Zahnwurzelresektion weitere Behandlungsschritte voran, erstellt der Zahnarzt mit dem Patienten einen Behandlungsplan.
» Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Zahnwurzelresektion, wenn ohne die Maßnahme die Existenz eines bestehenden Zahnersatzes gefährdet ist.
» Erfolgt die Behandlung unter dem Mikroskop, trägt der Patient die Mehrkosten von 50 bis 100 Euro.
» Bei einer mikrochirurgischen Operation erhöht sich der Eigenanteil auf 350 bis zu 600 Euro.
Eine Zahnwurzelresektion ist eine Operation, bei der die entzündete Wurzelspitze gekürzt und somit der Zahn erhalten wird.
Bei der Wurzelspitzenresektion handelt es sich um eine Standardoperation und ist eine chirurgische
Maßnahme für die Zahnerhaltung. Durch diese Behandlung sollen Infektionen im Wurzelkanal
beseitigt werden und im umliegenden Gewebe. Ziel ist es, dass der Zahn erhalten bleibt. Die
Voraussetzung, dass ein derartiges chirurgisches Verfahren überhaupt angewandt wird, ist, dass der
Zahn nach der Meinung des Zahnarztes erhalten werden kann. Nach der Operation wird der Zahn
mittels einer Überkronung versorgt und kann im Gebiss verbleiben. Zahnärzte nehmen eine derartige
Operation nur dann vor, wenn im Bereich der Wurzelspitze ein chronisch entzündlicher Prozess
bereits im Gange ist und eine konventionelle Wurzelbehandlung hier nicht durchgeführt werden
kann. Der Zahnarzt greift meist zu dieser Methode der Behandlung, wenn auf dem Röntgenbild
Veränderungen sichtbar werden, die noch eine feingewebliche Untersuchung nach sich ziehen.
Hierbei wird Gewebe entnommen.
Bei 62 % der Leser wurden die Kosten für ihre Wurzelbehandlung
von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Doch auch wenn beim Patient abnorme Wurzelverhältnisse
vorliegen oder es zu Zahnverletzungen wie eine Wurzelfraktur vorliegt. Und auch wenn Zysten
festgestellt wurden oder ein Tumorverdacht besteht.
Da vor der eigentlichen Zahnwurzelresektion noch einige Behandlungsschritte nötig sind, ist es
wichtig, dass der Zahnarzt gemeinsam mit seinem Patienten einen Behandlungsplan erstellt. Dieser
ist auch die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse die Kosten für die Zahnwurzelresektion
übernimmt. Dies gilt aber nur, wenn der Zahn vom behandelnden Zahnarzt als erhaltungswürdig
eingestuft wurde. Bei den hinteren Backenzähnen ist die in der Regel nicht der Fall, so dass pauschal
gesagt werden kann, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnwurzelresektion nur im Front-
und Seitenzahnbereich übernimmt. Denn für einen Zahn, der wurzelbehandelt werden müsste, gibt
es auch andere Lösungen.
Bei 45 % der Leser war die Wurzelbehandlung bei ihrem Zahnarzt erfolgreich.
Bei Backenzähnen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine
Zahnwurzelresektion nur dann, wenn der Backenzahn in einer vollständigen Zahnreihe ohne Zahnlücke
steht und diese Behandlung verhindern würde, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt
wird. Die Krankennkasse übernimmt die Kosten auch, wenn dadurch bereits vorhandener Zahnersatz (Kosten)
sonst in seiner Existenz gefährdet wäre. Für die Erhaltungswürdigkeit von einem Zahn können
natürlich auch noch andere Gründe sprechen.
Frage | Antwort |
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Wie sinnvoll ist eine Zahnwurzelresektion? | Bei anhaltenden Schmerzen und Entzündungen oder bei stark gekrümmten Wurzelkanälen, bei denen normale Behandlungen nicht infrage kommen, kann sie durchaus sinnvoll sein. |
Wie lange Schmerzen nach einer Resektion der Zahnwurzel ? | In der Regel halten die Schmerzen der Wundheilung nur ein paar Tage an und die Fäden können nach einer Woche gezogen werden. |
Wie lange dauert die Kappung der Zahnwurzel ? | In der Regel dauert der Eingriff 15-30 Minuten pro Kappung. |
Wer übernimmt die Kosten für diese Behandlung ? | Private Krankenkassen bezahlen meist die komplette Behandlung, gesetzliche meist einen Teil, in Einzelfällen aber auch die Gesamtkosten. |
Was passiert bei unbehandelter Wurzelresektion ? | Nichtbehandlung kann zu Knochenentzündungen führen, die wiederum das Immunsystem des Körpers angreifen. |
Wann ist die Resektion einer Zahnwurzel erforderlich ? | Die Behandlung erfolgt, wenn das weiche Innere des Zahns abgestorben oder entzündet ist, oder um einer Entzündung vorzubeugen. |
Wackeliger Zahn nach Resektion - was jetzt ? | Manchmal ist der Zahn unmittelbar nach dem Eingriff etwas lockerer, da sich die Wurzel erst wieder festigen muss. Sollte dies nach zwei Monaten nicht besser geworden sein, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. |
Was sind die Risiken einer Zahnwurzelresektion ? | Die Risiken beinhalten Blutungen, Infektionen, Verletzungen der Kieferhöhle oder umliegender Zahnwurzeln, aber auch Nervenbeschädigungen. |
Resektion oder Zahn ziehen - was ist sinnvoller ? | In 80% der Fälle kann eine Resektion den Zahn retten und er muss nicht gezogen werden, die Erfolgschancen hängen aber vom Einzelfall ab. |
Welche Alternativen gibt es ? | Alternativ kann der Zahn meist nicht erhalten werden, wird daher gezogen und durch ein Implantat/eine Brücke ersetzt. Manchmal kann eine Wurzelfüllung durchgeführt werden. |
Die Krankenkassen der GVK übernehmen nur die Basisbehandlung. Das heißt durch die erweiterte GKV-Variante soll der Zahn so erhalten werden, indem die erkrankte Wurzelspitze einfach nur abgetrennt wird. Und zwar ohne den Wurzelkanal dicht zu verschließen. Dabei hat diese Art der Zahnrettung nur eine Erfolgsprognose von 40 Prozent. Das heißt in 60 Prozent der Fälle muss nach einer Zahnwurzelresektion der Zahn dennoch entfernt werden muss.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wo die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, die bei einer
Zahnwurzelresektion anfallen. Hierzu gehört insbesondere die Kosten für eine retrograde
Wurzelspitzenresektion. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Notwendig wird diese meistnach der visuellen Inspektion der vorhandenen
Wurzelfüllung mit Vergrößerungshilfen wie Mikroskop oder Lupenbrille. In diesem Fall muss der
Patient die Mehrkosten von 50 bis 100 Euro selbst tragen. Auch kommen bei der retrograden
Wurzelspitzenresektion ultraschallbetriebene Geräte mit diamantierten Mikrospitzen, sogenannte
Retrotips, zum Einsatz. Im Vergleich zum früher verwendeten Mikromotor werden hier die Knochen
geschont, da ein minimalinvasiver Zugang durchgeführt werden kann.
Die Kosten für eine
mikrochirurgische Wurzelspitzenresektion (MWR), die vom Patienten in diesem Fall getragen werden
muss, variieren zwischen 350 und 600 Euro. Hierbei kommt es an, um welche Zahnposition es sich
handelt. Diese Zusatzkosten können in der Regel über eine Zahnzusatzversicherung abgefangen
werden. Beim Abschluss einer derartigen Versicherung ist darauf zu achten, dass auch
Zahnbehandlungen wie diese darin eingeschlossen sind. Die Zusatzversicherungen übernehmen je
nach Tarif bis zu 100 Prozent der Eigenleistung, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss.
Die Übernahme der Kosten muss natürlich mit der Zusatzversicherung zuvor auch abgeklärt werden.
Für den Fall, dass der Patient für die Behandlung eine Vollnarkose wünscht, ist das natürlich auch
möglich. Was die Kosten dafür angeht, handelt es sich bei der Vollnarkose um einen Zusatzwunsch.
Denn die Operation findet normalerweise unter örtlicher Betäubung statt. Die Kosten für die
Vollnarkose muss der Patient auch mit einer Eigenanteilleistung selbst tragen. Diese liegt bei ca.100
Euro. Es gibt zudem noch weitere Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Hierzu gehören
auch intensive Spülungen mit desinfizierenden Lösungen oder die photodynamische Therapie. Beide
Behandlungen können bzw. müssen meist im Vorfeld einer Zahnwurzelresektion durchgeführt
werden. Ansonsten kann die Behandlung nicht stattfinden. Für diese Maßnahmen fallen allerdings
nur geringe Kosten an. Auch hier kann die Zusatzversicherung unter Umständen einspringen. Auf
diese Weise hat der Patient selbst nur noch eine sehr minimale Belastung, die er aus der eigenen
Tasche bezahlen muss.
Wir habe unsere Leser bezüglich ihrer Zahnwurzelresektion einmal näher gefragt. Das Prozedere empfinde ich persönlich als unangenehm, da einfach ein Stück von der Zahnwurzel gekappt wird. Ich war davon auch betroffen, habe mich dann allerdings gegen diese Resektion entschieden und einen speziellen Endontologen aufgesucht, der nochmal mikroskopisch einen Blick darauf geworfen hat. Hier nun die einzelnen Ergebnissen unserer Umfrage:
Grafisch dargestellt sieht das folgendermaßen aus:
Die Ergebnisse unserer Umfrage überraschen mich eigentlich nicht. Lediglich das Ergebnis ob Wurzelresektion oder Zahn ziehen. Ich hätte vermutet, dass sich die Mehrheit für das Zahn ziehen entscheidet, da durch die Verkürzung der Zahnwurzel der Zahn einen nicht mehr ganz festen Halt im Kieferknochen hat. Nur die Vorstellung, dass die Zahnwurzel mit einer Art "Säge" durchgetrennt wird, bereitet mir schon Angst. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
Die Private Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer derartigen Behandlung grundsätzlich im Rahmen des individuell mit dem Patienten abgeschlossenen Vertrages. Dabei werden einige der Behandlungsschritte einer Zahnwurzelresektion mit dem 3,5fachen Satz berechnet. Dies wird in der Rechnung des Zahnarztes der Versicherung ausführlich begründet. Auf diese Weise wird die Erstattung der Kosten für den Versicherten gewährleistet. Während die Erstattung in diesem Fall meist ohne Probleme abläuft, wenn der Versicherte den entsprechenden Tarif gewählt hat, der auch derartige Behandlungen mit einschließt, erstattet der Staat den Beihilfeberechtigten Patienten in der Regel nur den 2,3fachen Satz erstattet. Doch die Erstattungsbereitschaft der jeweiligen Beihilfestellen ist recht unterschiedlich und in den Bundesländern ebenfalls sehr unterschiedlich. Bei den privat Versicherten kommt es einzig auf die Vertragsgestaltung an, ob die Kosten für eine Zahnwurzelresektion vollständig übernommen werden. Da allgemein bekannt ist, dass der Zahnarzt einige Behandlungsschritte mit dem 3,5fachen Satz abrechnet, ist dies bereits in den Paketen entsprechend enthalten. Wichtig ist, dass die PKV die Kosten erstattet, dass ihr auch ein Behandlungsplan vorgelegt werden kann. Die Erstellung von einem Heil- und Kostenplan ist nicht nötigt.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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