Kosten beim Zahnarzt

Teleskopkrone Kosten


» Die Teleskopkrone ist eine aus zwei Teilen zusammengesetzte Zahnkrone (Doppelkrone).

» Die herausnehmbare Zahnkrone geht mit einer auf den Zahnstumpf aufgeklebten Metallkappe einher und gibt vorgeschädigten Zähnen Halt.

» Laut Statistik benötigten die meisten Befragten bereits zwischen ihrem 18. und dem 24. Lebensjahr ihre erste Zahnkrone.

» Bei Teleskopkronen zahlen Krankenkassen nur den Festzuschuss; eine Ausnahme besteht, wenn die Eckzähne als Primärkronen dienen.

» Teleskopkronen können mehrere nebeneinanderliegende Zahnlücken überbrücken und erweisen sich als langlebig.

» Erhält der Patient keinen Zuschuss von der Krankenkasse, liegen die Kosten pro Teleskopkrone zwischen 700 und 800 Euro.

» Laut einer Umfrage auf kosten-beim-zahnarzt.de wünschen sich 97 Prozent der Befragten eine höhere Bezuschussung des Zahnersatzes durch die Krankenkasse.

» Teleskopkronen erweisen sich als hochqualitativ und ermöglichen jederzeit eine Erweiterung des Zahnersatzes.


Bei einer Teleskopkrone handelt es sich genau genommen um eine Doppelkrone. Gemeint ist allerdings damit nicht, dass man auch das Doppelte an Kosten bezahlen muss. Gemeint ist damit nur, dass sich die Zahnkrone aus zwei Teilen zusammensetzt. Es handelt sich bei der Teleskopkrone um eine herausnehmbare Variante der Zahnkrone, wobei die Metallkappe auf den Zahnstumpf geklebt wird. Hierdurch kann schon stark vorgeschädigten Zähnen ein fester Halt gegeben werden und stellt eine Entlastung für die übrigen Zähne dar. Sogar bereits vorhandene Zahnimplantate können, wenn sie geschädigt wurden, mit einer Zahnkrone versorgt werden. Dabei wird dem Gebiss durch diese Form der Kronenversorgung eine optimale Optik verliehen. Doch gerade weil es vornehmlich bei der Teleskopkrone auch um die Ästhetik geht, gibt es leider hier den Wehrmutstropfen, dass die GKV diese Art der Kronenversorgung nicht vollständig bezahlt.

Zahnkrone Alter
Zwischen 18 und 24 Jahren wird am häufigsten die erste
Zahnkrone benötigt.



Der Kassenzuschuss beschränkt sich hier auf den Festzuschuss für die Regelversorgung, die allerdings weit unter den Kosten für Teleskopkronen liegt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, also Situationen, in denen die GKV auch die Kosten für die Teleskopkrone zahlt. Und zwar dann, wenn hierbei die Eckzähne als Primärkronen dienen und beide Backenzähne nicht mehr vorhanden sind. Der Festzuschuss der Krankenkassen liegt in diesem Fall bei ca. 700 Euro, wenn kein über 5 oder 10 Jahre geführtes Bonusheft vorgelegt werden kann. Dabei gewährt die Krankenkasse einen Festzuschuss, welcher der Hälfte der Kosten für die vorgeschlagene Regelversorgung beträgt.

Das zahlt die GKV

Durch die letzte Wirtschaftlichkeitsüberprüfung wurde der Spielraum der Festzuschüsse für Teleskopkronen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen noch weiter verkleinert. Es wird hier immer öfters eine Therapie für die Sanierung von Zahnlücken mit anderen Zahnersatzmethoden bevorzugt. Dies liegt insbesondere an den hohen Kosten, die die Teleskopkronen erst einmal verursachen. Denn die beiden Kronen müssen individuell gefertigt werden, was sich auch in den Kosten niederschlägt, die ein Dentallabor berechnet. Es gibt zugegebenermaßen auch deutlich günstigere Kronenarten. Doch nicht alle sind wirklich auch dazu geeignet, wie die Teleskopkrone, dass sie auch mehrere Zahnlücken nebeneinander überbrücken kann. Dem gegenüber steht aber die Haltbarkeit von derartigen Kronen, die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken kann. Allerdings muss der Träger hier eine große Sorgfalt im Bezug auf die Reinigung walten lassen. Das Material, aus dem die Teleskopkronen sind, ist sehr stabil und neigt nicht zu brechen, wie andere Materialien, die für andere Kronenarten verwendet werden.



Zahnkrone Höhe der Preise
20 % unserer Leser wurden nicht über die Kostenhöhe
ihrer Zahnkrone vorab informiert.



Es handelt sich wenn es um Teleskopkronen geht dabei stets um einen befundsorientierten Festzuschuss, der abhängig ist vom Ort im Ober- oder Unterkiefer und der Stelle des betroffenen Zahn von der GKV gezahlt wird. Die Krankenkasse gewährt danach meist bis zu 300 Euro pro Krone. Den Rest muss der Patient als Eigenleistung tragen. Es ist an die Gewährung von diesem Festzuschuss allerdings auch geknüpft, dass diese Behandlungsmethode vom Zahnarzt angeraten wurde oder als gleichartiger Zahnersatz anerkannt wird. In den anderen Fällen zählen die Teleskopkronen als reine Privatleistung. Und das bedeutet, dass eine Beteiligung durch die Krankenkasse vollständig wegfällt. Dies ist auch der Fall, wenn im Oberkiefer oder im Unterkiefer bereits zwei Teleskopkronen vorhanden sind. Denn der Leistungskatalog sieht lediglich vor, dass die Erstattung auf maximal zwei Zahnkronen in Oberkiefer und Unterkiefer beschränkt ist. Wenn die Zahnlücken größer sind, muss eventuell, um einen Festzuschuss zu erhalten von der Krankenkasse, auf eine Teilprothese ausgewichen werden. Wichtig ist auch, dass die Krankenkasse überhaupt einen Zuschuss zu dieser Verkronung zahlt, dass ein Eckzahn involviert ist. Und zwar müssen auf diesen eine über mindestens zwei Zähne reichende Lücke folgt. Auch darf der noch verbliebene Zahnbestand höchstens drei Stück betragen.

Zusätzlich erfolgt dann noch ein Zuschuss durch die Krankenkasse für die Verblendung der Teleskopkronen. Hierbei kommt es aber auch darauf an, in welchem Bereich sich die Zähne befinden. Die normalen Ausgaben für eine Teleskopkrone an einer Stelle im Gebiss, wo diese nicht unbedingt nötig wäre - also durch einen anderen Zahnersatz zu bestücken - würden die Kosten bei ca. 700 bis 800 Euro je Teleskopkrone liegen, wenn der Patient keinen Zuschuss von der Krankenkasse bekommt.



Zuschuss Krankenkasse für Zahnersatz
97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.



Das macht die Krone so teuer

Diese muss in diesem Fall der Patient selbst tragen. Das bedeutet, dass eine Teleskopkrone rund das ca. 1,6-1,8-fach mehr kostet, als eine -normale- einteilige Krone. Grund dafür ist der erhöhte Aufwand für die Herstellung von diesen Kronen. Denn da die Teleskopkrone aus zwei einzelnen Kronen besteht, welche auch noch perfekt ineinander gleiten können bzw. müssen, entstehen Mehrkosten. Dafür ist die Teleskopkrone sehr stabil und hat eine lange Lebensdauer bei entsprechender Pflege.



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Erweiterung jederzeit möglich

Und diese Mehrkosten, die der Patient aufwenden muss, zahlen sich auch aus. Und zwar dann, wenn es zu einer notwendigen Erweiterung kommt. Dann kann nämlich die Teleskopkrone einfach weiterverwendet werden nachdem sie um ein noch eine weitere Krone erweitert wurde. Das heißt eine Neuanfertigung kann hier vermieden werden. Andere Zahnkronen kosten dann noch einmal teures Geld. Die Erweiterung der vorhandenen Teleskopkrone macht in diesem Fall nur einen Bruchteil der Kosten aus, was eine neue Zahnkrone kosten würde. Die Änderungen an der Teleskopkrone und auch Reparaturen sind binnen von wenigen Stunden möglich. Gleiches gilt für verfärbte und abgebrochene Verblendungen, was meist nach einer Tragezeit von 10 bis 15 Jahren nötig wird auszubessern. Bei Änderungen und auch bei Reparaturen an der Teleskopkrone bleibt das tragende Gerüst des Sekundärteils der Teleskopkrone erhalten. Auch für die Erweiterung von Teleskopkronen zahlt die Krankenkasse wieder einen Festzuschuss. Natürlich ist die Erweiterung im Bezug auf die Kostenübernahme der GKV auch wiederum an gewisse Bedingungen geknüpft. Unter Umständen muss über eine Ersatzversorgung nachgedacht werden, wenn die GKV keinen Zuschuss für die Erweiterung zahlt.

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