Wer in Österreich wohnt und arbeitet, der unterliegt auch dem österreichischen Gesundheitssystem.
Die Sozialversicherung ist dort, wie auch in Deutschland eine Pflichtversicherung. Jedes Mitglied
erhält eine Sozialversicherungsnummer. Auch in Österreich gilt, dass alle Berufsgruppen
Pflichtbeiträge entrichten müssen und dafür einen Anspruch auf alle Leistungen haben, wie die
kostenfreie Behandlung in den staatlichen Krankenhäusern und auch eine kostenlose Behandlung bei
Fachärzten einschließlich der Zahnärzten, die über eine Krankenkassenzulassung verfügen. Wie in
Deutschland werden in Österreich die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Arbeitgeber
einbehalten und von diesem abgeführt.
11 % haben ihre Zähne im Ausland behandeln lassen.
Auch wenn es auf den ersten Blick so klingt, als wären
Zahnbehandlungen in Österreich kostenlos, ist das auch dort nicht immer so. Insbesondere wenn es
um Zahnersatz (Kosten) geht, können die Kosten schon recht hoch sein. Dabei haben die Patienten in
Österreich die Möglichkeit natürlich auch ins nahe gelegene Ausland nach Tschechien oder die
Slowakei bzw. nach Ungarn zu fahren, um sich dort Zahnersatz herstellen und einpassen zu lassen.
Wählt der Patient aber eine Behandlung im Inland, ist dies auch mit einigen Hürden verbunden,
wenn er nicht Selbstzahler ist bzw. sein möchte.
Bevor es zu der Anfertigung von Zahnersatz kommt ist nämlich eine Genehmigung der Krankenkasse
mittels des "Antrages auf Kostenübernahme für Zahnersatz" einzuholen. Die Versicherten und auch
deren Angehörigen, wenn sie mitversichert sind, haben für diese Leistungen eine Zuzahlung aus der
eigenen Tasche zu leisten. Dabei wird der Anteil der Krankenkasse direkt mit dem Zahnarzt
verrechnet. Die Zuzahlung, die der Versicherte zu leisten hat, beträgt für Kieferorthopädische
Behandlungen mit abnehmbaren Geräten 50 Prozent und für Kunststoffprothesen und deren
Reparaturen ebenfalls 50 Prozent. Entscheidet sich der Patient für Metallgerüstprothesen
einschließlich fortgesetzter Klammer oder für Zahnklammern oder werden an den erforderlichen
Zähnen Reparaturen fällig, beträgt die Zuzahlung des Patienten ebenfalls 50 Prozent.
48 % unserer Leser bevorzugen Zahnersatz aus Polen.
Für den Fall,
dass Voll-Metallkronen an Klammerzähnen und Verblend-Metall-Keramikkronen bei Teilprothesen
gewählt werden bzw. vom Zahnarzt empfohlen werden, beträgt die Zuzahlung für den Patienten
ebenfalls 50 Prozent. Dies entspricht in etwa dem, was ein Patient auch in Deutschland für
Zahnersatz und aufwändige Zahnbehandlungen erhält, wenn es sich nicht um die Grundversorgung
wie Füllungen handelt. Nur dass der Patient in Deutschland noch vom Bonusheft-Vorteil profitieren
kann, wenn er über 5 Jahre bzw. 10 Jahre hinweg dieses ordnungsgemäß geführt hat. Dann erhält
der Patient noch einmal 20 bzw. 30 Prozent zum Grund-Festzuschuss hinzu, was für den Patienten
dann bedeutet, dass er 60 bzw. 65 Prozent der Kosten erstattet bekommen kann.
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In Österreich ist es im Bezug auf Zahnersatz so, dass seitens des Zahnarztes keine Garantie übernommen werden muss. Bricht der Zahnersatz in dieser Zeit, ist der Zahnarzt verpflichtet dem Patienten kostenlos den Zahnersatz zu ersetzen. Dies gilt auch in Österreich, weil auch hier die Gewährleistung von 2 Jahren auf Zahnersatz gilt, die ein Zahnarzt mindestens dem Patienten geben muss. Die Dentallabore geben den Verbrauchern in Deutschland sogar vereinzelt eine Garantie auf Zahnersatz von bis zu 5 Jahren. In Österreich wird die Neuerstellung von einem Zahnersatz frühestens nach 6 Jahren bewilligt bzw. von der Krankenkasse bezahlt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Und zwar wenn in der Folge von einer notwendig gewordenen Extraktion bzw. einer anderen Veränderung im Mund eine vorzeitige Neuerstellung von Zahnersatz notwendig geworden ist. Der Zahnarzt muss in diesem Fall gegenüber der Krankenkasse eine medizinische Begründung abgeben. Wenn der Zahnersatz verloren wurde oder nicht durch normalen Gebrauch beschädigt wurde, leistet die Krankenkasse in Österreich vor Ablauf von 6 Jahren keinen Ersatz.
Die Höhe und auch die Voraussetzung für die Gewährung von einem Zuschuss für Zahnersatz und
Zahnbehandlungen sind in der Kassensatzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Die
Krankenversicherung in Österreich ist dabei so organisiert, dass diese funktioniert, wie in
Deutschland die PKV. Das heißt der Versicherte muss für die Kosten erst einmal in Vorlage treten.
Legt der Versicherte die Originalhonorarnote vor, gilt dies als Nachweis für die Bezahlung des
Honorars und der bewilligte Betrag wird von der Krankenkasse an den Versicherten angewiesen. Die
Krankenkasse in Österreich übernimmt für festsitzenden Zahnersatz ohne eine medizinische
Notwendigkeit grundsätzlich keine Kosten. Die Krankenkasse übernimmt aber die Kosten für einen
festsitzenden Zahnersatz, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aufgrund von medizinischen Gründen
nicht möglich ist.
Dies ist dann der Fall, wenn der Patient an einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte leidet
oder es sich um einen Tumorpatienten handelt, der sich gerade in der postoperativen Rehabilitation
befindet oder der Patient nach einer polytraumatischen Kieferfrakturen in die posttraumatische
Rehabilitation übergegangen ist. Wie in Deutschland auch übernimmt die Krankenkasse in Österreich
keine Kosten für anderes Füllmaterial wie Kunststofffüllungen in Säureätztechnik im
Seitenzahnbereich oder für Inlays und Onlays. Für Zahnfüllungen bezahlt die Krankenkasse 80
Prozent der entsprechenden vertraglichen Füllungsposition. Wie in Deutschland übernimmt die
Krankenkasse aber die Kosten für andere Füllungen, wenn zum Beispiel eine nachgewiesene Allergie
gegen die sogenannten Vertragsmaterialien vorliegt. Dies trifft auch zu, wenn gegen Amalgame ein
nachgewiesene Allergie besteht. Dann werden auch die Kosten für Kunststofffüllungen im
Seitenzahnbereich übernommen.
Michael Mitterer
Zahnersatz Kosten Experte
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