Die Antwort auf die für viele fundamentale Frage, ob Krankenkassen Zahnimplantate bezuschussen lautet: manchmal. Zahnimplantate fallen nicht mit sämtlichen Kosten, die sie verursachen, unter die sogenannte Regelversorgung. Jeder gesetzlich krankenversicherte Patient hat ein Anrecht auf diese Versorgung. Grundsächlich sieht die Regelversorgung eine Pauschale vor, die die Krankenkasse übernimmt.
In Deutschland haben Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, keinen Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme für implantologischen Zahnersatz. Es macht keinen Unterschied, ob die künstlichen Zähne aus einem Implantat mit einzelnem Zahnaufsatz oder aus einem so bezeichneten implantatgetragenen Zahnersatz, der eine weiträumige Lücke abdeckt, bestehen. Krankenkassen übernehmen eine Bezuschussung für notwendigen Zahnersatz in einer bestimmten Höhe. Der Betrag hängt von der Art und Weise des vorliegenden Zahndefektes ab. Eine Krankenkasse unterscheidet nicht, ob Sie ein Implantat oder eine traditionelle Brücke oder Zahnkrone aussuchen.
Wie Sie vermutlich wissen, wird ein Zahnimplantat während einer chirurgischen Operation eingesetzt. Der Eingriff dauert in der Regel überhaupt nicht lange. Der Aufwand ist hingegen von großer Tragweite. Damit der Stoffwechsel von Patienten eine künstliche Zahnwurzel möglichst nicht abstößt und die Wurzel lange im Körper verbleiben kann, ist qualitativ hochwertiges Material empfehlenswert. Heutzutage sind Zahnimplantate aus Titan weit verbreitet. Sie sind gut verträglich und verhalten sich bei erfolgreichem Eingriff und gelungener Heilphase wie eine natürliche Zahnwurzel. Für den operativen Arbeitsaufwand und das wertvolle Material entstehen daher bei einem Zahnimplantat höhere Kosten als bei anderem Zahnersatz. Was den Zuschuss übersteigt, zahlt der Patient.
Ausnahmen von der allgemeingültigen Regel gibt es ebenfalls im Bereich Zahnimplantate. In einem Härtefall erstattet die Krankenkasse das Doppelte des Festzuschusses. Ein solcher Fall bedingt spezielle Voraussetzungen, beispielsweise eine seltene Krankheit, eine nachgewiesene Unverträglichkeit, eine Krebserkrankung sowie Tumore. Selbst ein Unfall, bei dem der Kiefer massiv beeinflusst wurde, kann von den Krankenkassen als Härtefall akzeptiert werden. Übersteigen die Auslagen für die erforderliche Behandlung den doppelten Zuschuss noch, ist wiederum der Patient zahlungspflichtig.
Das Einsetzen eines Zahnimplantates hat seinen Preis. Verläuft die Behandlungsmethode insgesamt erfolgreich, haben Sie im Anschluss vielleicht bis an Ihr Lebensende keine Probleme mehr mit Ihrem Zahnersatz. Diese Aussicht ist für etliche Patienten ausschlaggebend, sich für ein teures Implantat zu entscheiden. Neben dem pauschalen Kassenzuschuss gibt es weitere Fördermittel für Zahnimplantate:
Diese Erfahrungen haben andere Leser*innen im Garantiefall gemacht:
Haben Sie keine Skrupel vor etwas Bürokratie, bevor es in die Behandlung beim Zahnarzt geht. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidungsfindung detailliert beraten. Wenn Sie ein Implantat wünschen, bedenken Sie, dass hierfür eine andere Abrechnungsmethode gilt als für Brücken oder Kronen. Die gewöhnliche zahnärztliche Versorgung rechnet der Zahnarzt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für ein Implantat müssen Sie in Vorleistung treten und sich den Zuschuss am Ende der Behandlung von der Krankenversicherung zurückholen. Haken Sie bei Versicherungen und Banken nach, welche Konditionen und alternativen Finanzierungsmodelle diese in Ihrem persönlichen Fall anbieten können.
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Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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